Beiträge von kurse2007

    Hallo Kitty,


    also es sind 150,- € pro Lebensjahr die jeder Zeit zu Verfügung stehen könne, z.B. Sparbuch. 750,- € pro Lebensjahr als Alterssicherung, die nicht vor Erreichung des Rentenalters angegriffen werden können, z.B. Lebensversicherung mit Sperrklausel, zusammen 900,- € pro Lebensjahr.


    (150,- € * Lebensjahre)+(750,-€ * Lebensjahre) + 750,- € für Anschaffungen.


    Ich hoffe jetzt ist es etwas klarer. Ach, die Riesterrente wird überhaupt nicht in die Berechnung einbezogen.
    Ich hoffe jetzt keinen Fehler mehr gemacht zu haben



    Viele Grüße


    Wolfgang

    Hallo,


    Du kannst noch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Aufstocker sind Geringverdiener, die noch einen zusätzlichen Anspruch auf ALG II haben.


    Bestimmend für einen Anspruch auf ALG II ist das Netto-Einkommen minus Kosten für die Arbeit und das Ergebnis wir verglichen mit einem eventuellen Anspruch auf ALG II, eure Ansprüche berechnen sich so: Regeleistung von 1184,- plus Miete+Heizung+Freibeträge aus der Arbeit.


    Falls du einfach erklärte Informationen zu ALG II möchtest schau einmal auf der Seite http://www.alg-2.net nach. Da kannst du auch Hilfe finden.


    Ich freue mich, dass du Arbeit gefunden hast, ich leider noch nicht, naja mit fast 60.


    Viel Glück


    Wolfgang

    Hallo Harald,


    ich beschäftige mich schon seit 2005 intensiv mit ALG II. Du hast recht dich vorzeitig zu informieren, denn viele haben schon bei der Anmeldung wesentliche Fehler gemacht. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu informieren z.B du holst dir von der ARGE das Merkblatt "Grundsicherung für Arbeitsuchende / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld" es ist kostenlos oder du lädst dir es als PDF-Datei runter, klicke die Adress an http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf.


    Verständliche Erklärungen findest du unter http://www.alg-2.nt. Diese Seite befindet sich im Aufbau, hat aber schon gute Informationen. Hier findest du auch unter der Adresse im Impressum Hilfe.


    Zu deinen Frage:
    1. Du musst spätestens am 1. Tag ab dem du ALG II beziehen willst den Antrag stellen.


    2. Tipp: Beantrag Wohngeld, denn es gibt im Moment am Anfang bei ALG II noch Gewöhnungsgeld und
    das richtet sich in der Höhe nach ALG 1 plus Wohngeld.


    3. Du und deine Mutter dürft Vermögen haben, die Freibeträge setzen sich aus zwei Teilen zusammen
    und machen insgesamt 900,- € pro Lebensjahr aus, für dich also 41400,- € plus ein Auto im Wert bis
    zu 7500,- € plus ein selbstbewohntes Haus. Dazu noch 750,- € für Anschaffungen.
    Zusammen mit deiner Mutter werdet ihr wohl wei über 100.000,- € Vermögen haben dürfen plus selbstbewohntes Haus.


    4. Auch bei Zuverdienst gibt es Freibeträge, aber die sind nicht so rosig, soll aber geändert werden.


    6. Ihr seit zwar keine Bedarfsgemeinschaft, aber höchst wahrscheinlich eine
    Haushaltsgemeinschaft, die unterliegt den gleichen Berechnungsmodalitäten wie eine BG.



    Hoffentlich habe ich dir etwas helfen können


    Wolfgang

    Hallo,
    kompliziert, also du hast auf Übernahme der tatsächlichen Heizkosten. Wegen des Warnwassers wird euch monatlich ein Teil vom Regelsatz abezogen, da Ww nicht zu den Heizkosten gehört und im Regelsatz enthalten sein soll. Die 80,- € müsstet ihr bekommen. Wegen des Ww kannst du eine Neuberechnung erbitten falls euch der Betrag vom Regelsatz abgezogen worden ist. Schau auch auf der http://www.hartz-4-einfach.de unter Begriffserklärung nach, dort findest du eventuell noch wichtige Informationen.


