Beiträge von kurse2007

    Hallo,


    Es geht um die Kinder!!


    Bei der Konstellation könnte rückwirkend noch eine Menge Geld drin sein. Habe ich schon mehrfach im Bezirk Bremerhaven, Stade und Cuxhaven durchgesetzt. Größter Betrag waren für eine Alleinerziehnde und deren 2 Kinder 4350,- €.


    Wesentlich ist, dass ALG II Bezug schon vor August 2009 bis 2005 war. Sollte es so sein, kannst du mir ja aus diesem Zeitraum, einen Berechnungsbogen, meinet wegen auch mit geschwärzten personenbezogenen Daten schicken und ich werde ihn prüfen, ob von der ARGE Leistungen für den obengenannten Zeitraum nicht erbracht worden sind.


    Schicke den Bogen als Anhang (*.jpg Datei) nicht zu groß an meine E-Mail-Adresse [email protected]


    Da ich dieses Angebot in diesem Forum schon mehrfach gemacht habe und es bisher nicht angenommen worden ist, frage ich mich natürlich warum? Könntest du mir vielleicht eine Antwort darauf geben. Diese Erfahrung habe ich auch hier schon, bei direkten Gesprächen, gemacht darunter eine Frau mit 6 Kinder und einem zu erwartenden Betrag von fast 10.000,- €.


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    bei der horrenden Versicherung würde ich an deiner Stelle das Auto über deine Mutter versichern. Der Wagen bleibt auf deinen Namen gemeldet und die Versicherung läuft über deine Mutter. Vergiß nicht bei der Versicherung dich als Mitbenutzer des Fahrzeuges eintragen zu lassen. Ich hoffe ich habe dir mit meine Tipp ein wenig helfen können.


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    frag bei der ARGE nach und beharre auf die gesetzlichen Nachweise §§§. Die Antwort würde mich auch interessieren. Ich werde bei meinem nächsten ARGE-Besuch auch nachfragen.


    Wolfgang

    Hallo,


    Bekleidungsgeld mit Hilfe eines Lüneburger Sozialgerichtsurteils. Siehe auf der Seite http://alg-2.net/page3.html unter Bekleidung nach.


    Versicherung: Habe ich rückwirkend für Kinder und Alleinerziehende bis zu 4350,- € in Bezirk Bremerhaven, Stade und Cuxhaven durchgesetzt. Als nächstes wende ich mich nach Hamburg.


    Ich habe die Überprüfung der Berechnungsbögen für diesen Personenkreis in diesem Forum schon mehrfach angeboten, meinetwegen mit geschwärzten personenbezogen Daten. Die Resonanz war 0.


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    denkt an das Formular VE http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf. Wenn ihr die 4 Fragen mit "Nein" beantwortet und in dem Bereich zur Begründung schreibt "siehe oben", Verweis auf die Neins, dann dürft ihr auch nach einem Jahr nicht als BG eingestuft werden. Ein Jahr reicht aber erst einmal.
    Geht gut vorbereitet zur ARGE. Wenn dein Mitbewohner dir natürlich die Einkommens- und Vermögensunterlagen zur Vorlage bei der ARGE überläßt, weil er dir helfen will, werdet ihr eventuell trotz des sonst üblichen Probrjahres als BG eingstuft. Sex und gemeinsamer Einkauf(Urteile) ist bei ALG II kein Beleg mehr für eine BG, anders in der Sozilahilfe.


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    von mir zu Hause ist die ARGE 10 Minuten zu Fuss oder 15 Minutenmit dem Auto


    Versicherungspauschale auch rückwirkend, Bekleidungsgeld, natürlich mit Hintergrundwissen.


    Wolfgang

    Hallo,


    die erste Frage sollte sein, wie wird man zum Geringverdiener? Du solltest also differenzieren. Ich gehörte zu den Besserverdienern, aber durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall 2006, durch den meine Arbeitsfähigkeit auf 3 bis 4 Stunden reduziert wurde, wurde ich zum Geringverdiener. Um unsere kleinen Familie, mit 8 - jährige Tochter, wenigsten den Lebensunterhalt zu sichern, mussten ich und meine Frau ALG II beantragen.


