Beiträge von sundown

    Hey, also wie Du jetzt darauf kommst, das die EX mehr bekommt weiß ich nicht, da wohl kaum noch Ehegattenunterhalt gezahlt wird. Der KU ist für die Kinder nicht die EX.


    So im allgemeinen wird Dein Gehalt nicht angerechnet, es kann nur sein das evtl. mehr an KU fließt , falls Dein Mann nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, hier könnte evtl. der Selbstbehalt reduziert werden, aber sehr unwahrscheinlich, da Du wohl auch kaum so viel verdienen wirst.

    Hallo Miribö,


    Hier kann man sagen Ja und Nein, denn in erster Linie ist der Vater des Kindes (Dein Enkel) für die Mutter des Kindes Barunterhaltspflichtig.
    Kann dieser aber nicht den BU zahlen, was wohl auch der Fall ist sonst würde die Tochter ja keinen Unterhaltsvorschuß bekommen:
    Der Vater deiner Tochter kann noch immer zum Unterhalt herragezogen werden, denn sie ist noch Minderjährig und somit Schulpflichtig.
    Aber im großen ganzen würd Ich dir Raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen, denn ab Volljährigkeit ändert sich wieder die grundlage.

    Hallo Orangina,


    1. Bist Du hier in einem Forum für Unterhaltsfragen.


    2. Bei Unterhaltsfragen kommt es nicht darauf an was du verdienen tust, sondern wieviel Du in der Lage bist zu verdienen.


    3. Du Schuldest den Mindestbetrag laut DDT, der jeweiligen Altersstufe.Unter Berücksichtung deiner Leistungsfähigkeit.
    Bsp. Ungelernte Arbeitskraft in Vollzeit, kann wohl kaum mehr wie 1200€ netto verdienen, nicht jedes OLG verlangt jetzt bei Vollzeit auch noch eine neben tätigkeit (Olg Saarbrücken).


    4. Ja der KV kann dich verklagen, deshalb mußt Du nachweisen das Du versucht hast eine andere Tätigkeit zu finden, Vollzeit ist auf alle Fälle zuzumuten (Es sei denn es Lebt noch ein Minderjähriges Kind in Deinem Haushalt


    5. Im schlimmsten Fall kann der KV die ausstehenden Beträge einforderen.


    6. Solange kein Titel gegen dich steht sieht die Welt nicht so schlimm für dich aus. Aber bemüh dich schnellst möglich um eine andere Arbeit oder einen Zusatzjob, denn wenn die Sache zum Jugendamt geht dann haste Ärger.


    7. Leg dem KV deine Bemühung vor (also Bewerbung evtl. Absagen) dann lässt er sich vielleicht milde stimmen, wenn er sieht das Du versuchst KU zu leisten.


    gruß Sundown

    Hallo Sweetmax,


    Die antwort lautet leider Ja, das Jugendamt hat recht!!!


    Zum einen bist du zur Mitwirkung verpflichtet und zum anderen das wird gerne vergessen bist auch Du für Dein Kind verantwortlich und das per Gesetz und mußt auch dafür aufkommen um sein Recht wahrzunehmen.



    Nur wenn Du doch weist das der KV NIEMALS Unterhalt leisten kann bzw, wird, mußt Du dich fragen ob sich der Aufwand lohnt.
    Du kannst die Beistandschaft auch beenden, dann hat sich das mit dem Gericht und den Kosten, UVG gibt es eh nur noch bis das Kind 12j alt ist.
    Ja der Rest UVG wird nicht mehr gezahlt, wenn man die Beistandschaft kündigt.


    gruß Sundown

    hallo Julan,


    Tja das mit dem JA ist so eine Sache, zum einen ist nicht jeder Sachbearbeiter gut geschult, zum anderen gibt es bei einigen JA`S einfach zu wenige Mitarbeiter.


    Möglichkeit 1 wäre: Das JA mal darauf aufmerksam zu machen, das sie auch eine Amtshaftung haben, wenn dem Kind Unterhalt verlohren geht, wenn das JA nicht in die Gänge kommt.


    2. Beistandschaft beenden und zum Rechtsanwalt, sobald du weist das er Arbeitet.


    3. Möglichkeit: Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletztung.


    Tja sonst fällt mir keine Lösung für dich\euch ein.



    gruß Sundown

    Hallo Kyten,


    wie Ich schon angedeutet habe könnte kein Anspruch auf Grund des Einkommens der Ausbildungsvergütung bestehen, die Rechnung von Marmota kommt gut hin.


    Das Kindergeld wird fiktiv gerechnet, ob Du es beantragst oder nicht, bedenke auch das Dein Einkommen steigt im Laufe der Ausbildung.
    Kurzum so wie es aussieht auf der Daten die uns gegeben hast, müssen Deine Eltern keinen Unterhalt mehr leisten, Dein Einkommen ist zu hoch.


    gruß Sundown.

    Hallo Kyten,


    Ich sehe die Sache etwas anders als Gawain.


    Normalerweise sind Eltern verpflichtet bis zur Selbstständigkeit Unterhalt zu leisten, aber es gibt auch möglichkeiten den Anspruch zu wirken.


    Ob es tatsächlich irrelevant ist warum du gekündigt worden bist bleibt noch offen, denn wenn Du schuld an der Kündigung hast, kann es durchaussein das Du keinen Anspruch mehr hast.


