Beiträge von sundown

    Du bist wohl so ne Tante vom ach so "argen" Jobcenter was oder eine von draußen? Von nix ne Ahnung und anderen vorschreiben wo sie wie zu arbeiten haben. Wir sind hier nicht im Sklavenstaat! Jeder entscheidet selbst ob er Bock auf Arbeit hat oder nicht. Da kannst du nichts dran ändern mit deiner "Außer Haus unterbringung". Lern erst mal unsere Sprache bevor du uns Deutsche "bei einer Zeitarbeitsfirma unterbringen" willst! Aus welchem Ostblockstaat kommst du eigentlich?


    Bei einem Arbeitgeber bringt man keine Leute "unter". Hier in Deutschland bewirbt man sich. Wenn beide Seiten - Arbeitgeber und Bewerber - einverstanden sind wird ein Vertrag gemacht und der Arbeitnehmer arbeitet gegen Entgelt für den Arbeitgeber. Wenn der Bewerber nicht will dann nimmt ihn selbst eine Zeitarbeitsfirma nicht. Auch einer Arbeitlosen bei der die "Sun" unterge"down"ed ist sollte bekannt sein was Arbeit ist! ;)


    1. Bin Ich keine Tante
    2.Nein nicht vom Jobcenter
    3. Wenn man sich nicht mit Unterhaltsrecht auskennt, sollte man lieber die Klappe halten, den das ist Deutsch in Vollendung.
    4. Auf solche Deutsche wie Dich kann man verzichten.
    5. Stimmt Ich kann nicht vorschreiben, wo jemand zu Arbeiten hat, aber die Leistung einschneiden, denn jeder der in DEUTSCHLAND lebt hat die VERPFLICHTUNG für seinen LEBENSUNTERHALT selbst zu sorgen und hat sogar die PFLICHT jede ZUMUTBARE ARBEIT anzunehmen, soviel zum Thema keine Ahnung, steht alles im Gesetz.
    6. Kommt es darauf an wie man sich mit dem Chef der Zeitarbeitsfirma versteht.
    7. Wenn heute schon ca. 1300€ netto für einen Ungelernten Hilfsarbeiter bei 35h pro Woche, in einer Firma wo die Übernahme nur eine Frage der Zeit ist, zu wenig ist, sollte man diesem SOFORT das GELD SPERREN. (PS. Die Firma in der mein Neffe eingesetzt würde zahlt 400€ auf das Gehalt der Zeitarbeitfirma drauf und das ohne Knochenarbeit).
    8. Weiß Ich wohl am besten, was es bedeutet wenn einem die Sonne untergeht.
    9. Wenn eine Zeitarbeitsfirma dem Jobcenter meldet das der Bewerber "nur" keinen Bock zeigt-Geld weg.Ätsch
    10. Hab Ich keine Lust mehr mir von Arbeitsfaulen Asozialen, auch noch blödes gemecker anzuhören, die es als ihr Recht ansehen, nichts am Sozial Staat zu leisten hinter dem sie sich verstecken.
    11. Für Leute die eine solche Einstellung haben ist selbst Hartz IV noch zu viel. Ich geh doch nicht Arbeiten um faule Schmarotzer zu finaniziern.
    12. Bin Ich Deutscher

    Hallo Karli,


    Dieser Frust trifft mein vollstes Verständnis, Ich selbst habe auch einen Neffen (18 fast 19) der lieber Party macht, als sich Gedanken welchen Berufsweg er einschlagen sollte, warum auch Arge zahlt ja.Ich habe ihm bis ende Januar zeit gelassen, dann will Ich ergebnisse sehen, ansonsten werde Ich mal mit seinem Sachbearbeiter reden und Ihm bei einer Zeitarbeitsfirma unterbringen, Ich sehe auch nicht ein warum junge Leute sich auf Kosten der Älteren einen Faulen Lenz machen sollen.