    Es sind also nicht nur die kleinen Einkommen, die zum Leben eines Aufstockers führen, sondern auch Versicherungen und Richter, die meinen, dass man für Prozesskostenhilfe zu arm ist (Antragsablehnung kann vorgelegt werden) und nur trotz lebenslanger, medizinisch nachgewiesener Behinderung schmarotzen will.


    Ich arbeite als Dozent in der Erwachsenenbildung und auf Grund meiner zeitlichen Einschränkung erhalte ich nur Honoraraufträge. Meine Frau ist im Moment in einer Maßnahme und so hat sie wenigstens auch Kontakte zur "Aussenwelt", denn seit ALG II ist der Kontakt zu den Nachbarn zu Teil unterbrochen oder eingeschränkt, man fühlt sich als Aussätziger. Meine Frau hat auch einen Job um weiter am Leben teilzunehmen.


    Wie leben wir?
    Im Moment führen wir noch ein Leben im unteren Mitelstand, da ich, als ich noch eine Vollzeitstelle hatte, sparen konnte. Leider nähert sich unser Sparvermögen 0 und so ist abzusehen, dass wir bald nur noch mit ALG II plus unserem Eigenbehalt auskommen müssen. Wir hatten Glück, da wir eine lange Vorlaufphase hatten und uns so auf diese Situation einstellen konnten.


    Da unsere Tochter ist sehr aktiv(finden wir toll, sollen Kinder in dem Alter auch) und so ist der Verschleiss an Kleidung enorm, was natürlich durch die geringen Sätze kaum ausgeglichen werden kann, so dass Eltern auf die für sie bestimmten Gelder zurückgreifen müssen.


    Auch die Schule ist ein großer Kostenfaktor und die 100,- € im August sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die zusätzliche finanziellen Belastungen sind, da bis heute im Kindersatz Bildung nicht vorgesehen ist, enorm; Fotokopiergeld, Theaterbesuch, Tagesausflug, Klassenkasse, Schulverein, Schulbekleidung, Chor T-´Shirt und und und
    Schulbücher können zwar gemietet werden, aber in den meisten Schulbüchern sind Aufgaben, die in den Büchern gelöst werden müssen, also müssen diese gekauft werden.
    Die Schwimmzensur richtet sich nach den erworbenen Schwimmabzeichen und das bei, alle 14 Tage eine Stunde. Ein Schwimmbadbesuch mit Elternteil um die Schwimmabzeichen zu erwerben ist kaum unter 10,- € zu haben, Folge schlechtere Zensur.


    In der Schule könnte zum Teil eine Reduzierung oder ein Erlass der Kosten beantragt werden, aber es bestände für unsere Tochter die Gefahr der Stigmatisierung und Diskreminierung, so dass wir, wie viele Eltern auch wohl den Bildungschip nicht in Anspruchnehmen werden.Schule und Studium sind die einzige Möglichkeit aus dem Teufelskreis der Abhängigkeit von Transfernleistungen zu entkommen, deshalb werden wir unsere Tochter mit allen Mitteln unterstützen und eher Bedürfnisse reduzieren.


    Obwohl ich unter denjenigen, die ich berate immer mehr Uni-Absolventen mit guten Examina, sogar einen Arzt im Praktikum und eine Person mit Doktortitel habe, hoffe ich meiner Tochter durch eine gute Ausbildung ausreichend Lebenschancen mitgeben zu können.



    Vorteilhaft ist es natürlich, wenn man kochen kann, ein wenig handwerklich begabt ist, Berechnugsbögen lesen kann, erkennt das die ARGE - Mitarbeiter laufend berechtigte Leistungen nicht gewähren und gegen wesentliche Rechte und Gesetze verstossen( kann ich durch Ablehnungsbescheide meiner Ratsuchenden belegen).


    So kann man ersten viel Geld sparen, sich ausgewogen ernähren und Reparaturen in der Wohnung und am alten Auto, muss leider sein auf Grund der Gehbehinderung, ausführen. Auch der kleine eigene Garten bringt Abwechslung auf den Speiseplan.


    So kann man zweitens Rechte und berechtigte Leistungen für sich und andere geltend machen und durchsetzen.


    Im Moment erkämpfe ich im Elbe-Wesergebiet rückwirkend bis zu mehrer tausend Euro für Alleinerziehende und deren Kinder, die dieser Gruppe seit 2005 vorenthalten werden. Mit großen Widerständen wurden die Zahlungen geleistet.


