Beiträge von sundown

    Hallo Sebi,


    gute Frage, also ab 18 sind 1. beide Eltern Unterhaltspflichtig ( gut Km hat hartz IV bringt also nix), aber sollte der Sohnemann keine Schule besuchen mit der er einen höheren Schulabschluß erzeilt oder eine Ausbildung macht, besteht kein KU-anspruch mehr, wenn kein Titel besteht, kann der KU eingestellt werden. Er muß ab 18 darlegen das ein Anspruch besteht, ein Bfz rechtfertigt keinen Anspruch, denn er müßte mindestens die mittlere Reife erzielen um noch KU zu bekommen.


    Sollte das Jobcenter mucken machen, nicht lange fackeln Anwalt holen, wäre auch ratsam schon vorher einen Aufzusuchen.


    gruß Sundown

    Hallo Perry,


    1.Bitte eigene Frage eröffnen, da es sich nicht gehört seine Frage in eine andere zu posten!!!!!!!!!


    2. Bei Minderjährigen gilt zuviel gezahlter Unterhalt als Verbraucht somit keine Rückzahlung, allerdings kann es sein das bei einer Fehlberechnung, der zuviel gezahlte KU verrechnet wird, hier aber sofort beim JU widerspruch einlegen und angeben das zuviel gezahlter KU von Dir als Vorschuß gewertet wird und rüchverlangt wird.

    Hallo s,


    -Also der Zahlbetrag den der KV in etwa leisten müßte wäre so 327€.


    -Keine Ahnung was Du da gerechnet hast, aber Du schuldest dem Kind zur zeit keinen Unterhalt, erst ab 18 mußt auch du KU leisten.


    -Der Unterhalt und das Kindergeld sind Einkommen des Kindes, dies hat nichts mit Deiner Leistung beim Amt zu tun, zwar erhält das Kind dann keinen KU, aber Du schon, es kann jetzt sein das die Arge das Einkommen des Kindes auf die Bedarfsgemeinschaft anrechnet.

    Hallo S.


    1. Die 300€ sind je nach Alterstufe auch korrekt bei ca.1900€ Netto (kommt aber darauf an ob noch Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld, Lohnsteuer,Überstunden, Sonderzahlungen dazukommen). Angerechnet wird aber nur das halbe Kindergeld


    2. Wie Alt ist den das Kind? Bekommt der KV noch weitere Zahlungen (Siehe 1.)




    3.Umgangskosten sind die Kosten die man benötigt wenn das Kind beim KV/KM an den Wochenenden da ist, also Benzin und Lebensmittel in der Regel bzw. wenn man mit dem Kind was unternimmt.


    4. Ja das Gehalt kann auch in der Schweiz gepfändet werden um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Aber da kann dir das JU besser Auskunft geben.


    5 Das ist ein Weltweit geltendes Abkommen um Unterhaltsansprüche einzufordern. Bringt also nix mehr ins Ausland abzuhauen.


    6. Beantworte bitte die Frage zu 2 dann kann Ich dir genau sagen wieviel das Kind bekommen müßte.


    gruß Sundown

    Hallo Silvaine,


    zu2. Gute Frage kommt auf den Sachbearbeiter an, gerade die Jugendämter sind stark Unterbesetzt und teilweise schlecht geschult.


    zu3. Ja den deutschen RA mußt Du zahlen.


    zu 4. Solche Personen lernen es nie, eine weitere Möglichkeit wäre natürlich wenn er in der Schweiz ist und nicht zahlt, eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, dann kann ein Haftbefehl aufgesprochen werden seitens Justiz der auch in der Schweiz gültigkeit hat, mit der Schweiz besteht ein Auslieferungsabkommen.


    zu 1. Du darst den Betrag auf der Berechnung des JU nicht auf den Monat rechnen auch wenn es so da steht..


    Mal meine Berechnung laut JU komme Ich monatlich auf 1850€, aber diese Summe ist ein querschnitt des Jahreseinkommens inc. Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Lohnsteuerrückvergütung und Überstunden. D.h. in der realität stehen mir aber nur 1450€ pro zur Verfügung, wenn man jetzt noch 309€ KU + Umgangskosten abzieht sieht das ganze etwas anders aus.
    M.e. nach müßte die Tabelle wieder wie früher berechnet werden, Bedarfsbetrag minus gesamt Kindergeld, dann wäre es wieder fair.


