Ach so: Wichtig zu wissen. Ich bin in einem anderen Wohnort zwischenzeitlich gemeldet!
Beiträge von hokip
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Hallo,
meine Freundin (verheiratet, 3 Kinder) will das Eheliche Haus verlassen.
Die Eheprtner haben sich daraufhin geeinigt, dass 2 Kinder (6 und 4 Jahre) bei ihrem Mann und 1 Kind (2 Jahre) bei ihr verbleiben.
Da aller Wahrscheinlichkeit nach der zu zahlende Unterhalt des Mannes in keiner Weise ausreichend sein wird und das tägliche Leben von Mutter und Kind zu bestreiten (Miete, Heizung, Essen etc) nun meine Frage:
Mit welcher Hilfe kann Frau rechnen und wo findet sie Hilfe? Ich meine jetzt sämtliche Hilfen wie Übernahme der Miete, Unterhaltsvorschuß, sonstige Sozialleistungen.
Ach so: Mann hat ca. 2300 € Netto (Gehalt incl. Kindergeld / 2 Kinder), Frau hat (noch) kein Einkommen. Später Halbtags mit ca. 400 € Netto). Gemeinsame Schulden (Haus) monatlich ca. 860 €. Diese Rate zahlt Mann allein.
Würde es irgendwelcjhe Hilfen für den Mann geben, um das Haus zu halten? Wenn ja, wo?Vielen Dank im voraus!
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Hallo allerseits,
ich habe da mal eine Frage bezüglich Trennung (Auszug eines Ehepartners) und dem damit verbundenen Wechsel der Steuerklassen.
Meine Frau und ich hatten bisher die Steuerklassen III und V (Ich III, sie V, da kein Einkommen). Mit meinem Auszug Dez. 2009 teilte mir das Einwohnermeldeamt mit, dass ich meine Steuerkarte 2010 vorlegen solle, da ein Wechsel der Steuerklasse (SK) angezeigt wäre. Das gleiche bei meiner Frau. Meine Frau hat den Wechsel schon vollzogen (Von SK V in SK II).
Nun bin ich mir unsicher, ob ein Wechsel ein Muss ist.
Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass ein sogenannter Versöhnungsversuch die Ehe zu retten dazu führt, dass für das Jahr, in der der Versuch stattgefunden hat das gesamte Kalenderjahr wieder die SK III/V geltend gemacht werden kann.
Stimmt dies?
Wenn ja, wie lange müsste solch ein Versuch dauern? 1 Woche? 1 Monat?
Nur mal angenommen, die Partner starten im darauf folgenden Jahr einen erneuten Versuch die Ehe mit Einzug des Partners zu retten: Gilt diese Regelung dann wieder?Vielen Dank für Antworten!
Lg, hokip
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Hallo,
nachdem ich nun gefühlte tausend Seiten bezüglich Unterhaltsvorschuß durchgelesen hatte möchte ich jetzt einfach mal einen Fall schildern und hoffe durch euch etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Ehepaar will sich trennen (Nicht gleich Scheidung). Es sind 3 gemeinsame Kinder (6, 4 und 2 Jahre) vorhanden. Es werden 2 Kinder (6 und 4 Jahre) bei Mann und 1 Kind (2 Jahre) bei der Mutter bleiben.
Mann hat Einkommen (Nach Änderung der Steuerklasse von III in die II verbleiben ca. 1900.-€ Netto zzgl. Kindergeld für 2 Kinder= ca. 2300.-€/Mon.), Frau hat kein Einkommen, nur Kindergeld/1 Kind.
Es besteht ein Haus, welches ca. 860.-€ /Monatl. Rate abbezahlt wird.
Es ist das oberste Betreben beider, dass das Haus für die Kinder erhalten bleibt.
Beide sind im Grundbuch / Darlehen eingetragen, also gemeinsame Schulden / Eigentum.Nun ein paar Fragen:
1.) Mann ist gegenüber dem Kind bei der Mutter Unterhaltspflichtig. Aber in welcher Höhe? Kann er von seinem Nettoverdienst das gesamte Darlehen abziehen? Er zahlt sie auch alleine.
1a.) Falls er den kompletten Betrag abziehen darf so verbleiben Mann ca 1300.-€ (860 Darlehen + Aufwendungen für Arbeit). Wie hoch wäre der zu zahlende Unterhalt für Kind und Mutter?
1b.) Sollte der Unterhalt durch Selbstbehaltgrenze nicht ausreichend sein, erhält Frau für das Kind Unterhaltvorschuß?
2.) Frau ist gegenüber Mann für 2 Kinder unterhaltspflichtig, hat jedoch kein Einkommen (später halbtags mit ca. 500.-Euro Netto). Frau kann also Mann keinen Unterhalt leisten (Selbstbehaltgrenze 770.-€???). Ist Mann berechtigt Unterhaltsvorschuß für die beiden bei ihm lebenden Kinder zu erhalten?Und noch zum Abschluß: Wer kan mir einen hilfreichen Link nennen, bei denen verschiedene Hilfe-Leistungen sowohl für den Fall der Mutter als auch für den des Vaters genannt werden? Ich meine z.B. Anspruch auf Wohngeldzuschuß für den Vater, Übernahme der Miete und sonstige Leistungen für die Mutter etc.
Wie gesagt, es soll auf jeden Fall das Haus mit allen Mitteln erhalten bleiben. Weiterhin (falls wichtig): es ist eine Trennung im Guten, d.h. die Partner können sachlich miteinander umgehen.Im voraus vielen Dank an die Forenteilnehmer!