    Wie du gesehen hast könnte ich eine Menge Informationen beitragen, die natürlich den Rahmen des Artikels sprengen würden und wohl auch nicht deinem Ziel entsprechen.


    ALG II bedeutet: Relative Armut, Stigmatisierung, Diskreminierung, Depression, Frustation, Aggression (auf beiden Seiten, einer meiner Ratsuchenden ist von Mitarbeitern der ARGE geschlagen und gewürgt worden, weil auf Datenschutz gegenüber Aussenstehenden bestand, diese wurden durch die Polizei verhaftet) und verpasste Lebenschancen.


    Wolfgang


    E-Mail-Adress: [email protected]

    Hallo,


    welche Partei willst du wählen??????


    FDP????? Total daneben. Für die sind wir Schmarotzer!


    CDU / CSU?????? Für die sind wir keine potentiellen Wähler, also uninteressant. Für die Konservativen in dieser Partei, siehe FDP:


    SPD??????? Verantwortlich für Hartz-Gesetze und Zeitarbeitsfirmen, Clement der damalige Arbeitsminister und Verantwortliche wurde sogar deren Standesvertreter. Letzte Amtshandlung von Herrn Scholz, letzter Minster für Arbeit und Soziales, SPD - Mitglied, und der SPD vor der Abwahl: 2009 Streichung von 30,- für Kinder von Alleinerziehenden.


    Grüne????? Für die uninteressant, da kaum Wähler und im Augenblick Opfer der Statisken; bei uns läuft alles von allein.


    Linke????? Im Westen völlig losgelöst und kein Interesse an Problemgruppen, nur noch Formalienreiterei. Wollen sich nicht mit den ALG II - Empfängern auseinandersetzen und Hilfe bei Problemen leisten. Eigene Erfahrung. Herr Ernst(ehemals WASG) hat seinen Posten erreicht und verliert den Bezug zu den Personen, die im zu seiner Position verholfen haben.


    Also wer ist wählbar? Wie willst du die ALG II - Empfänger überhaupt motivieren. Ich gehe mindest einmal pro Woche zur ARGE und versuche ihnen Hilfe anzubieten und mache sie auf Ansprüche aufmerksam. Pustekuchen. Bei jedem Aufenthalt müssten 4 bis 5 Berechtigte sein , die Ansprüche haben, wenn ich im Monat einen erreiche ist das viel. Es geht um Gelder bis zu 6000,- € und mehr rückwirkend. Wie willst du diese "Tränen" motivieren, wenn sogar für solche Beträge eine Zeitinvestition vo ca 1 Stunde zuviel ist. Oder mir mal kurz eine E-Mail schicken mit einem Berechnungsbogen zur Prüfung auf Ansprüche.


    Wolfgang


    P.S. Wer sich nicht Wehrt lebt verkehrt!!

    Hallo,


    Paar je 323,- =
    646,-


    2* Kind unter 7 je 215,- =
    430,-


    KDU
    431,-


    Summe
    1507,-


    Bruttoeinkommen 1400,- 1.Stufe 100,-

    2. Stufe von 100,- bis 800,-, also von 700,- 20% = 140,-


    3. Stufe von 800,- bis 1400,- 10% = 60,-


    Summe 300,-
    Gesamtsumme 1807,- € minus Kindergeld

    Wolfgang

    Hallo,
    mit einem gemeinsamen Kind seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Rechnet als erstes euren Bedarf aus und bevor ihr ALG II beantragt, müsst ihr erst einmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen: Wohngeld und Kinderzuschlag. Liegt Ihr danach noch immer unter dem errechneten Bedarf so muss ein ALG II - Antrag erfolg haben. Vergesst aber bei der Bedarfsrechnung nicht den Eigenbehalt vom Einkommen, der dem Bedarf noch zugeschlagen werden muss. Siehe Berechnungsbeispiel unter dem folgendem Link http://www.hartz-4-einfach.de/page3.html#Frei%20Einkommen.


    Gruß
    Wolfgang


    PS
    Euer Bedarf liegt incl. Einkommen(wenn 1400,- brutto) bei mindestens 1807,- wenn das zweite Kind auch unter 7 Jahre ist.


