Hallo,
danke für eure Antworten. Das mit dem Kindergeld hat mit Canada zu tun, das ist hier anders als in Deutschland. Der Vergleich wurde gerichtlich geschlossen, und zwar habe ich auf einen der Höhe des Einkommens meines Exmannes entsprechenden Unterhalt verzichtet, weil ich nicht mehr von ihm wollte, als ich unbedingt brauchte. Er ist selbständig und hatte in der damaligen Berechnung zwei schlechte Jahre, in denen er seine Agentur aufgebaut hat, inzwischen läuft sie sehr gut.
Ich selbst bekomme aus Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente, verdiene auch nichts zusätzlich. Ich würde auch bei einer neuen Berechnung nicht den kompletten Betrag wollen, der mir zustünde, aber wenigstens eine prozentuale Anhebung.
Ich habe mich inzwischen mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt und werde mit ihm durchsprechen, wie ich am besten vorgehe.