Beiträge von sundown

    Hallo Stefan86,


    1. ONS hin oder her, wenn sich herraustellt das Du der Vater bist sind Unterhaltszahlungen fällig, allerdings nicht Rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo Unterhaltsanprüche gegen Dich gestellt wurden, das dürfte bei Dir durchaus der Monat sein als Du die SMS bekommen hast, also ab März 2011, man kann aber so pauschal jetzt nicht sagen ob das schon als Geltendmachung durchgeht, solange die Vaterschaft aber nicht bestätigt ist würde Ich auch nicht zahlen, ansonsten nimmst Du die Vaterschaft sozusagen stillschweigend an.


    2. Kitty hat vollkommen Recht so einfach zahlt das Jugendamt keinen Vorschuß, also muß Sie jemanden als Vater angegeben haben, falls Du es wärst würde sich das JU bei Dir melden.


    3. Leider wirst Du damit klarkommen müssen, das die Mutter dir das Kind viele Jahre vorenthalten hat, da wird es wokl kaum ein Rechtliches Nachspiel haben, hart aber leider ist es so.


    4.Lacki hat mal ausnahmsweise zu 65% recht, eine Nachforderung bedarf aber keines Titels der zeitpunkt der Forderungsstellung ist Aussachlaggebend, ebenfalls braucht es auch kein Jugendamt oder Gericht um die Forderung zu stellen, ein einfacher Brief per Einschreiben der Mutter reicht aus, ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unterhaltsbeträge nachgezahlt werden die bis dahin nicht gezahlt wurden.


    lacki  
    Ein Titel dient der Pfändung von austehenden Unterhaltsbeträgen ohne weiteren Gerichtlichen oder Anwaltlichen aufwand. Man ist auch Unterhaltsverpflichtet ohne das ein Titel besteht.


    Gruß Sundown

    Hallo de Podi,


    also diesen Versuch mußt Du wohl noch gelten lassen und bis zum Sommer den Ku zahlen müssen, allerdings ist auch die Mutter seit Febr. Barunterhaltspflichtig.


    Sollte dieser Versuch die Mittlere Reife zu erlangen fehlschlagen, ist für einen weiteren Versuch kein Ku mehr zu zahlen, da es dann wohl kaum den Fähigkeiten des Kindes entspricht.Es gibt keine genaue Angaben wie oft ein Kind eine Ausbildung in den sand setzen darf, was dieses Thema angeht kommt es sehr häufig zu streit zwischen den Partein.


    Nur mal ein Beispiel:
    Dein Sohn verhaut die Mittlere Reife aber beginnt sofort eine Berufsausbildung, dann wäre weiterhin evtl. KU zu zahlen, auch wenn er die Ausbildung dann nicht schafft, kann Ihm noch ein Versuch zugesprochen werden, erst bei Wiederholtem Versagen kann man, davon ausgehen das entweder die Zeilstrebigkeit oder die Fähigkeiten nicht vorhanden sind.

    Hey Rolf, Kitty hat vollkommen Recht.


    Die aege kann zwar Fordern, bedeutet allerdings nicht das sie das Recht dazu hat, für die Volljährigen gilt: Keine Ausbildung -Kein Unterhaltsanspruch.
    Bei dem noch 17 jährigen mußt Du leider weiterzahlen.


    Wenn die Arge sich nicht gibt, mußt Du leider einen anwalt einschalten.


    @ Lacki
    Wann lernst du endlich das Unterhaltsrecht richtig kennen, die Volljährigen sind nicht mehr Previligiert somit steigt der Selbstbehalt Ihnen gegenüber auf derzeit 1150€


    Gruß Sundown

    Hallo Dopp,


    die Sache nennt sich 50-50 Regelung, das heißt Ihr müßtet beide für das Kind aufkommen, die Arge wird schon versuchen die Kosten auf den Vater um zulegen, was allerdings nur mit einem Gerichtsbeschluß abzuwehren sein wird.
    Du mußt dir aber auch klar sein da ihr die Betreuung teilt, das Du zur erhöhten arbeitspflicht verdonnert werden kannst, da noch kaum Entscheidung für einen solchen Fall gibt, kann dir auch keiner Vorhersagen was genau passiert.

