pisica ....die Kontoauszüge der letzten 3 Monate musst vorlegen, solltest du noch ein Sparbuch besitzen dieses dann auch und das wars.
Beiträge von Kosso
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Fazit : Solange die Milch dünn ist, hast du Vermögen, du darfst nicht dafür sorgen, daß die Milch dick wird.Völlig Richtig, deswegen sag ich ja auch ....selbst Schuld....Vorher besser Informieren und dann kann man sich drauf einstellen. Oki die Sachlage ist ja geklärt bei mir und bin das nächste mal ....(hoffen wir nicht) schlauer!
MfG Kosso
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Was schreibst du für ein Blödsinn !
1. Auch Hausbesitzer haben Anspruch auf AG2 Leistung !
2. Habe ich weder Immobilien noch Mieteinnahmen das schreib ich übrigens zum 2. mal
3. Vermieten ? .....Wo soll ich dann Wohnen auf dem Dachboden ?
4. Haus verkaufen und auf Miete gehen super Tip, viele Leute würden sich Glücklich schätzen wenn sie eins hätten !
5. Dachte ich man kann hier vernünftig über diese Sache schreiben, man lernt draus. -
Was.... Mieteinmahmen, da hast mich aber Missverstanden, ich wohne nicht auf Miete sondern habe eigenes Haus in dem ich Wohne und wenn dort was zu Reparieren ist muss ich die Kosten selbst tragen, bei Wohnung auf Miete nicht, damit begründe ich meine Finanziellen Rücklagen die leider zu Hoch sind für Vater Staat.
Kurz um...... Antrag abgelehnt und nicht mehr Versichert ....dat warsMfG Kosso
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Aha .....heisst also ich muss Beweisen für was ich das Geld geholt habe ?
Catweezle es sieht ja so aus ....Ich bin Hauseigentümer und da sollte man schon ein bissel auf seinem Sparbuch haben ich kann keinen Vermieter heran holen wenn irgendwas Kaputt ist am Haus. Desweiteren müsste bald mal ein neues Dach drauf und dafür Spart man halt, ich verstehe ja das es eine Vermögensgrenze geben muss aber die ist eindeutig zu niedrig für Hauseigentümer ! Leider hab ich mich geirrt mit dem was man drauf haben darf ....war noch auf 200 € pro Lebensjahr aus ....pech gehabt meine Schuld !
Ich verprasse nix ....PC habe ich und Bewerbungen kann man damit auch Schreiben abgesehen davon bekomm ich eh ab März wieder Arbeit. Naja dann gehts halt diesen Winter nicht in den Australien UrlaubEdit: Hat sich erledigt....Antrag abgelehnt...... jetzt heisst es noch Gesund bleiben sonst wirds teuer !
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Die Ablehnung wäre sofort aufgehoben wenn ich meinen Kontostand regulieren würde, die Frage ist ja nur muss ich das Nachweisen wo das Geld geblieben ist wenn ich da einiges Abheben würde ??
Achso und ich muss mich Korigieren es wurde mir Leistung versagt nicht Antragsstellung falls das so rüber kam. -
Hallo,
Wie der Titel schon besagt habe ich Vermögen über den erlaubten Vermögenssatz.
Habe ein Sparbuch und Giro Konto, habe somit auch eine Ablehnung bekommen. Die Bearbeiterin meines Antrages meinte ich müsse den Betrag der Überziehung sozusagen erst Verwenden um Anspruch zu haben.
Nun zur Frage, was heisst das , hole Geld ab geb es für was aus und muss eine Bestätigung vorlegen für was ich das ausgab, oder muss man das nicht ?MfG Kosso