Guten Morgen,
Also der Unterhaltsvorschuß für ein 8 Jähriges Kind beträgt derzeit 180€, wobei der Bedarf laut Tabelle z.zt. 272€ liegt.
Die 180€ zahlst Du ja zurück, somit wird der Uvg ausgeglichen. Also beim Jobcenter werden kein Schulden auflaufen, solange du nicht Leistungsfähig bist.
So ganz blick Ich aber immer noch nicht da durch, denn wie gesagt der Titel beläuft auf 100% und für die hast du dich verpflichtet, daher verstehe Ich nicht warum Du als Rückstand 0€ hast.
Nur mal ein Beispiel:
Du bekommst jetzt einen Job mit Netto 1400€, dann mußt Du laut Titel 272€ zahlen, plus die Differenz von 92€ pro monat.
Das Jobcenter wird wohl versuchen,ihren Teil der Sozialleistung für das Kind von dir zurückzuholen, du bist aber gegenüber dem Jobcenter gar nicht mehr zur Auskunft verpflichtet, oder kann es sein das Keine Beistandschaft besteht beim Jugendamt?
Aber wir gehen die Sache jetzt mal anders an;
So wie hoch ist dein Einkommen Netto?
Wieviele KM bis zur Arbeit?
Hast Du Immobilen, Festgeld,Sparbücher oder sonst irgendwelche Wertanlagen.
Wenn Du nix hast außer dem Einkommen von 1050€ netto, kann das Jobcenter dir nichts holen, dann schick einfach die Unterlagen mit dem Text" Sehr geehrte Damen und Herren, Ich sehe keine erhöhung des KU aufgrund eines Mangelfalls, weitere Vermögenswerte stehen mir nicht zur Verfügung, was keine Erhöhung des Unterhaltsbetrages rechtfertigt.