    @ Kitty


    Das hast Du vollkommen richtig erkannt, dinge wie Taschengeld gehören zum Täglichen Bedarf und sind somit aus den laufenden Unterhaltszahlungen zu begleichen, dies ist nur mal eine kleine Info.


    Unterhalt, Besuchswochenden mit weitern Kosten wie Benzin, Essen und etwas Unternehmen. Woher soll denn bitte all das Geld kommen? Immerweiter steigende Ku-Beträge ohne das zumindest mal das Gehalt steigt, aber wehe dem mal will als Vater mal etwas weniger zahlen weils gerade net geht, da zeigts sich meist die Vernunft der anderen Seite, wunder es dich da, das kaum noch jemand was zuzahlt.


    Falsch, Falsch und nochmals Falsch wie oft den noch.


    Es geht dabei um Preveligierte und nicht Preveligierte Kinder, auch wenn das Kind zwischen 18-21 Jahre alt ist.


    Berufsvorbereitende Schulen zählen nicht zur allgemeinen Schulausbildung bei Volljährigen somit steigt der Selbstbehalt auf derzeit 1150€.

    Zu deiner Frage ein ganz Klares Nein.


    Auch kurzfristige angesetzte Ausflüge führen nicht zwangsläufig zum Zahlen als Sonderbedarf, denn hier muß auch der Faktor "hohe Kosten" gegeben sein die für 2 Kinder mit 100€ wohl kaum gegeben sind. Solche Ausflüge werden aber in der Regel mindestens 4 Wochen vor Beginn bekannt gegeben.


    @ Kitty
    Erstmal hinterfragen ob überhaupt Ku gezahlt wird, Der Vater hat einen Selbstbehalt und Kontrollbeträge, als Selbstverständlich sehe Ich weitere Zahlungen nicht an, gerade jetzt wo die Algsätze für Kinder nicht angehoben werden aber der KU 2010 um satte 13% + 20€ Kindergeld angehoben wurde. Der KV hat auch noch ein Peivat leben und das besteht nicht nur darin für Kosten aufzukommen.

    Morgen Birgit63,


    Man kann sagen Jein, normalerweise sind Einnahmen von Kindern den eltern zuzusprechen, allerdings kann Dein Ex höchstens 50% abziehen, da die andere Hälfte dir gehört.


    Nun ist es aber auch so das es einen Freibetrag gibt für das Kind wenn es Geld Verdient, wenn es also nur gerade 100€ verdient, wird der Vater nicht mehr wie ein paar Euro einbehalten dürfen, falls überhaupt, bei einer so niedrigen Summe.

    hallo a... karte.


    1. Zahlst Du bei nur einem Kind noch eine Aufstufung also Tabellenbetrag 110%, nicht 105%.


    2. Hast Du den Bedarfsbetrag gelesen, der Zahlbetrag laut Tabelle beträgt derzeit für ein 6 Jähriges Kind bei 1600€; 309€ Unterhalt.


    3. Sind die 1600€ schon Bereinigt?

    Und die Obstkisten für die Wohnungseinrichtung gibts nebenan beim Lidl, oder wie? :confused:
    Junge, Junge, so einfach wie ihr euch das vorstellt ist das nun wirklich nicht! Der Unterhalt will erst einmal durchgesetzt und die Wohnung erst einmal eingerichtet sein und dann hat man ja mit 18 herzlich wenig Ahnung, wie so ein Haushalt zu führen ist, ohne das man am 10. schon pleite ist.


    Geh mal lieber zum Jugendamt und frag auch mal nach "betreutem Wohnen".


    Unterhalt ist in diesem fall nicht großartig durchzusetzten, das sind Gesetze und wenn die Eltern nicht ganz doof sind, wissen sie das auch. Und einen Schrank, Bett und Schreibtisch wird er wohl haben, davoab gibt es auch Unterstützung von der Arge für die Erstausstattung.
    Betreutes Wohnen wird hier wohl kaum in Frage kommen, da keinen Sozialen Probleme bestehen.


    Ps.
    Das das kein Zuckerschlecken wird ist auch jedem klar, aber da muß man dann durch.