    Vile Glück
    Wolfgang

    Hallo,
    Sulle ich verstehe nicht dass dieser Lacki nicht rausgeworfen wird.


    Du bist krank, also geh zum Facharzt in Behandlung, dann kannst du für deine Kündigung einen triftigen Grund nachweisen. Der Arzt sollte dir bestätigen, das eine weitere Tätigkeit nicht zumutbar wäre und das die Kündigung wichtig für deine Gesundheit ist. Wegen Krankheit kann nicht Sozialleistung verweigert werden. Besser wäre natürlich wenn dir gekündigt würde.


    Jetzt noch einmal zu Lacki. Ich frage mich wie jemand so verbittert sein kann und so ein Sozialverhalten zeigt. Vielleicht solltest du seine Schreiben mit zum Facharzt nehmen und beurteilen lassen. Eine Veröffentlichung in diesem Forum würde vielen, die Lacki verletzt hat helfen. Das Verhalten von Lacki hat schon pathologische Züge. Meine Frau meint, dass er wahrscheinlich arbeitslos ist oder bei der ARGE arbeitet.


    Viel Glück
    Wolfgang

    Hallo,
    um ALGII zu erhalten musst du dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. Du bist verplichtet dich um Arbeit zu bemühen. Du musst bedürtig sein.
    Du kannst aber eventuell sagen, dass du nur halbtags arbeiten möchtest, wird aber wohl Probleme geben. Sprich einmal unverbindlich mit der ARGE, es gibt auch Sachbearbeiter, die sehr engagiert sind und alle Möglichkeiten für Ratsuchende ausschöpfen.


    Verschweigen von wesentlichen Tatsachen kann als Sozialbetrug ausgelegt werden.Sozialbetrug ist ein Straftatbestand und wird von der Staatanwaltschaft verfolgt.
    Bei ALG I und ALG II bist du krankenversichert.
    Anspruch auf Wohngeld hast du nur, wenn dein sonstiger Bedarf gedeckt ist, also musst du mindestens den Regelsatz zur verfügung haben. Wohngeld beantragtst du gewöhnlich bei der Gemeinde.


    Solltest du weitere Fragen zu ALG II haben und verständlichen Antworten erwarten so schau unter http://www.hartz-4-einfach.de nach.


    Viel Glück
    Wolfgang

    Hallo,


    euer Sohn ist noch keine 15 Jahre, also hätte er wenn überhaupt, Anspruch auf Sozialgeld von der ARGE.
    Die Voraussetzung für Sozialgeld ist laut Gesetz:


    Sozialgeld können alle nicht erwerbsfähigen Personen(1) erhalten, wenn sie hilfebedürftig(2) sind und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen(3) in einer Bedarfsgemeinschaft(4) leben.



    Punkt 1 und 2 treffen wohl zu. Punkt 3 und 4 wären noch zu prüfen.


    Ich hoffe ich habe dir ein wenig helfen können, aber ich fürchte du musst einen kompetenten Anwalt aufsuchen. Bist du Hartz IV - Empfänger kannst du dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht oder deiner Gemeindeverwaltung holen, so brauchst du bei Anwalt nur 10,- € bezahlen.



    MfG


    Wolfgang.

    Ich finde die Sprache von lacki schon fast beleidigend. Herr Sarrazin läßt grüßen.


    Nun sachlich.
    Lacki hat erst einmal recht mit dem Zuflussprinzip.
    Zuflussprinzip bedeutet alles was du an Geld oder geldwerten Dingen erhältst wird auf ALG II angerechnet.
    Leider gehören dazu auch Insolvenzgeld, Geschenke im Wert von über 50,- € insgesamt im Jahr, ausser diese kommen von einer sozilalen Institution; Kirche, Lions-Club, usw.


