Beiträge von kurse2007

    Hallo.


    Es gibt ja auch Untermiete.
    Auch mündliche Verträge sind gültig, da deine Eltern schon, wie du erwähnt hast Miete von Dir Miete haben möchten und du dich damit einverstanden erklärt hast, ist schon ein Mietvertrag abgeschlossen. Wann habt ihr den Mietvertrag abgeschlossen???:rolleyes:


    Deine Eltern haben dich sicher nach deinem ARGE-Besuch aufgefordert die abgsprochenen Miete zu zahlen oder auszuziehen.;)


    Hier sieht man wieder den üblichen Anfängerfehler voll Vertrauen in die Institutionen des Staates unvorbereitet zur ARGE zu gehen.


    Verhaltensmaßregeln und verständliche Informationen kannst du auch auf meiner im Aufbau befindlichen Website finden. Versuche es einmal.http://www.alg-2.net oder http://www.hartz-4-einfach.de


    Wolfgang

    Hallo,


    sollte die ARGE zuviel für Strom abziehen, so ist der Rückerstattungsbetrag den du eventuell von deinem Vermieter erhältst Einkommen und wird angerechnet, also zahlst du doppelt. Bitte deinen Vermieter dir einen niedrigen Anteil an Stromkosten zu bestätigen, so muss dir auch weniger abgezogen werde. Zahle lieber etwas nachträglich, sonst ist das Geld weg.


    Wolfgang

    Hallo,
    er meint Darlehen.


    Erhält dein Freund diesen Monat noch Lohn oder Gehalt, so hat er keinen Anspruch mehr und es läuft nur über ein Darlehen das er bei der ARGE erbitten muss. Geht das Geld erst nächsten Monat auf sein Konto ein, so hat er diesen Monat noch Anspruch auf ALG II als Zuschuss(muss nicht zurückgezahlt werden), denn er ist dann noch bedürftig.


    Für deine Tochter könntest du noch Bekleidungsgeld beantragen, ist aber sehr trickreich, mache ich gerade mit einer Anzahl von Eltern in Stade, Bremerhaven und Bremervörde. Falls du schon vor 08.2009 im ALG II/Sozialgeld Bezug warst, hast eventuell Ansprüche auf rückwirkende Zahlungen, die bis zu 3300,- € sein können. Die ARGE wird es natürlich verneinen. Wenn du möchtest prüfe ich einen Berechnungsbogen aus dieser Zeit, bitte mit geschwärzten personenbezogenen Daten, Beträge müssen natürlich sichtbar sein. Nur die Berechnungen mit einer lesbaren Auflösung bitte. E-Mail-Adresse[email protected]



    Gruß


    Wolfgang

    Hallo,
    Das Zuflussprinzip gilt nur für ALG II.


    Ich weiss nur, dass es bei ALG I andere Zuverdienstgrenzen aus Erwerbstätigkeit gibt. So weit ich weiss wird die Steuerrückzahlung bei ALG I nicht angerechnet, deshalb werden Einkommensnachzahlungen wohl auch so betrachtet.
    Wolfgang

    Hallo,


    wenn du aus ALG II rausfällst bist du nicht mehr krankenversichert, denn bei einem 400,- € Job bist du nicht krankenversichert.


    Eigenbehalt vom Einkommen. Bis 100,- € wird dir nichts angrechnet. Von dem Geld zwischen 100,- € und 200,- € kannst du 20% behalten und 80 % werden angerechnet. Achte darauf, dass die ARGE mindestens einen € zahlen muss, wegen der Krankenversicherung, oder nimm einen Job an, der über 400,- € liegt, dann müssen Sozialabgaben für dich entrichtet werden.


    Wolfgang

    Hallo,


    der Weg durch die Instanzen. Vorgesetzte bis ganz oben. Dann Amtsgericht mit Berechnungsbogen; Beratungsschein für Anwalt beantragen. Zum Anwalt. 10,- € blechen. Beraten lassen.
    Oder ohne Amtsgericht, wenn du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid,also darauf drängen, der ARGE hast, zu kompetenten Anwalt; Prozesskostenhilfe(PKH) beantragen und klagen.
    Leider sind die ganzen Bildungsmaßnahmen Kannbestimmungen.


    Mein Tipp


    Wolfgang

    Hallo Peet,


    Nummer erhalten. Zuflussprinzip, in einem Zrtei des BSG, Alles was man nach beantragung von ALG II erhält ist Einkommen, sowohl Geld egal woher, sogar aus Straftaten, oder was, Lottogewinn 11,-€ für drei Richtige, Gewinn im Kruzworträtsel, die selbvstgestrickte wollenen Unterhosen der Oma usw. theoretisch auch das geerbte Eigeweckte und es wird angerechnet.


    Ausnahmen es kommt von sozialen Institutionen oder ist zweckgebunden.


    Wolfgang

    Hallo,


    lt. Zuflussprinzip ist alles was du erhältst Einkommen und wird bis auf 50,- € im Jahr, ausser es handelt sich um Erwerbseinkommen, dann sind die Freibeträge höher, angerechnet. Aber ich sehe du hast Kinder und könntest noch weitere Gelder beantragen.


