Hallo.
Es gibt ja auch Untermiete.
Auch mündliche Verträge sind gültig, da deine Eltern schon, wie du erwähnt hast Miete von Dir Miete haben möchten und du dich damit einverstanden erklärt hast, ist schon ein Mietvertrag abgeschlossen. Wann habt ihr den Mietvertrag abgeschlossen???
Deine Eltern haben dich sicher nach deinem ARGE-Besuch aufgefordert die abgsprochenen Miete zu zahlen oder auszuziehen.;)
Hier sieht man wieder den üblichen Anfängerfehler voll Vertrauen in die Institutionen des Staates unvorbereitet zur ARGE zu gehen.
Verhaltensmaßregeln und verständliche Informationen kannst du auch auf meiner im Aufbau befindlichen Website finden. Versuche es einmal.http://www.alg-2.net oder http://www.hartz-4-einfach.de
Wolfgang