ok, danke dir
ich hatte auch nochmal beim Amt gefragt und mir wurde gesagt, 12 Monate nach Eintritt der Sperrzeit also 1.6.2010 in meinem Fall bei einer Neubewilligung Bei einer Weiterbewilligung zählen diese 12 Monate wohl nicht, d.h. die Sperrzeit bleibt innerhalb des Anspruchszeitraums bestehen.
Beiträge von nfan2
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Ich habe vom 01.09.2008 bis 31.05.2009, also 9 volle Monate gearbeitet, dann einen Restanspruch ALG1 bezogen (dieser Anspruch ist vor dem 9-monats Job entstanden und gilt noch bis Ende 2011) und arbeite nun seit 01.01.2010 noch bis 30.04.2010. Vor Antritt dieses 4-monats Jobs hatte ich noch 2 Monate Rest von diesem Restanspruch ALG1.
Durch die zwei Jobs habe ich ja einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben. Meine Frage nun, ist das nun eine Neubewilligung oder eine Weiterbewilligung weil ich ja noch 2 Monate alten Anspruch habe und was passiert mit dem? -
Ich habe von 09.2008 bis 05.2009 gearbeitet, zum 31.05.2009 gekündigt und dann eine Sperrzeit ab 01.06.2009 bekommen. (12 Wochen)
auf dieser Seite steht ja:
Die Summe aller Sperrzeiten wird auf einem sogenannten Sperrzeitkonto festgehalten. Sind hier 21 Sperrzeitwochen aufgelaufen, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Berücksichtigt werden nach § 147 I Nr. 2 SGB III bei der Berechnung auch Sperrzeiten, die in einem von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind, sofern diese nicht bereits zum Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld geführt haben.Wenn ich nun meine jetzige Arbeit kündige hätte ich zwar einen neuen Anspruch auf ALG1 aber durch eine erneute Sperrzeit von 12 Wochen und die Addition der Sperrzeiten käme ich ja über 21 Wochen und mein ALG1 Anspruch würde erlischen.
Jetzt meine Frage:
Wann ist das nicht mehr so, also wann verfallen die 3 Monate Sperrzeit auf dem Sperrzeitkonto vom 01.06.2009? Sprich, ab wann könnte ich wieder kündigen und eine Sperrzeit bekommen aber ohne, dass mein ALG1 Anspruch komplett erlischt? Am 01.06.2010 (ein Jahr nach Beginn der Sperrzeit) oder am 01.10.2010 (ein Jahr nach Ende der Sperrzeit) -
1.) Ich habe von Sept. 08 bis Mai 09, das waren also 9 volle Monate, eine Ausbildung gemacht und abgebrochen und auch eine 3-monatige Sperrzeit bekommen.
Wenn ich nun vom 15.2. bis 15.5. arbeite sind das 90 Tage.
Habe ich dann ab 16.5. einen neuen 6-monatigen Anspruch?2.) Ich bekomme noch bis Ende März ALG1, der Anspruch ist vom 30.06.2007 und gilt ja noch bis 30.06.2011. Falls ich nun die Anwartschaftszeit erfüllt habe, habe ich dann wieder ab dem 16.5. 6 Monate plus den Rest, also 7,5 Monate oder verfallen die 1,5 Monate Rest?