    Hallo chrizox,


    bevor du ganz verwirrt bist, geb ich dir jetzt mal Zahlen.


    Also mit einer eigenen Wohnung hast du derzeit einen Bedarf auf 670€ inc. Kindergeld, das von BEIDEN ELTERN gedeckt werden muß.
    Was bedeutet deine Mutter muß auch Unterhalt an dich zahlen,


    670€ bedarf abzüglich 184€ Kindergeld (muß bei Auszug an dich ausgezahlt werden) ergibt 486€ restbedarf, hiervon werden deine 384€ Einkommen noch abgezogen, was also heißt deine Eltern müssen noch ca. 102€ (das wird zwischen Ihnen aufgeteilt) an Unterhalt an dich zahlen.
    Desweitern kannst Du noch Wohngeld beantragen.

    Hallo Emma,


    wenn ein Unterhaltstitel besteht laufen die Beträge die darin enthalten sind als Schulden auf, diese dann bei wiederaufnahme einer Arbeit nachgezahlt werden müssen, allerdings geht dem der laufende Unterhalt vorranig vorraus, also muß dann erst der Unterhalt bezahlt werden und dann können die Schulden getilgt werden.Bei längerer Arbeitslosigkeit wäre es Ratsam zum Amtsgericht zu gehen und sich dort einen Beratungsgutschein zu holen, damit man einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen kann, somit kann dieser bei Gericht ein Abänderungsverfahren einleitet, dort können dann auch die Schulden erlassen werden, wenn nachgewiesen werden kann, das man sich um Arbeit bemüht hat.


    Es wäre aber Hilfreich, dem Jugendamt alle Bewerbungsunterlagen auszuhändigen auch wenn es keine 20 sind , macht einfach ein gutes Bild, senken dürfen die den Unterhaltsbetrag laut Titel sowieso nicht, das kann nur ein gericht oder die Mutter des Kindes.


    gruß Sundown

    Hallo Lexus,
    um Gawain´s aussage etwas auszuschmücken.
    Kinder haben zwar anspruch auf Unterhalt von den Eltern solange sie sich"IN EINER AUSBILDUNG" befinden. Du hast gegenüber deinen Eltern die PFLICHT deine Ausbildung auf schnellstem Wege abzuschließen, dies nennt sich Zielstrebigkeit gegen die Du gerade verstößt.


    Kurzum was deine Ansrüche angeht:


    Dein Auto-Dein Problem
    Dein Motorrad-Dein Problem
    Deine Freundin-kann ja dich Finanzieren(mal schauen wie lange sie noch Deine Freundin ist)


    DEIN VATER MUß KEINEN UNTERHALT LEISTEN; SOLANGE DU KEINE AUSBILDUNG ODER STUDIUM MACHST. UND VORSICHT,NUR IN DIE UNI EINTRAGEN UND NICHT HINGEHEN FÜHRT EBENFALLS ZUM VERLUST DER UNTERHALTSANSPRÜCHE.

    Guten Morgen Emma,


    Ich bring es mal auf den Punkt, das JA hat kein RECHT solche Nachweise zu verlangen. Die Jugendämter lehnen sich gerne weiter aus dem Fenster als sie es dürfen. Zur zeit braucht dein Partner keinen Cent mehr als bis zur Selbstbehaltsgrenze für Erwerbslose von 770€ zu überweisen, die Restbeträge laufen erstmal als Schulden auf. Nach 6 Monaten steht den Schuldner also deinem Partner ein Abänderungsrecht zu, dieses muß dann von einem Anwalt über eine Abänderungsklage bei Gericht eingereicht werden. Erst hier muß Nachgewiesen werden das sich der Unterhaltsschuldner auch um Arbeit bemüht hat, kann er dies stehen die Chancen nicht schlecht, das die Titel herrabgesetzt werden und die Schulden gestrichen werden.


    gruß sundown

    übrigens: sofern kein unterhaltstitel besteht, kann man rückwirkend keine unterhaltszahlungen einklagen.



