Nö, nicht ganz richtig, er hat nicht die Personenanzahl geschrieben.
danke für die Zuschriften. Wieviel Personen müssten bei mir leben, dass ich nicht zum Verkauf gezwungen werde und trotzdem Unterstüzung bekomme?
Nö, nicht ganz richtig, er hat nicht die Personenanzahl geschrieben.
danke für die Zuschriften. Wieviel Personen müssten bei mir leben, dass ich nicht zum Verkauf gezwungen werde und trotzdem Unterstüzung bekomme?
Hallo,
mein Onkel hat ein bisschen mehr als 500€ Rente im Monat. Er war Selbstständig.
Er wohnt in einem eigenen bezahlten aus, dass aber schon etwas Älter ist (Wert ca 60.000 €) und hat noch Grundstücke (Wert ca 30.000€)
Kann er da noch irgendwelchen Zuschuss beantragen, oder ist er dafür zu Vermögend? Wird das Eigenkapital seiner Kinder angerechnet?.
Nutzt es etwas, wenn er das Haus "verschenkt" oder geht dass dann mehrere Jahre zurück?
Bin über alle Hinweise dankbar ob wir für Ihne etwas beantragen könnten
Hallo,
bin neu im Forum.
Hab ich das richtig gelesen, dass man mir mein Eigentumswohnung (105m²) nicht wegnehmen kann im Hartz 4, unabhängig davon wieviel Personen darin leben und unabhängig von meinem Familienstand?
So wie ich es verstanden haben bekommt man Leistungen wenn die ETW nicht grössen als 130m² ist?
Was würde ich bekommen wenn die Wohnung:
A: nicht abbezahlt wäre
B. wenn sie schon bezahlt wäre
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten
Gruss