    Was die Rechte angeht die stehen eh nur auf dem Papier, Ich hab so Exemplar von Exfrau die scherrt sich einen Dreck um Gesetze was Umgang angeht, und Rechte einklagen keine Chance. Also es gibt auf beiden Seiten solche und solche.
    Was mich wurmt bei meiner EX ist, Ku+Kindergeld+eigenes Einkommen fast 2300€ Netto, Mietfrei wohnen und dann noch jammern, das Geld reicht nicht.


    gruß Sundown

    Hallo Silvaine,


    1. Die Beträge der DDT sind auch so hoch, ok das er gar nix freiwillig zahlt geht gar nicht.



    2. Das Deutsche Jugendamt kann in der Schweiz keine Gehaltspfändung durchführen, hier muß es sich mit dem Schweizer JU in Verbindung setzen, laut Staatenabkommen ist er in der Schweiz nicht sicher vor Unterhaltszahlungen.


    3. Möglich wäre auch über einen deutschen Anwalt kontakt mit einem Schweizer Anwalt aufzunehmen, der dann Unterhaltsklage in der Schweiz einreicht.


    4. Versuch dem KV klar zu machen das es nix bringt sich vor dem KU zu drücken, und er letztendlich die Kosten auch noch tragen muß evtl. kommt er ja dann zur vernunft

    Hallo Frank,


    1. Der Grund warum alle Anträge die Unterschrift Deiner Ex tragen ist ganz einfach, der Sohn hat Ihr die Vollmacht Übertragen.


    2. Es kommt jetzt darauf an wie oft der Sohnemann schon durchgefallen ist, zwar heißt es man Schuldet Unterhalt bis zum Abschluß einer Berufsausbildung, aber wie schon geschrieben die Ausbildung muß den Fähigkeiten entsprechen und mit der notwendigen Zielstrebigkeit verfolgt werden.


    Was Ich bei 50 Fehltagen sehr bezweifel.Und zweimal bei der Staatlichen durchgefallen ist.


    3. Das Jugendamt kann zwar fordern aber nix machen, da sie keine Befügnisse mehr haben, wenn der Sohn was will muß er klagen. Es sei denn es besteht ein Titel.


    4. Da er schon zweimal durchgefallen ist sehe Ich hier keine weitere Unterhaltspflicht.



    gruß Sundown

    Hallo Claudinchen,


    Bei diesem Urteil ging es um den nachranigen Ehegatten Unterhalt, bei dem vorher die hälfte des Kindergelds als Einkommen des Betreuenden Elternteils angerechnet wurde.
    Das Kindergeld steht ebenfalls dem Kind zu und ist gesamt für dieses zu verwenden, genauso wie der Unterhalt. Was aber nichts an der höhe des Unterhaltsbetrages ausmacht. Es gibt weder mehr noch weniger.


    Wen Du verstanden hast der Unterhaltszahler müßt nun den vollen Bedarfsbetrag zahlen liegst Du falsch.



    gruß Sundown

    Guten Tag Hallo Hilfe,


    - Nun Abzugsfähige Zinsen bedeutet: Solange der Mindestunterhalt gezahlt wird kann man das Haus als Altersvorsorge ansehen, da es wohl durch eine Finanzierung erworben wurde entstehen bei der Bank Zinsen, diese können sich nun als Abzugsfähig Einkommensmindert dargelegt werden, wenn man also 2000€ Zinsen zahlt kann man das Jahresnetto so um 2000€ mindern.


    - Aufstufung bedeutet, je nach OLG wird bei nur einem Unterhaltsberechtigtem eine Stufe höher gezahlt als man in der Tat verdient. Bsp. Netto 1600€ dies wäre EK2 bei 105%, zahlen müßte man aber EK3 bei 110%, bei einem 2. Kind wie in deinem Fall würde man nun zurückfallen auf EK2 da jetzt für 2 Kinder Unterhalt geschuldet wird. Kommt man aber nun an den Kontrollbetrag wird weiter runtergestuft, bis das Verhältnis stimmt.


    gruß Sundown

    Hallo,


    also so ganz stimmen die Antworten hier nicht.


    1. Man geht immer vom Bereinigtem Netto aus.


    2. Die Zinsen die auf das Haus anfallen, sind abzugfähig.


    3.Reduziert sich der KU an das erste Kind um Mindestens eine Stufe, da dann 2 Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.