    Nicht ganz Richtig!!!
    Es bedarf nicht unbedingt eines Titels, die Geltendmachung der Ansprüche und der Zeitpunkt sind ausschlagebend.
    Bsp. Am 18. Geburtstag muß der Unterhaltsbegehrende seine Bedüftigkeit nachweisen( Schulbescheinigung), hat er seine Eltern aufgefordert Ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen, ist dies eine Geltendmachung.


    So wie das jetzt klingt, sieht die Sache schon anders aus.
    Also eine Schulbescheinigung ist vor Schulbeginn vorzulegen, gilt dann für das gesamte Jahr(wenn du anbrechen solltest, sofort mitteilen).
    Deine Mutter wird wohl auf Grund der Erkrankung kaum Leistungsfähig sein.
    Tja und der KV sich so verhalt, bleibt nur der Weg zum RA.
    Also zum Amtsgericht und einen Beratungsgutschein holen(etwa 10€), der reglt dann den Rest, sollte auch für dich ohne weitere Kosten sein.


    gruß Sundown.

    Hallo Thersites,


    also so ganz unrecht hat Dein Vater nicht den KU einzustellen, Du bist 22j. wieso erstjetzt einen Schulabschluß.
    Man könnte hier tatsächlich auf verwirkung gehen, da die Zielstrebigkeit wohl nicht so eingehalten wurde deinerseits.
    Wenn ist auch die Mutter mit Unterhaltspflichtig, auch sie muß sich notfalls noch einen Nebenjob suchen.



    zu deinen Fragen:
    Der KV darf alles an Unterlagen einforden und das Lückenlos, Du mußt nachweisen das Du Unterhalt begehren tust und das hat auch gewisse Regeln,
    Also alle Schulbescheinigung, Lehrverträge usw, kurzum deinen gesamten Lebenslauf.


    Da Du über 18 bist, mußt Du zum Anwalt.


    Wenn es Dein Verschulden war, das Jahre verbummelt wurden, kommt es auf den Richter an, aber aus Erfahrung-der Anspruch ist weg, wenn bis jetzt nicht mal ein Schulabschluß vorliegt.

    oh okay also kann das durch aus ne weile dauern bis es entgültig geregelt ist ob ich zahlen muss oder nich. ist ja nich so das ich für mein kind nicht sorgen möchte aber 225euro hab ich im monat nicht mal für mich alleine zur verfügung und ein nebenjob? wo soll ich die zeit her nehmen? die leute beim amt stellen sich das immer so einfach vor



    Das Amt nimmt sich hin und wieder mehr raus wie es eigentlich darf, Das Jugendamt ist NICHT BEFUGT, von dir die Aufnahme eines Nebenjobs zu fordern, das kann nur ein Gericht in der Einzelfallentscheidung. Das Ju fordert die 225€ aus dem Grund, damit später der Betrag nachgefordert werden kann. Falls ein Titel vorliegt muß schnellstmöglich auf abänderung mit Hilfe eines Anwalts geklagt werden.
    Wenn kein Titel vorliegt kann es eine Weile dauern, allerdings mußt Du bei dem Verfahren nachweisen, das Du alles Unternohmen hast einen besser bezahlten Job zu finden, sonst sieht es schlecht für dich aus.

    Guten Morgen Ikas,


    Also Azubi mit eigenem Hausstand und Deinem Einkommen müsste Dein Vater noch etwa 218€ an Unterhalt zahlen.(Achtung jährliche Anspassung da Gehaltssteigerung in der Ausbildungsvergütung)


    Rechnung:
    316€ Ausbildungsvergütung, diese wird um 90€ für Berufbedingte Aufwendungen gekürzt, auf diese 226€ werden nun noch die 200€ aufgerechnet, somit ergeben sich 426€ einkommen. Dein Bedarf ist 670€ mit eigener Wohnung, somit ergibt sich ein Restbetrag von 218€ der zu decken wäre von Deinem Vater.
    Diese Rechnung bitte dem Vater vorlegen(steht in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle) und um Zahlung bitten. sollte ersich weigern, mußt du einen Beratungsgutschein beim Amtsgericht holen (ca.10€) und damit einen Anwalt aufsuchen.


    gruß Sundown


    gruß Sundown