Hallo Lady Sissy, hallo Kitty,
Kitty es tut mir für Sissy leid, dass ich deine Antwort korrigieren muss. In den 100,- € sollen, wenn man nicht über 400,- € Einkommen hat, sind die Fahrtkosten und alle Kosten, die die Arbeit verursachen enthalten sein. Nur wenn du mehr als 400,-€ verdienst kannst du diese Kosten absetzen.
Lies im Merkblatt unter Punkt 7 "Einkommen" Seite 37.
Zitat:
"7.2 h) Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Vom Brutto-Erwerbseinkommen wird anstelle der unter Punkt 7.2 c, d, e genannten Kosten (private Versicherungen,
Vorsorge für Krankheit und Alter, Werbungskosten) ein Pauschalbetrag von 100 Euro abgezogen. Sind die Aufwendungen
höher, können die höheren Beträge abgesetzt werden, sofern das Bruttoeinkommen 400 Euro monatlich übersteigt. "
Zitatende.
Punkt 7.2 e beinhaltet Fahrkosten und Kosten der Arbeit, leider.
Dein Sohn hat aber noch die Möglichkeit Versicherungen bis zu 30,-€ Beitrag im Monat abzuschließen, z.B. für Berufsunfähigkeit, Unfall oder eine Ausbildungsversicherung(ist ja eine Art Sparvertrag), denn Versicherung können bis zu einem Monatsbeitrag, wenn diese nachgewiesen werden können, vom Einkommen abgesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht übrigens auch für deine anderen Kinder, denn bei ALG II gilt Kindergeld als einkommen; wissen aber einige Argemitarbeiter nicht. Geh zum Leiter der Arge und Frag nach!
Ich hätte für dich noch eine Information, die ich aber nicht über das Internet verbreite, die dir eventuell eine Nachzahlung von ein paar tausend € bringen kann, weil die ARGE dich falsch beraten hat. Hat schon bei einigen Frauen im Kreis Stade und Cuxhaven Erfolg gehabt. Falls du interesse hast schreibe unverbindlich an meine E-Mail-Adresse, auch falls du interesse an weiteren Informationen zu der Versicherungsgeschichte hast. E-Mail-Adresse:[email protected]
Gruß
Wolfgang
Dozent für "Rechte und Pflichten" in der Erwachsenenbildung