Hallo Chief,
hoffe meine Tipps kommen nicht zu spät.
Wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, hast du zwei Möglichkeiten:
- Mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren - der zieht die Pfändung zurück.
- Beim Amtsgericht eine "Ruhigstellung " beantragen
Bei beiden Möglichkeiten zieht die Postbank die Kündigung zurück.
Guthabenkonten
Das liegt in den Händen der Bundesländer
In Baden-Württemberg gigt es keine gesetztliche Verpflichtung, z.B. der Sparkassen, zur Gewährung eines Guthabenkonto.
Also entweder verschiedene Banken abklappern, oder bei Verbraucherschutzverbänden nachfragen, welche Bank in deinem Bundesland diese Konten einrichten.
Gruss amanuar