    Wenn dies in der Tat so ist das, das Kind nicht bei der Mutter sondern bei der Oma lebt, liegt hier sogar Leistungsbetrug vor, das beim zuständigen Amt anzuzeigen wäre.
    In einem solchen Fall nennt man dies Außer Haus unterbringung, was dazu führt das die Mutter sogar Barunterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist.
    Das Kind ist ca. 4 Jahre alt, warum die Arge hier eh nicht reagiert versteh Ich nicht den die Mutter kann zumindest halbtags Arbeiten gehen.
    Es liegt also an dir ob du es der Arge meldest, das das Kind eigentlich bei der Oma ist.

    Hallo Maria,


    Nun der Fall sieht so aus:


    Dein Partner ist seinen drei Kinder gegenüber zum Unterhalt verpflichtet(das gemeinsame + die 2 aus erster Ehe), sein Selbstbehalt liegt bei 950€ darin sind die Kosten für die Miete bereits enthalten.


    Die Rechnung sieht im Allgemeinem so aus: Jahresbrutto des Vorjahres inc. Überstunden,Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld, Lohnsteuerrückvergütung, abzüglich der Sozialversicherungen und 5% als Berufsbedingte Aufwendungen(Achtung OLG beachten).
    Das wären dann etwa 1140€ Netto ( bei den jetztigen angaben), demnach kann also nur 190€ an Unterhalt gezahlt werden, diese summe wird durch die Kinder geteilt je nach Alter.


    ABER dein Freund ist verpflichtet sich einen Job zu suchen in dem er den MINDESTUNTERHALT leisten kann, Ich kann dir also keine aussagekräftige Auskunft geben, im Streitfall entscheidet das Gericht über die höhe.
    Sein Selbstbehalt kann bei deinem Einkommen nicht abgesenkt werden.


    gruß Sundown

    Hallo Veoki,


    wenn die Schulische Ausbildung zur Kosmetikerin anerkannt ist als Ausbildungsberuf muß dein Vater keinen weiteren Unterhalt leisten, die 100€ sind somit schon mehr als er müsste.
    Davon ab stehen die beiden anderen kinder evtl. sowieso im Rang über dir, das eh nix mehr überbleibt, aber ohne Zahlen kann man da nix sagen.


    gruß Sundown

    @ Jakapu, Manuela


    1. Wenn ein Titel besteht kann SOFORT eine Pfändung eingeleitet werden.
    2. Wer sagt denn das im Fall von jakapu der KV überhaupt noch Arbeitet? Dieser also evtl. gar keinen KU zahlen kann!!!!!
    3. Sind die Gerichte überlaufen, seit August ist also nicht viel Zeit.
    4. Kann man auch noch Aufstockendes ALG 2 beantragen.
    5. IST AUCH DIE MUTTER IN DIESEM STAAT FÜR IHR KIND VERANTWORTLICH; DAS WIRD NUR ALLZUGERNE VERGESSEN. Unterhalt hin oder her.
    6. Ist es immer Ratsam den Lebensstil so zu wählen das man auf Unterhalt nicht angewiesen ist, was würde denn Passieren wenn die Gesetzse sich ändern?
    7. Gibt es mehr Unterhaltspflichtige die Zahlen, als die die es nicht tun und von denen geht es mehr schlecht als gut.
    8. Kann man sich NICHT so einfach vorm Unterhalt drücken!!!!!!!!


    Gruß Sundown
    ( Ich zahle meinen Unterhalt und mir geht es auch nicht besonders, aber da fragt auch keiner was für Kosten das Kind noch bei mir hat)

    Hallo Sonntag,


    Die Antwort von Chico ist nicht ganz Richtig.


    1. Je nach Olg.Bereich wird der Tochter noch eine Berufbedingte Aufwendung abgezogen, in den meisten Bereichen sind das etwa 90€ pauschal, kann aber auch mehr sein falls der Aufwand in der Tat höher ist.


    - Als nächstes wären noch private Rente in Abzug zu bringen, diese Punkte ergeben dann das tatsächliche Netto der Tochter.