    Es zählen zum Einkommen sogar Gelder aus Straftaten.
    Also immer dran denken, wenn man der Omma die Handtasche klaut ist auch das Geld, das sich darin befindet Einkommen.


    Weiteres Einkommen ist z.B. der Gewinn in einer Lotterie, z.B. das Geld für die 3 Richtigen im Lotto, der Reisegewinn bei einem Preisrätse,l musst du Alles angeben.
    Auch die Abfindungen, die z.B. Opel verspätet zahlt.


    Mich ärgert immer wieder, das falls eine Steuererstattung einen Tag vor ALG II-Antragstellung gezahlt wird es dem Vemögen zugeschlagen wird und sich in der Regel auf die Berechnung nicht auswirkt. Wird die Steuerstattung aber nach Antragstellung auf dem Konto gebucht, gilt es als Einkommen und wird fast vollständig angerechnet.



    Noch eine kleine Ergänzung:
    1. ALG II soll im Rahmen des Artikel 1 unser Verfassung einem bescheidenen Lebensstandard in der BRD
    und nicht in Pakistan dienen, Lacki.
    2. Es gibt natürlich einige Personen die das System ausnutzen, aber ich finde es unmöglich alle
    ALG II - Empfänger, wie es auch die primitiven Stammtischbrüder machen, unter Generalverdacht zu
    stellen, Lacki.
    3. Der ALG II - Betrag richtet sich nach der Armutsgrenze und liegt nur knapp darüber.


    Ich hoffe es ist jetzt für dich ein wenig klarer.



    Wolfgang

    Hast Du eine zu große Wohnung, so muss dich die ARGE schriftlich auffordern um zu ziehen. Du hast dann 6 Monate Zeit dir eine neue Wohnung zu suchen und die ARGE ist verpflichtet während dieser Zeit die Kosten für die Wohnung zu tragen. Dokumentiere deine Bemühungen eine Wohnung zu finden genau. Ist nach den 6 Monaten keine Wohnung auf dem Markt aufzutreiben, so muss die ARGE dann auch weiter die Kosten tragen.
    So ist die Rechtsprechung und du musst es notfalls auch vor Gericht durchfechten.


    Hast du ergänzende Fragen, so schreib an meine E-Mail-Adresse, da ich nicht andauernd in diesem Blog nachschaue.


    [email protected]



    Viele Grüsse



    Wolfgang
    Dozent für Recht und Pflichten für ALG II - Empfänger




    Schwitz

    Hallo Lady Sissy, hallo Kitty,
    Kitty es tut mir für Sissy leid, dass ich deine Antwort korrigieren muss. In den 100,- € sollen, wenn man nicht über 400,- € Einkommen hat, sind die Fahrtkosten und alle Kosten, die die Arbeit verursachen enthalten sein. Nur wenn du mehr als 400,-€ verdienst kannst du diese Kosten absetzen.


    Lies im Merkblatt unter Punkt 7 "Einkommen" Seite 37.
    Zitat:


    "7.2 h) Freibeträge bei Erwerbstätigkeit


    Vom Brutto-Erwerbseinkommen wird anstelle der unter Punkt 7.2 c, d, e genannten Kosten (private Versicherungen,
    Vorsorge für Krankheit und Alter, Werbungskosten) ein Pauschalbetrag von 100 Euro abgezogen. Sind die Aufwendungen
    höher, können die höheren Beträge abgesetzt werden, sofern das Bruttoeinkommen 400 Euro monatlich übersteigt. "


    Zitatende.


    Punkt 7.2 e beinhaltet Fahrkosten und Kosten der Arbeit, leider.


    Dein Sohn hat aber noch die Möglichkeit Versicherungen bis zu 30,-€ Beitrag im Monat abzuschließen, z.B. für Berufsunfähigkeit, Unfall oder eine Ausbildungsversicherung(ist ja eine Art Sparvertrag), denn Versicherung können bis zu einem Monatsbeitrag, wenn diese nachgewiesen werden können, vom Einkommen abgesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht übrigens auch für deine anderen Kinder, denn bei ALG II gilt Kindergeld als einkommen; wissen aber einige Argemitarbeiter nicht. Geh zum Leiter der Arge und Frag nach!


