Hallo Orangina,
1. Bist Du hier in einem Forum für Unterhaltsfragen.
2. Bei Unterhaltsfragen kommt es nicht darauf an was du verdienen tust, sondern wieviel Du in der Lage bist zu verdienen.
3. Du Schuldest den Mindestbetrag laut DDT, der jeweiligen Altersstufe.Unter Berücksichtung deiner Leistungsfähigkeit.
Bsp. Ungelernte Arbeitskraft in Vollzeit, kann wohl kaum mehr wie 1200€ netto verdienen, nicht jedes OLG verlangt jetzt bei Vollzeit auch noch eine neben tätigkeit (Olg Saarbrücken).
4. Ja der KV kann dich verklagen, deshalb mußt Du nachweisen das Du versucht hast eine andere Tätigkeit zu finden, Vollzeit ist auf alle Fälle zuzumuten (Es sei denn es Lebt noch ein Minderjähriges Kind in Deinem Haushalt
5. Im schlimmsten Fall kann der KV die ausstehenden Beträge einforderen.
6. Solange kein Titel gegen dich steht sieht die Welt nicht so schlimm für dich aus. Aber bemüh dich schnellst möglich um eine andere Arbeit oder einen Zusatzjob, denn wenn die Sache zum Jugendamt geht dann haste Ärger.
7. Leg dem KV deine Bemühung vor (also Bewerbung evtl. Absagen) dann lässt er sich vielleicht milde stimmen, wenn er sieht das Du versuchst KU zu leisten.
gruß Sundown