    Liegen die Arbeitskosten über 100,- €, so können diese vollständig abgesetzt werden, dafür fallen aber dann in der Einkommensberechnung 100,- € weg. Nutzt du dein KFZ über 50% für die Arbeit, so kannst du alle Kosten des Fahrzeuges absetzen und musst für privat km 0,10 € anrechnen, sonst umgekehrt.

    Hallo,


    dein Vermögen hättest du bis auf 3900,- € Sparvermögen, plus 750,- € für Anschaffungen, plus Auto im Wert von bis zu 7500,- €, plus 750 mal 26 Euro festangelegt für die Rente, plus Riesterrente, plus selbstbewohntes Haus bis zu 130 qm nicht verbrauchen müssen, wenn du es gehabt hättest und du hättest trotzdem einen Anspruch auf ALG II gehabt. Geh in Bezug auf die Miete zur ARGE und weis darauf hin , das dort wohl ein Mißverständnis vorliegt.


    In meinen Kursen habe ich schon einige Teilnehmer gehabt, die nach diesen Informationen zusammengebrochen sind. Übrigens es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der ARGE darüber aufzuklären SGB I § 14 § 15


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    achtet erst einmal auf das Formular VE. Dann wird sein Geld 1 Jahr nicht angerechnet. Sie muss weiter als alleinerziehend betrachtet werden. Also geht gut vorbereitet zur ARGE. Pro Person, zum Bedauern vieler ARGE´s sind Kinder ab Geburt auch Personen, Anspruch auf einen Raum. So große Wohnungen haben viele mit Niedrigeinkommen nicht.



    Ich habe gesehen, dass du momentan noch Alleinerziehend bist.
    Für Kinder und Alleinerziehende gibt es die Möglichkeit für den Zeitraum von 2005 bis 08.2009, wenn diese im SGB II - Bezug waren, eventuell rückwirkend Ansprüche geltend zu machen.:rolleyes:
    Es sollte Kindergeld und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Waisenrente oder eine sonstige Leistung an die Kinder gezahlt worden sein, dann sind bis zu 1650,- € :eek:pro Person + gleiche Summe:eek: für den Elternteil möglich.:D Falls du in diese Gruppe fällst, schicke an meine E-Mail-Adresse[email protected] eine E-Mail mit einem Berechnungsbogen im Anhang aus diesem Zeitraum und ich werden prüfen ob du Ansprüche hast. Namen, Adresse und Geburtsdaten kannst du ja schwärzen, auch die BG Nr.



    Wolfgang

    Hallo,


    etwas verwirrend. Eure Tochter wohnt in eurem eigenen(?) Haus(?) und ist ausgezogen(?).
    Ist Sie ausgezogen und bewohnt eine eigene Wohnung, so gehört sie nicht zu eurer BG. Wohnt Sie in eurem Haus, so versucht die ARGE eine Hausgemeinschaft(HG) daraus zu machen, die lt. Gesetz auch unter bestimmten Bedingungen als BG eingestuft werden kann und betrachtet dann das Gesamteinkommen.


    Gruß
    Wolfgang

    Hallo,


    hoffentlich hilft es:
    Bundessozialgericht: Urteil vom 19.09.2008.
    b) Alle Leistungen im SGB II sind bedarfsbezogen und nicht zeitbezogen, d. h. es können Gegenstände der Erstausstattung, wenn noch nicht vorhanden, noch nach Jahren beantragt werden.
    c) Erstausstattungen müssen nach einem Wohnungsbrand oder einer Erstanmietung nach einer Haftstrafe gewährt werden..


    Warum sollte ein Wohnungloser:confused:, schlechter gestellt sein als ein Haftentlassener, auch ein Haftentlassener ist Wohnunglos. Diese Frage entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der ARGE stellen und eine Begründung entsprechend SGB II mit §§ fordern. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, oder sind einige gleicher(G. Orwell)?


    Wolfgang

    Hallo,


    als ALG II - Empfänger hast du Anspruch auf Rechtsberatung. Gehe zum Amtsgericht mit deinen Unterlagen und beantrage einen Beratungsschein und damit gehe zu einem Anwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht. Dort musst du eventuell 10,- € bezahlen, wie bei Arzt. Der Anwalt wird dir weiter helfen.


    Wolfgang