    2. Hat der KV auch das sorgerecht? Denn in einem solchen Fall könnte das Kind der Elternlichen Wohnung verweisen.


    3. Mit 18 kann sie selbstverständlich ausziehen, der Bedarf wäre dann inc. Kindergeld 670€ derzeit, was unter Punkt 1 berechnet werden muß.



    Der Rest wie schon gechrieben, Bab mindert die Anspruchshöhe, allerdings wird es eng denn ohne Grund des Auszuges wird dieser nicht mehr so einfach gewährt.



    Gruß Sundown

    Hallo Daniel,


    Wie alt bist du denn?


    Das was du schreibst, wenn es so ist, würde man als Unzumutbar beschreiben, was eine eigene Wohnung rechtfertigt.
    Unter 18 ist das Jugendamt zuständig, über 18 wäre die Arge deine Anlaufstelle.


    Die Frage ist erstmal um dir weiter zu helfen,


    Wie alt bist du
    Was machst du Beruflich/Schulisch
    Besteht noch Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern


    Zwar sind Eltern verpflichtet Kinder zu versorgen, aber es gibt auch Möglichkeiten dich der Wohnung zu verweisen OHNE das sie zahlen müßen.


    Man kann auf Grund der Verhältnisse schon davon ausgehen das man eine andere Wohnung bezieht, aber es kommt darauf an wer diese zahlen muß.


    gruß Sundown

    Hallo Spatz,


    Birgit63 möchte wohl auf das Bestimmungsrecht raus,was besagt " Nur der wunsch nicht mehr bei den Eltern zu wohnen reicht nicht aus), allerdings kann man einem 24 jährigen nicht verübeln wenn er eine eigene Bleibe möchte.


    Der Bedarf eines Volljährigen mit eigenem Hausstand beträgt derzeit 670€ inc. Kindergeld, da du ja 400€ schon bekommst+ Kindergeld würden deine Eltern höchtens jeder knapp 45€ zuzahlen müssen.


    Allerdings steht noch im Raum ob du überhaupt noch Unterhaltsberechtigt bist!!!!!!!! Denn dann bekommst du garnix und müßt Bafög beantragen.

    Hallo Djerba,


    Mit solchen Daten kann dir keiner ne Richtige Auskunft geben, aber Ich versuch es mal.


    1. Nein das Sorgerecht brauchst Du nicht gesammt abzugeben, es bleibt beim Geteilten.


    2.Es kommt darauf an wie alt die "Große" ist, bei Volljährigkeit gibt es evtl gar keinen KU mehr.


    3.Ja die Aufwandsentschädigung wird mit angerechnet falls ein Ku-Anspruch besteht.


    4. Ja Du mußt Unterhalt zahlen auch wenn der KU vom Vater nicht laut DDT reicht, allerdings hast Du auch einen höhern Freibetrag, da Du ja arbeitest wirst du wohl kein Alg 2 haben.
    Dir wird ein höhere Betrag zugesprochen da ja noch 2 Kinder bei dir leben, für die nicht mal KU in höhe des Alg2 betrages gezahlt wird.

    Auch hier hallo Manu,


    1. Nein es gibt keine Fahrtkosten vom KV, die gibt es nur bei der Arge falls du Hartz IV beziehst, denn man vergisst es nur allzugerne, auch Du als Mutter bist verpflichtet alles mögliche zu tun, damit die Kinder den Komtakt zum Vater halten können.


    2. Schwarzarbeit müßtest du beweisen können, ansonsten wird es eng wenn man einfach jemanden etwas Unterstellt.


    3. wenn der Kv mit deinen kindern 6 stück hat, also 4 bei Ihm, wird es eng mit KU, da diese Summe kaum einer Verdient.


    4. Die Mädchen haben die selben Rechte wie die anderen, egal bei wem sie Leben.


    5. DA der KV nicht Arbeitet (abgesehen von der evtl. Schwarzarbeit) wird wohl Hartz IV bestehen seitens KV, hier wird nunmal die Hose vom Amt bezahlt.