    Also was war der Grund für die Kündigung?
    Und ja es hat auch etwas damit zu tun wieviel Du an Ausbildungsvergütung bekommst.
    Es kommt auch darauf an ob Dein Vater an den Selbstbehalt kommt denn dieser ist weitaus höher, als bei Previligierten Kindern.
    Desweiteren ist nicht nur Dein Vater verpflichtet Unterhalt zu leisten (falls überhaupt noch) sondern auch Deine Mutter.
    wieviel verdienen Mutter und Vater?
    Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung.
    Wieviel Kapital hast du noch(Sparbuch, Bausparvertrag etc.)



    Was da passiert ist in euer Familie ist nicht von Intresse,aber mit Aussagen "Er kann Ruhig mal wieder zahlen" wär Ich vorsichtig, Du bist angehalten deine Ausbildung schnellst möglich abzuschließen.So einfach wie Du dir das Unterhaltsgesetz vorstellst ist es nicht.

    Hallo Marionette,


    Das aufzeichnen von Telefongesprächen ist nicht Legal, es denn der Gesprächspartner stimmt zu.


    Ich sehe hier auch nur den weg der Strafanzeige, folgen für dich hat dies aber keine.


    Haben die evtl. den Namen deines neuen Mannes angenohmen? Warum wegen der Ehe es keinen UVG geben soll, kann Ich nicht nachvollziehen, außer wie gesagt die Kinder haben den Namen des neuen Mannes.


    gruß Sundown

    Hallo Marionette,


    Tja das ist schon ein Problem, außer der Anzeige bleibt wohl nix mehr über, wenn schon Pfändung und Hypothek angestrebt wurde, was soll das Ju da noch machen?


    Das einzige was mir einfällt, wäre einen Detektiv beauftragen um herrauszufinden wo er Arbeitet aber wenn er dann auch wieder aufhört war es das dann auch wieder mit KU und es muß ihm ein gewisser satz zum Leben verbleiben egal wo oder wie er Geld verdient.


    Frech ist das auf alle Fälle Dir das auch noch zu sagen das er schwarz Arbeitet.
    Wie sieht es eigentlich mit Unterhaltsvorschuß aus? Die kinder sind ja noch nicht zu alt um welchen zu bekommen.


    Also Anzeige wegen Unterhaltspflicht verletzung( wobei Ich nicht weiß ob das dann in Österreich auch gilt) oder Detektiv mehr sehe Ich leider nicht.


    Sorry


    gruß Sundown

    Hey Horst,


    Klar auch wenn man Bafög beantragt werden die Informationen der Eltern eingeholt.
    Eine "Verwirkung" der Ku-Ansprüche kann Ich auf den ersten Blick nicht erkennen, denke schon das Du noch etwas bekommst.


    Noch etwas Persönliches von mir:
    Ich finde es echt toll das Du nicht so hinter dem KU von deinem Vater her bist, das sieht man leider nicht mehr all zu oft.
    Ich wünsch dir alles gute auf deinem Weg.
    Falls Du noch Fragen hast, kannst mir auch gerne ne PN schicken.


    gruß Sundown

    hallo Horst,


    bei Volljährigen wird das Kindergeld voll angerechnet, allerdings ist auch Deine Mutter Barunterhaltspflichtig, desweiteren ist vorrangig Bafög zu beantragen, wenn Du studieren möchtest.


    Ob überhaupt noch anspruch auf KU besteht, ist eine andere Frage, was hast du denn zwischen Abi und Studien beginnen gemacht, 24 jahre ist spät, aber das muß im einzelfall dann mit einem RA geklärt werden.

    Hallo Thalstroem,


    zuersteinmal die Mutter des Kindes bekommt gar nix.


    Für das KInd sind etwa 327€ zu zahlen.


    Dein Einkommen vonn 2200€ (nicht Vergessen Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Überstunden,Lohnsteuerrückvergütung werden mit eingerechnet).


    Also alles was du Nettoverdient hast übers Jahr wird zusammen gezählt und dann durch 12 geteilt, hiervon ziehst du nochmal 5% ab (Achtung OLG beachten, manche Gerichte erkennen nur die direkten Kosten an,keine Pauschale). Jetzt hast du deine Bereinigtes Netto, daraus ergibt sich eine Einkommensstufe in deinem Fall die dritte, da du nur für ein Kind Unterhaltspflichtig bist, zahlst du eine Stufe mehr,

    Guten Morgen Socke,


    Nun zuersteinmal richtet sich der neue Wert daran, das nun beide Eltern Barunterhaltspflichtig sind, d.h. die Einkommen der Eltern werden zusammen gezählt und ergeben eine neue Stufe der DDT, woraus sich errechnet wieviel jeder Elternteil zahlen muß, aber keiner zahlt mehr wie wenn er allein Zahlen müsste.


    Was den selbstbehalt angeht, kommt es darauf an ob das Kind noch Previlligiert ist oder nicht.


    gruß sundown

    Guten Morgen CK,


    die Grundlage hierfür ist ganz einfach, die Tochter ist Volljährig und es ist bekannt das Sie den Schulabschluß im Juli hat.
    Ab diesem Zeitpunkt muß sie dir nachweisen das sie Unterhaltsanspruch hat, also alle Unterlagen vorlegen die dazu berechtigen.


    In deinem Fall würde ich der Tochter einen Brief per Einschreiben schicken, und darin aufordern Bafögantrag und Einschreibung zuzusenden bis zum Zeitpunkt xxxxxxx. Auch darauf hinweisen, das wenn sie keine Ausbildung macht der Unterhaltsanspruch erstmal erlischt und sie nach §1605 zur Auskunft verpflichtet ist.


    Kurzum wenn die Tochter weiter Unterhalt haben möchte muß sie Dir ihre bedürftigkeit nachweisen.


    gruß Sundown