Hallo Aristotales,
also mit Paragraphen bin Ich leider net so doll unterwegs, aber wenn du auf " TreffpunktEltern.de" dort ins Unterhaltsforum gehst , gibt es Leute da die es Dir Untermauern können.
Da bin Ich auch Online.
Nun die Unterlagen der Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid und Zinsen mußt Du vorlegen, allerdings auch die Mutter und diese muß sie Dir nach §1605(Auskunfstpflicht) vorlegen.
Ich würde nun so vorgehen:
eigene Unterlagen einsenden, macht ein gutes Bild bei Gericht falls nötig, den RA nach §1605 auffordern die Unterlagen der KM vorzulegen mit Fristsetzung, auf § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB(Unterhaltspflicht der KM ab Volljährigkeit) hinweisen.
Der KM eine Vollzeitstelle unterstellen, denn sie unterliegt der erhöhten Erwerbsobligatorischkeit.
Dem RA klarmachen, das keine Rechnung anerkannt wird ohne das die Unterlagen der KM vorliegen.
Hier noch ein Urteil das evtl. hilft:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1177
Jetzt noch ein paar Tipps:
Versuch doch bitte mal mit der Tochter zu sprechen, denn Sie kann auch ohne Anwalt etc. sich mit dir auf einen Unterhaltsbetrag einigen, ohne das die KM darauf einfluß hat.
Je nachdem wie deine Lage aussieht also Geldmäßig, kann evtl. beim Amtgericht ein Beratungsgutschein beantragt werden, damit wäre zumindest das Erstgespräch Kostenlos, also alle Unterlagen über Ausgaben und Einkommen mitnehmen.
Wenn Du mir mal alle Daten geben könntest, kann Ich Dir so in etwa sagen was zu zahlen wäre.
Einkommen der letzten 12 Monate, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,Steuerrückerstattung und Zinseinnahmen.
Wieviel Kilometer bis zur Arbeit, Privatrente, Lebensversicherung (Geht nur eine davon)
Aber wie wurde der Betrag von 402€ errechnet? Ab Volljährigkeit sinken die Beträge automatisch, da ab dann das volle Kindergeld angerechnet wird, aus diesem Grund kann Ich nicht nachvollziehen warum hier weiter KU in der höhe des Minderjährigen Unterhalts gefordert wird zumal kein Titel besteht.
gruß Sundown