    4. Muß auch der Kontrollbetrag beachtet werden, der in einem solchen Fall greift und es auch so zu einer herrabsetzung der KU beträge kommt.


    5. Was den Nebenjob angeht, kann man das nicht Pauschal sagen, hier sind weitere Faktoren zu beachten wie Arbeitszeit, weitere Kinder Im Haushalt(Kind 2 braucht seinen Vater auch), wie oft ist das Außerhaus lebende Kind beim Vater, hat man eine Vollzeit bsp. OLG.Saarbrücken sagt "Ein Nebenjob ist bei Vollzeit nicht zumutbar" also auch abhängig vom OLG.


    gruß Sundown

    Hallo Nina,


    Indirekt ja, da spielt es eine Rolle, aber steht nur auf dem Papier, ab dem 2,5-3 fachem an Einkommen, spielt das eine Rolle, bei Minderjährigen, bei Volljährigen sieht das ganze wieder anders aus.


    Kurzum Du bist dem Kind allein zum Barunterhalt verpflichtet, das Kind hat Ansprüche gegen Dich, nicht gegen den Vater.


    gruß Sundown

    Guten Morgen,,


    die 180€ sind UVG vom Jugendamt, der Bedarf laut HARTZ IV wäre aber höher plus wie Turtle schon schrieb noch Mietanteil von der Arge gezahlt wird.


    Also so wie sich ganze hier liest, würd Ich mal sagen die Arge versucht hier, das Geld aus den Titel einzutreiben.
    Du hast leider einen 100% Titel Unterschrieben und das ist hier das Problem!!!!! Obwohl Du keine 100% zahlen kannst.
    Jetzt wird Dir nix anders übrig bleiben, als per Anwalt eine Abänderungsklage einzureichen, Du mußt zum Amtsgericht Dir einen Beratungsgutschein holen, und dann zum Anwalt für Familienrecht der den Fall prüft und dann den Titel per Gericht abändert läßt, er wird wohl in deinem Fall noch PKH beantragen.


    Anders sehe Ich hier keine Chance Ruhe zu bekommen.


    gruß Sundown

    Guten Morgen Bernd,


    Um genau Angaben machen zu können fehlen ein paar Info`s.


    Was den 18J. angeht sind die 500€ brutto oder Netto? Denn bei 500€ netto minus 90€ berufbedingte Aufwendungen plus 184€ Kindergeld, hat er 594€ Einnahmen, nach der DDT falls Du allein Unterhaltspflichtig wärst, wurde der Volljährige keinen Unterhalt mehr bekommen, da sein Bedarf von 353€ gedeckt ist.
    Daher müsste man noch das Einkommen der Mutter wissen um den Bedarf genau auszurechnen, denn auch sie ist jetzt Barunterhaltspflichtig.


    Bei dem 15j, wird sich fast nix ändern, sein Unterhalt beläuft weiterhin 377€-398€, das kommt halt darauf an ob Du den Volljährigen noch Unterhalt schuldest oder nicht, falls nicht, wird der 15j. eine Stufe hochrutschen.


    Sind die 2100€ eigentlich schon Bereinigt?
    Wie Hoch ist das Einkommen der KM?
    Ist das Gehalt des 18j Brutto oder Netto?
    Wird bei deinem OLG Aufgestuft, bei Versorgung von nur einem Unterhaltsberechtigtem?


    Bitte Beantworten da man sonst nur Pauschal sagen kann, was gezahlt werden muß.



    gruß Sundown

    Guten Morgen,


    Also der Unterhaltsvorschuß für ein 8 Jähriges Kind beträgt derzeit 180€, wobei der Bedarf laut Tabelle z.zt. 272€ liegt.
    Die 180€ zahlst Du ja zurück, somit wird der Uvg ausgeglichen. Also beim Jobcenter werden kein Schulden auflaufen, solange du nicht Leistungsfähig bist.
    So ganz blick Ich aber immer noch nicht da durch, denn wie gesagt der Titel beläuft auf 100% und für die hast du dich verpflichtet, daher verstehe Ich nicht warum Du als Rückstand 0€ hast.


    Nur mal ein Beispiel:
    Du bekommst jetzt einen Job mit Netto 1400€, dann mußt Du laut Titel 272€ zahlen, plus die Differenz von 92€ pro monat.