    Ich hätte für dich noch eine Information, die ich aber nicht über das Internet verbreite, die dir eventuell eine Nachzahlung von ein paar tausend € bringen kann, weil die ARGE dich falsch beraten hat. Hat schon bei einigen Frauen im Kreis Stade und Cuxhaven Erfolg gehabt. Falls du interesse hast schreibe unverbindlich an meine E-Mail-Adresse, auch falls du interesse an weiteren Informationen zu der Versicherungsgeschichte hast. E-Mail-Adresse:[email protected]


    Gruß


    Wolfgang


    Dozent für "Rechte und Pflichten" in der Erwachsenenbildung

    Hallo,


    leider sind deine Angaben zu ungenau.
    Hat deine Tochter schon monatliche Abschlagzahlungen im Abrechnungszeitraum an den Vermieter geleistet?
    Hat die Arge in dem Heizungabrechnungsjahr schon Heizkosten übernommen oder bekommt deine Tochter erst kurze Zeit ALG II?


    Wolfgang

    Hallo Jenna,


    bei ALG II gibt es das Zuflussprinzip, d. h. alles was du bei Beantragung hast wird als Vermögen berücksichtigt. Es muss dann auch vorhanden sein, eine rückwirkende Berücksichtigung für nicht mehr vorhandenes Vermögen gibt es nicht. Beim Vermögen haben du und dein Partner einen einen Freibetrag von 150,- € sofort verfügbares Vermögen je Lebensjahr (Beispiel: Du 40 Jahre dein Partner 60 Jahre; für dich 6000,- € für deinen Partner 9000,- €) und
    750 ,-€ fest angelegt für die Rente je Lebensjahr. Riesterrente ist anrechnungsfrei. 750,- € für Anschaffungen pro Person sind auch frei. Je Erwerbsfähigen ein KFZ im Wert bis zu 7500,- €, darf aber nicht zusammengelegt werden.
    Zuflussprinzip bedeutet zweitens; alles was dir nach Antragstellung zufließt ist anrechenbares Vermögen.
    Ich hoffe ich habe dir geholfen.


    Wolfgang


    P.S. Hast du weitere Fragen kannst du dich auch direkt an mich wenden. E-Mail: "[email protected]"

    Hallo,
    es muss zwischen Provision und Kaution unterschieden werden. Die Kaution wird als Darlehen gegeben. Dieses Darlehen ist aber erst bei Auszug oder falls keine Bedürftigkeit mehr gegeben ist zurück zu zahlen. Das Darlehen darf laut Urteilen nicht aus dem Reglsatz gefordert werden, da im Regelsatz kein Betrag für Kautionen vorgesehen ist.
    Provision ist ein Betrag den der Vermittler erhält und so verloren ist. Die Provision dient der Beschaffung der Wohnung und gehört deshalb auch zu den Kosten die in Form eines Zuschusses erstattet werden müssen, wenn der Umzug genehmigt worden ist.
    Wolfgang

    Hallo,


    geh mit deinem Bewilligungsbescheid zum Amtsgericht und hol dir einen Beratungsschein. Mit dem Schein gehst du zu einem Anwalt.


    Die Sozialarbeiterin darf dich nicht entmündigen, sondern dich nur beratend unterstützen. Ihr müsst gemeinsam zu einer Lösung deiner Probleme kommen. Wenn sie deine Daten an den Sachbearbeiter ohne deine Erlaubnis weiter gegeben hat, hat sie sich strafbar gemacht. Ich würde nur noch mit vertrauenswürdigen Zeugen mit der Frau kommunizieren oder alles schriftlich geben lassen. Kämpfe für deine Unabhängigkeit.


    Viel Glück


    Wolfgang