    6. Der Rest ist nunmal nur Moralisch anzuprangern, wer was bekommt, hierran liegt es evtl. das die Töchter von deinem jetztigen Mann gerne Adoptiert werden möchten, da sie wohl auch der Meinung sind "Die Kleinen bekommen alles, sie nix" stimmt aber in dieser Form nicht.


    7. Die Chancen was am Unterhalt zu machen gehen gegeb null, zwar kannst Du eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen, aber dafür müßte man erstmal in der Lage gewesen sein KU zu zahlen.



    gruß Sundown

    Hallo Manu,


    1. Hat der KV Deiner Kinder da ein Wörtchen mitzusprechen. Zwar werden die Kinder gehört, aber bei Teenagern kann sich die Stimmung auch schnell wieder ändern, also ohne Gericht wird wahrscheinlich nix gehen, es sein denn der KV willigt ein.


    2. Der KU wird dann je nach der Verteilungsmaße und dem Alter der Kinder aufgeteilt.


    3. Bezüglich deiner anderen Frage, kann es massive Probleme geben.


    4. Wie hoch ist Den Einkommen.


    5. Zahlt der KV deiner Kinder KU? Wenn ja wieviel je Kind.

    Hallo Manuella,


    1. Die 272€ sind der Mindestunterhalt diese müssen gezahlt werden egal wie. Falls der KV die Summe nicht aufbringen kann, könnte evtl. sogar gerüft werden ob den KV Unterstützen kannst, damit dieser den KU zahlen kann.


    2. Wird bei der Lohnsteuerrückervergütung nur sein Anteil Berechnet, aber bei 430€ Berufbedingten Aufwendungen wird auch die Steuerrückzahlun nicht gerade gering sein, also bevor der Steuerbescheid vorhanden ist und die Einkommensnachweise nicht vorliegen, kann man keine Aussage treffen.
    Ebenfalls kann man den Selbstbehalt reduzieren oder die Aufwenden für den Arbeitsweg.

    Hallo Mobi,


    Du hat vollkommen recht, die Tochter hat keinen Anspruch auf KU von BEIDEN ELTERN (mit 18 tritt die Unterhaltspflicht bei beiden Eltern ein).
    Solange Sie keine Schule besucht die einen höhern Schulabschluß als der vorhandene nach sich zieht oder sie eine Berufausbildung macht besteht kein Unterhaltsanspruch, desweitern muß sie dann aber beide Eltern zum Unterhalt auffordern.


    Kurzum sie muß Hartz IV beantragen oder der Freund muß zahlen.


    gruß Sundown

    Hallo Sebi,


    es ist ganz einfach, dein Sohn hat einen Schulabschluß aber keine Ausbildungsstelle die einen Unterhaltsanspruch rechtfertigen, also keine weiteren Unterhaltszahlungen.


    Durch das BFZ bekommt er keine Mittlere Reife also hat er auch hier keinen Anspruch.
    Gilt aber erst ab Volljährigkeit, da kein Titel besteht kannst Du den KU einstellen.

    Hallo Manuela,


    Die Zahlen in der Grafik sind der Bedarfsunterhalt laut DDT, diese Rechner sind Absoluter Schrott.


    Von den 364€ mußt du noch jeweils 92€ Kindergeld abziehen, somit ist pro Kind 272€ zu zahlen, wie weit sich die Steuer für 2011 auf den KU auswirkt kannst du erst sagen wenn der Bescheid vom Finanzamt vorliegt.


    Aber wenn euch wegen der Heirat letztes Jahr 200€ pro Monat zugesprochen wurden, warum sollten die dann nicht mehr 2011 gelten?



    gruß Sundown

    HAllo Manuela,


    Die Km muß zustimmen, ansonsten läuft es wieder auf eine Klage hinaus, an dem Ort wo die Kinder leben.


    Aber was bedeutet bitte "Wenn Ich die Zahlen aus Hamm nehme?".
    Ist ein Wohnungswechsel vorhanden?


    Gruß Sundown