Beiträge von sundown

    Hallo Anma,


    Die Gesetzeslücke die du suchst heißt Gerichtlicher Einzelfallentscheid, geht mal zu einem Fachanwalt für Familienrecht, bei einem Fahrtweg von 70 Km und dann noch ein weiters Kind kann es durchaus sein das der KU zu hoch ist, vorallem da ja noch ein Farzeug benötigt wird um den Umgang mit Kind wahrzunehmen, aber dies sind Dinge die solltet Ihr mit einem RA besprechen.


    Und ja Unterhaltspflichtige die sich auch um ihre Kinder kümmern, sind durch die Gesetzeslage stark benachteiligt, vorallem da niemand sagen kann wie sich der KU zusammen setzt, dieser wird nunmal am Steuerfreibetrag errechnet und das war es dann.
    Ich weiß selbst wie es ist, teilweise gab es Zeiten da hatte Ich kein Geld um die Besuche stattfinden zu lassen, da einfach noch andere Kosten da waren die für die Unterhaltsberechung keine Rolle spielen.
    Lass den Kopf nicht hängen.


    gruß Sundown

    Hey ,


    Nein es wird nicht berücksichtigt, dein Sozialverhalten spielt keine Rolle, denn Ihr seit beide für diese Wohnung verantwortlich.


    Denn das Unterhaltsrecht hat nichts mit Mietrecht zu tun, und wenn es um Kindesunterhalt geht ist das Gesetz sehr streng, erst mußt du zusehen das Mindestens 225€ an KU gezahlt werden, der Rest spielt keine Rolle, denn das Gesetz kennt hier keine Gnade, hat deine Freundin bis dahin keine bleibe ist das Ihr Problem.


    Knallhart wie es jetzt klingt, hier mußt du erstmal an dich denken, aus Erfahrung (Die Du mit der Zeit auch noch bekommen wirst) kann Ich dir sagen das sowohl Jugendamt als auch Gericht in erster Linie auf dich Sch......en werden, die wollen nur das du Unterhalt zahlst.


    Du kannst dich allerdings auch mit deiner Freundin einigen, wie es mit dem Geld ablaufen soll, wo kein Kläger da kein Richter.


    gruß Sundown

    Hallo Kaki,


    Nun die Mietkosten können nicht in Abzug gebracht werden, da mußte dir eine billigere Wohnung suchen, Handy + Vertrag ist dein Problem, die Stromkosten sinken ja auch bei einer Singelwohnung mit 1er Person.


    Abzugsfähig sind nur Berufbedingte Aufwendung (Fahrtkosten) evtl. die Zahlung ans Jobcenter (Kommt darauf wann diese Kosten entstanden sind und warum).
    Privatrente geht auch noch (Olg beachten)


    Was dann an Ku zu zahlen ist bleibt offen.


    gruß Sundown

    Hallo,


    @ Horst,Chico,


    Aus diesem grund sprechen wir ja auch immer vom Bereinigtem Einkommen, es können nicht nur Fahrtkosten abgezogen werden, auch schulden die vor der Unterhaltspflicht aufgenohmen wurden gehören dazu, desweitern kann auch eine Lebensvers. und eine Privatrente in abzug bringen.


    Ps. @ Horst.
    Bei einem ADM kann man sogar die Spesen zu 1/3 wieder hinzurechen, da man solche Auslagen als Haushaltsersparnis ansieht, daher immer Beachten es geht um das Bereinigte Einkommen

    Oh weih, dann ist der "Bedarfsbetrag" ja noch viel höher als das Existenzminimum. Das verstehe ich bei Stufe 1 der DDT aber noch weniger...
    Gut, der Mietanteil - aber der ist doch nicht soooo hoch!


    Ich hab einfach das Gefühl, dass "Alleinerziehend mit H4" oder "neuer Partner" mit H4 ein besseres Geschäft ist als zusammenzubleiben und fürs eigene Kind H4 zu beziehen. Also na ja, wer das weiß...


