Hallo medina 1987
Die Wohnung darf 60m² groß, wenn die Warmmiete im Rahmen des Hartz IV ist, dann kann sie auch größer sein
Gruß Angel1401:o
hi
kleine frage an euch wie groß darf meine wohnung sein wenn ich wohngeld beantragen möchte???
mein noch mann schmeist uns mich und meinen 2jährigen sohn aus der wohnung raus u ich muß mir ne neue wohnung suchen wie groß darf die denn für uns beide sein???mein verdienst der bei knapp 500€liegt plus kindergeld und unterhalt reicht dazu leider nicht ganz aus
bin dankbar für jede antwort