Hallo Stefan86,
1. ONS hin oder her, wenn sich herraustellt das Du der Vater bist sind Unterhaltszahlungen fällig, allerdings nicht Rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo Unterhaltsanprüche gegen Dich gestellt wurden, das dürfte bei Dir durchaus der Monat sein als Du die SMS bekommen hast, also ab März 2011, man kann aber so pauschal jetzt nicht sagen ob das schon als Geltendmachung durchgeht, solange die Vaterschaft aber nicht bestätigt ist würde Ich auch nicht zahlen, ansonsten nimmst Du die Vaterschaft sozusagen stillschweigend an.
2. Kitty hat vollkommen Recht so einfach zahlt das Jugendamt keinen Vorschuß, also muß Sie jemanden als Vater angegeben haben, falls Du es wärst würde sich das JU bei Dir melden.
3. Leider wirst Du damit klarkommen müssen, das die Mutter dir das Kind viele Jahre vorenthalten hat, da wird es wokl kaum ein Rechtliches Nachspiel haben, hart aber leider ist es so.
4.Lacki hat mal ausnahmsweise zu 65% recht, eine Nachforderung bedarf aber keines Titels der zeitpunkt der Forderungsstellung ist Aussachlaggebend, ebenfalls braucht es auch kein Jugendamt oder Gericht um die Forderung zu stellen, ein einfacher Brief per Einschreiben der Mutter reicht aus, ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unterhaltsbeträge nachgezahlt werden die bis dahin nicht gezahlt wurden.
lacki
Ein Titel dient der Pfändung von austehenden Unterhaltsbeträgen ohne weiteren Gerichtlichen oder Anwaltlichen aufwand. Man ist auch Unterhaltsverpflichtet ohne das ein Titel besteht.
Gruß Sundown