    Naja, so darf man die Sache nicht sehen, die Rechung geht nur auf wenn der Unterhaltspflichtige überhaupt in der Lage ist den Unterhalt zu bezahlen, wenn man laut VAMV der Aussage glauben kann, schaffen 66% der meist Väter es nicht den Unterhalt zu bezahlen, also das beste ist wenn man als Alleinerziehender Elternteil selbst Arbeit und genug verdient um kein H4 zu beantragen und dann noch den vollen Unterhalt bekommt.


    Allerdings kommt dies nur in jedem 3. Fall vor, also sollte man doch einmal den ganzen Unterhalt NEU überdenken ob die DDT so in dieser Form noch bestand haben sollte, wenn eh die meisten den Unterhalt nicht zahlen KÖNNEN.


    Also ein kind mit H4 ist weitaus schlechter dran, denn in den 251€ ist das GESAMTE Kindergeld mitdrin ( von Erziehungsleistung der Mutter wird da nicht gesprochen im gegensatz zum Unterhaltsrecht), gut die Miete wird mit gezahlt.


    Aber du kannst es dir ja selbst ausrechnen, wenn man H4 Satz , 1 Erwachsener + Kind nimmt, oder 1000€ Netto bei Teilzeit + Kindergeld 184€ + 272€ Unterhalt und wenn jetzt noch ein neuer Partner mit Einkommen hinzukommt, also wer fährt da wohl besser.



    gruß Sundown

    nointerest_1 ,


    Du verwechselt hier ein paar Sachen. die 364€ laut DDT sind der BEDARFBETRAG ohne Kindergeld, das Kinder wird nur hälftig angerechnet, damit beide Eltern das Kindergeld zur Deckung des Bedarfs haben. Wobei der Unterhaltspflichtige die 92€ aus eigenen Mittel aufbringen muß um bsp. den Umgang zu bezahlen. Dieser muß also doch die 364€ irgendwie zahlen.


    Andersrum kann man auch Argumentieren das es zu einer Überdeckung beim KU kommt.


    Rechnung:
    364€Bedarfsatz - 92€ Kindergeld = 272€ Zahlbetrag.


    Auszahlung an Betreuenden Elternteil:


    272€ Zahlbetrag + 184€ Kindergeld = 456€ gesamt Betrag.


    Wenn jetzt mal überdenkt das der Bedarf "nur" 364€ beträgt und Kinder mit Unterhaltsanspruch laut Rechtsprechung keine Miete zahlen, müsste man schon mal überdenken wieso diese Betrag so hoch ist und dies ist nur der Mindestbetrag der Altersstufe 2.


    wenn du jetzt die Aufwendung im gesamten betrachtest sieht das ganze so aus:


    Gesamt Aufwendung Unterhaltszahler: 272€ Zahlbetrag + 92€ Umgangskosten = 364€ gesamt.


    Gesamtbetrag beide Eltern: 364€ Unterhaltspflichtiger +184€ Kindergeld = 548€ die dem Kind von beiden Eltern per Gesetz in der Realität zustehen.


    gruß Sundown

    Hallo nointerest_1,


    Beim Alg ist der Betrag 251€ das Existensminimum, beim unterhalt der Betrag 272€ das was Statistisch Eltern beim dieser Einkommensgruppe durchschnittlich ausgeben.


    Desweiteren mußt du bedenken beim Alg bekommt das Kind auch noch wohngeld, was beim unterhalt "wegfällt".


    Dahingegen ist es aber auch widerum so , das beim Alg das Kindergeld im Bedarf enthalten ist und beim Unterhalt hinzukommt.



    Die Grundlagen sind: Alg wird am Exiistensminiumsbericht erreicht, Unterhalt vom Steuerfreibetrag.




