Beiträge von Mastermind

    Hallo alle zusammen,


    soeben flattert ein Bescheid des Jobcenters hinein, der Fragen aufwirft.
    Kurz die Sachlage: Ich habe ein absolutes Kleinstgewerbe und wohne mit meiner Lebenspartnerin zusammen, weshalb wir natürlich als BG gelten. Soweit auch alles so gut.
    Nun muss man ja seine Einnahmen schätzen, das habe ich jeden Monat mit 10€ Gewinn auch getan.
    Weiterhin beziehe ich auf Grund meiner Behinderung noch Kindergeld i.H.v. 184€.


    Nun ein Auszug des vorläufigen Bescheides:


    Netto-Erwerbseinkommen monatlich: 0,00
    abzgl. Freibetrag: 10,00
    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: -10,00
    -----------------------------------------------------------------
    Einkommensbereinigung: -60,00
    Kindergeld Einkommen: 184,00
    laufdenes Einkommen aus Selbstst.: 10,00
    ------
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 164,00


    Die Einkommensbereinigung für mich allein beträgt 30,00€.


    Nun habe ich für den BWZ ein monatlichen Gewinn von 53,67€, nun der Änderungsbescheid, die gleiche Übersicht ändert sich wie folgt:


    Netto-Erwerbseinkommen monatlich: 0,00
    abzgl. Freibetrag: 23,67
    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: -23,67
    -----------------------------------------------------------------
    Einkommensbereinigung: -60,00
    Kindergeld Einkommen: 184,00
    laufdenes Einkommen aus Selbstst.: 53,67
    ------
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 184,00


    Somit 20€ mehr zu berücksichtigendes Einkommen. Natürlich wieder 30€ Einkommensbereinigung für mich.-
    DIe Preisfrage ist: Wieso ändert sich der Freibetrag auf einen Wert von 23,67€? Und vor allem: Was ist mit den 100€ Grundfreibetrag für Erwerbstätige? Das ist mir doch etwas schleierhaft.


    Ich danke vielmals für Hilfe.


    Grüße!

    Hallo,


    folgender Sachverhalt. Im Momen beziehen meine Partnerin und ich (leider) ALG II. Von den 323€ monatlich wird das Kindergeld, was ich auf Grund einer Behinderung noch bekomme für beide als Einkommen abgezogen. (Ist das soweit rechtens).
    Weiterhin erhalten wir Mietzuschüsse i.H.v. knapp 400€.


    Nun ist es so, dass meine Partnerin eine Arbeitsstelle in Aussicht hat, bei der sie etwa 1200€ brutto, also etwa 800-850€ netto bekommen wird bzw. würde.
    Bei der Agentur sagte man ihr, sie würde bei geringem Verdienst eine Art Einkommenszuschuss bekommen. Jedoch konnte ich nicht finden, wo das geschrieben steht.


    Weiterhin stellt sich mir die Frage, in wie weit wir dann als Bedarfsgemeinschaft noch Leistungen bekommen, und ob wir gemeinsam dann auch wirklich "mehr" in der Tasche haben.


    Angemerkt sei noch, dass ich "nur" wissen möchte, wieviel wir zu erwarten haben bis ich endlich meine Arbeitsstelle antreten kann.


    Ich danke vielmals!

    Hallo liebe Leute,


    soeben haben meine Lebensgefährtin und ich, wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen leider seit Anfang 07/2009 Leistungen.


    Vor ein paar Wochen wollte die ARGE nun die Betriebskostenabrechnung für 2008 bekommen. Diese wies ein Guthaben von 350,70€ auf. Jedoch hat die Mutter meiner Freundin während unser gesamten Studienzeit bis zum August 2009 die kompletten Mietzahlungen erledigt. Folglich wurde das Guthaben natürlich auch auf ihr Konto überwiesen, wie dies auch der Abrechnung zu entnehmen ist.


    Nun erhalte ich wie gesagt Post, dass das Betriebskostenguthaben, was meine Lebensgefährtin erwirtschaftet hat, würde die Kosten für die Unterkunft für August und September 2009 mindern.


    Nun die Preisfrage: Ist das ganze rechtmäßig? Schliesslich haben wir das Geld nie gesehen und das Guthaben steht uns doch gar nicht zu. Weiterhin ist es für mich doch äußerst fraglich, ob der Zeitraum angerechnet werden darf. Und ist es relevant, ob das Guthaben vor dem Tag der Antragstellung (02.07.2009) auf dem Konto eingegangen ist (auf dem der Mutter)?


    Ich danke vielmals und würde mich über Hilfe beim Widerspruch freuen!