    Du kommst aus Lüneburg? Das SG Lüneburg hat im letzten Jahr ein interessantes Urteil zum Nutzen von Kindern gefällt(Bekleidungsgeld). Wir starten gerade in Stade eine große Antragsaktion.


    Falls ihr im Zeitraum zwischen 2005 und 08.2009 ALG II /Sozialgeldbezieher wart, ist gewöhnlich falsch berechnet worden. Die rückwirkend geltend zu machenden Ansprüche belaufen sich auf bis zu 1650,- € :eek:pro Person der der Bedarfsgemeinschaft.


    Habe ich im Raum Stade, Cuxhaven und Bremerhaven mehrfach durchgesetzt.


    Falls die Daten auf dich und deine Kinder zutreffen und du Interesse hast, kannst du mir einen Berechnungsbogen mit geschwärzten personenbezogenen Daten an meine E_Mail-Adresse[email protected] schicken und werde ihn prüfen. Die Beträge müssen natürlich für mich sichtbar sein.


    Wolfgang

    Hallo,


    Alternative: Mach die Z-Prüfung an der Volkshochschule ist hart, weiss ich von meiner Frau aber man kann es wuppen. Wird ne harte Zeit. Kann neben der beruflichen Tätigkeit gemacht werden. 1 Jahr keine Freizeit. Vielleicht unterstützt dein Chef dich dabei.


    Zu den 6 Monaten; ALG II


    Jeder, der gewöhnlich in Deutschland lebt.


    der mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann


    und bedürftig ist, hat Anspruch. Ziel ist natürlich immer das Jemand aus dem Bezug raus fällt. Wenn die 6 Monate nicht von einem anderen Leistungsträger finanziert werden (ALG II ist nachrangig) muss ALG II gezahlt werden. Du musst dich nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dich entsprechend der Eingliederungsvereinbarung verhalten. In der Zeit, in der du keine Arbeit hast, kannst du dich, wie auch jeder Arbeitnehmer weiterbilden.


    Wolfgang


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    auch das ist eine Möglichkeit den Protest zu zeigen die ARGE´s mit Klagen einzudecken. Wenn alle Eltern gegen die ARGE´S wegen Bekleidungsgeld für Kinder klagen. Ist unser System nicht mehr in der Lage dass zu bewältigen.
    Formulierung der Klage habe ich vorbereitet und es laufen hier in Stade seit gestern auch schon einige. Nächste Woche habe ich eine Info-Veranstaltung und hoffe doch alle Eltern motivieren zu Können auch zu Klagen.


    Wolfgang


    Wer sich nicht wehrt(mit legalen Mitteln), lebt verklehrt.:mad:

    Hallo,


    die Ungleichbehandlung von Sozialhilfe und SGB II widerspricht dem GG. Ich versuche zur Zeit auf diesem Weg Bekleidungsgeld für Kinder durch zusetzen. In einem Urteil des SG Lüneburg kannst du eine Begründung finden, um eventuell deine Ansprüch mit Neuantrag und schriftlichem Widerspruch durchzusetzen. Suche die Passagen raus, die analog zu betrachten sind. Setze an den Stellen Kinder=> Behinderte mit "G".


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,
    es gibt die Partnerschaftsversicherung oder so ähnlich, haben meine Frau und ich bevor wir geheiratet haben auch gemacht. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse.


    Wolfgang

    Hallo,


    Ärger, Ärger!!!!


    Es gilt das Zuflussprinzip. Steuerstattung einen Tag vor ALG II - Bezug wird dem Vermögen, Freibeträge beachten, sind hoch, zugeschlagen.


    Steuererstattung am ersten Bezugstag wird es als Einkommen betrachtet und voll angerechnet, Freibeträge gering. Sch.....



    Leider:(


    Wolfgang

    Hallo,


    BUNDESSOZIALGERICHT: 2009
    1. Die Angemessenheit der Höhe der Heizkosten ist im SGB 2 unabhängig von der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu beurteilen.
    2. Der Anspruch auf Heizkosten besteht in Höhe der konkret-individuell geltend gemachten Aufwendungen. Eine Pauschalierung ist unzulässig.
    3. Liegen die Heizkosten über einem aus einem bundesweiten oder kommunalen Heizspiegel zu ermittelnden Grenzbetrag, so sind sie im Regelfall nicht mehr als angemessen zu betrachten.



    Hier die Kurzfassung des Urteils. Ich hoffe das reicht, denn ich lebe zum Teil von der Weitergabe der von mir gesammelten Informationen. Viel Glück bei der Suche.


    Wolfgang

    Hallo,


    Schicke einen Berechnungsbogen mit, wenn Du willst geschwärzten personen bezogenen Daten, aber erkennbaren Beträgen an meine E-Mail-Adresse[email protected] und ich werde einen eventuellen Anspruch prüfen. Berechnungsbögen am besten 1mal aus 2009 aber vor 08.2009 und einen älteren ca. 2006. Unter meiner Website http://www.hartz-4-einfach.de "Ansprüche geltend machen" kannst du ein Beispiel für die Ausszahlung dieses Geldes finden. Seite befindest sich erst im Aufbau. In Stade, Cuxhaven und Bremen/Bremerhaven habe diese Ansprüche durchgesetzt und so Präzedenzfälle.


    Gruß


    Wolfgang