    Meine Meinung dazu: Der Algsatz für Kinder müßte dem der Unterhaltstabelle der Stufe bis 1500€ gleich sein oder umgekehrt das wäre gerecht, wenn man bedenkt das niedriglöhner auch nicht viel mehr wie Algbezieher haben, sollte sich diese Regierung mal Gedanken machen.



    gruß Sundown

    Hallo Luisa,


    Ich bring jetzt mal wieder etwas Ruhe hierrein und zurück zum Thema.



    - Mit der Volljährigkeit sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, die genaue Zahl ergibt sich aus einer Rechnung des Haftungsanteils.


    - JA wenn der Gerichtstitel nicht Zeitlich begrenzt ist, gilt dieser immernoch, ABER VORSICHT ein Titel DARF nur eingesetzt werden um GÜLTIGE ANSPRÜCHE zu fordern, ein Titel aus Minderjährigkeit ist sehr oft fehl interpretiert, wenn man einfach aus dem Titel Pfändet endet dies sehr schnell in einem Verfahren öfter als man denkt zum Unwohl des Kindes.


    - Ist der Sohn noch Previligiert? Denn das ist wichtig für den Selbstbehalt der Eltern.


    - Was die Gehaltsabrechnung angeht, vorsicht mit solchen Unterstellungen!!!!!! Das kann böse enden.


    -Also du kannst nur davon ausgehen was an Unterlagen vorliegt, Dein einkommen und das des KV zugerechnet ergeben diese eine Stufe der DDT, falls der Sohn eine Ausbildung macht wird diese in die Rechnung Bedarfsmindert mit eingerechnet.


    - Wenn du mal Zahlen mitteilst kann man dir weiters sagen.


    - Setz den Titel nicht leichtfertig ein, schau mal hier:


    http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1177


    Das kann auch teuer für den Sohn werden.


    gruß Sundown

    Hallo Colin,


    Zuersteinmal RUHE BEWAHREN,


    Um den Unterhalt korrekt auszurechnen bedarf etwas mehr Angaben.


    Soeinfach mal die 600€ KU anzunehmen bleibt offen. Als Selbständiger sieht die Sache so aus, das man vom einkommen der letzten 36 Monate ausgeht und zwar NACH STEUER, desweitern sind auch die Position KV,RV weiter abzugfähig.Was man alles als Abzugsfähig betrachten kann kommt hier ganz stark auf den einzelfall an. Wie schon geschrieben wäre es möglich die Selbstständigkeit aufzugeben wenn dadurch ein HÖHERS Gehalt erzielt wird?
    Was den Unterhalt an die Frau angeht ist dieser 2. rangig


    In einem Fall wie deinem ist DRINGEND ein Anwalt für Familienrecht einzuschalten, es gibt auch sogenannte Mangelfälle.

    Und wenn wir schon mal dabei sind: Ich war 9 Monate beim Bund. Und der Experte, der meinte ich war ja nur 2 (ich war 3) als meine Eltern sich scheiden liessen, dem soll gesagt sein, dass ein dreijähriges eine Scheidung viel mehr belastet als einen 9 jährigen, weil ein 3jähriger die Scheidung bemerkt, aber 0 verarbeiten kann (das verständnis dafür ist nicht möglich/entwickelt). Grade bei so kleinen Kindern bleiben diese unverarbeiteten Dinge emotionale "Wunden" für das Leben. Ich will mich nicht selbstbemitleiden. ich will nur klar stellen, was hier teilweise für ein Müll geschrieben wird.
    Nicht jeder kommt aus so einer sozial perfekten Familie wie du engstirniges Reh!



    Dennoch Danke für jede sachliche und freundliche Antwort!


    So du Früchtchen!!!


    1. Bin auch Ich ein Scheidungskind und mein ERZEUGER hat sich nie um mich gekümmert bzw. KU gezahlt!!!!!
    2.. Deine Scheiße auf die Scheidungsfolgen zu schieben ist nur Lachhaft, das würde dir in deinem Alter kein Richter abkaufen.
    3. Wäre deine Mutter verantwortlich falls sie nicht erkannt hat das dir die Scheidung als Kind so starke Probleme macht. