Beiträge von friedrich66

    Du bist selbständig; damit werden in deinem Fall (normalerweise) auch die in Abzug zu bringenden Kosten "berücksichtigt, das heißt, dein "aufstockendes" HIV wird gewährt unter Anerkennung auch deiner Kosen (im Normalfall). Leider wollen "die" dann - auch von Amt zu Amt verschieden - oftmals/meist eine konkrete "Gewinn- und Verlust(ab)rechnung).In meinem Fall hat die dann der Steuerberater / das Steuerbüro ausfüllen müssen, was natürlich auch Geld kostete, aber "unerm Strich" in Ordnung und richtig ist.


    Danke für die Antwort!!


    Keine Antwort habe ich allerdings für


    - 165 Euro: Die tatsächliche Grenze für den Bruttogewinn? Welche Steuer meint das Gesetz?


    Weiß das einer??


    Und: Wird jeder Monat für sich gesehen, oder der Zeitraum??


    Danke für evtl. Antworten!


    Viele Grüße

    Hallo, aus diesem interessanten Forum brauche ich dringend Hilfe:


    Ich bin seit Mitte des letzten Jahres arbeitslos und habe kurz danach für 5 Monate eine nebenberufliche Selbstständigkeit angemeldet und ausgeübt.


    Die Selbstständigkeit ging über weniger als 15 Stunden in der Woche und der monatliche Bruttogewinn ( Umsatz abzgl. Kosten ) lag bei unter 165 Euro.


    Meine Fragen


    1. Bezüglich der Zuverdienstgrenze 165.- heißt es…“ Das darüber hinausgehende Einkommen ist nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf die Leistung des Arbeitslosengeld I anzurechnen“


    Das heißt doch aber, dass der Bruttogewinn höher liegen kann, oder? Besonders wenn es um Steuern geht. Nur: Welcher Steuersatz wird dem zugrunde gelegt?? Hatte man Einkommen und ggf. eine Abfindung liegt der pers. Steuersatz schnell bei über 40 %. Dann könnte der Bruttogewinn auch bei über 250 Euro liegen, oder?


    2. Wie erfolgt der Einkommensnachweis ? Ich musste bislang keine monatlichen Verdienstnachweise erbringen. Jetzt schließe ich die Selbstständigkeit mit einer (Jahres-) Einnahmen-/Überschussrechnung ab. Reicht dies? Wird das vom Amt angefordert oder muss ich selbst tätig werden?


    3. Hinsichtlich des Zuverdienstes: Wird hier dann bei der Beurteilung der Anrechnung auf ALG 1 der Gesamterfolg der Tätigkeit gesehen ( 5 Monate x 165 = 825 ) oder auf den Erfolg jeden einzelnen Monats ( max 165.- ) abgestellt ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!