    Das Jobcenter wird wohl versuchen,ihren Teil der Sozialleistung für das Kind von dir zurückzuholen, du bist aber gegenüber dem Jobcenter gar nicht mehr zur Auskunft verpflichtet, oder kann es sein das Keine Beistandschaft besteht beim Jugendamt?



    Aber wir gehen die Sache jetzt mal anders an;


    So wie hoch ist dein Einkommen Netto?
    Wieviele KM bis zur Arbeit?
    Hast Du Immobilen, Festgeld,Sparbücher oder sonst irgendwelche Wertanlagen.


    Wenn Du nix hast außer dem Einkommen von 1050€ netto, kann das Jobcenter dir nichts holen, dann schick einfach die Unterlagen mit dem Text" Sehr geehrte Damen und Herren, Ich sehe keine erhöhung des KU aufgrund eines Mangelfalls, weitere Vermögenswerte stehen mir nicht zur Verfügung, was keine Erhöhung des Unterhaltsbetrages rechtfertigt.

    Hallo,


    Also aus diesem Text werd Ich nicht ganz schlau!!


    Jobcenter fordert Nachweis über Vermögen wegen Unterhalt? Warum die Unterlagen liegen doch alle beim Jugendamt, also darauf verweisen, die sollen sich da die Info herholen, wenn Vermögen bestehen würde hätte das JU schon zugeschlagen.



    Der Selbstbehalt ist weiterhin 950€ auch bei Heirat, auch hier kann das Jobcenter nix machen. Und nur mal vorab weder Jugendamt noch Jobcenter haben das RECHT irgendwas zu kürzen, das DARF und KANN nur ein GERICHT, auch wenn sie es Dir gerne Einreden.


    Als letztes wie kommst Du darauf das kein Rückstand besteht vom Unterhalt, wenn ein Titel über 100% besteht aber nur 180€ gezahlt werden? Die Differenz läuft als Schulden auf und kann später nachgefordert werden!!!



    Das Jobcenter hat mit dem Unterhalt nix mehr zu tun, das geht über das Jugendamt, das Jobcenter soll sich ans JU wenden und dort alle Unterlagen einsehen.
    Ich würd dem Jobcenter mal schreiben, das der KU-Anspruch schon gepüft wurde samt Vermögenswerte und es zu einer Mangelfall berechnung kam, weitere Info´s bitte beim zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes erfragen.


    gruß Sundown

    Hey Leute,


    es hat keiner geschrieben das die KM einen zweiten Minijob annehmen muß, nur ist bei Rente ein Selbstbehalt von 770€ anzurechnen.Wenn man jetzt noch die einnahmen aus dem Minijob minus 50€ als Aufwendungen rechnet, kann sehr wohl eine zumindest Teilweise Leistungsfähigkeit eintreten.
    Hab Ich aber weiter oben geschrieben das, das erst noch geprüft werden müsste ob und in weit die KM Leistungsfähig gegenüber dem ältern Kind ist.


    Die 30 Stunden waren nur allgemein, für Betreuende Eltern die einem Minderjährigen gegenüber zum Barunterhalt verpflichtet sind.


    Erst müssen Zahlen her bevor man mehr sagen kann.


    gruß Sundown

    HALLO Gawain,


    Klar hat der Vater bzw. das Kind nun Ansprüche gegen die Mutter, aber durch betreunung eines weitern Minderjährigen wird hier die erhöhte Erwerbsobligtheit nicht greifen, da nur eine 30 Stunden Woche fordern kann, also Teilzeit woraus in seltenen Fällen eine Leistungsfähigkeit hervorgeht, wird natürlich geprüft.


    Auf den einwand der Leistungsfähigkeit des KV, mal ein Beispiel:


    Einkommen KV netto ber.einigt 1400€


    Selbstbehalt 950€


    Verbleibt für Unterhalt an beide Kinder 450€, der Bedarf kann nicht gedeckt werden, somit kommt es zu einer Mangelfall berechnung, d.h. der KV wird auch nicht den vollen KU laut DDT an die KM überweisen müssen.Der verbleibende Restbetrag wird zwischen den Kinder aufgeteilt, je nach Alter.



    Aber der Vorschlag, jeder zahlt für das Kind was bei Ihm lebt wäre natürlich eine gute Lösung, aber das kann man in den meisten Fällen vergessen.
    Schau dir mal die Einträge an, die lauten:Kind Volljährig, KM drückt sich vor Unterhalt. Das sagt doch schon alles.


    PS. Nicht alle Frauen sind so.



    gruß Sundown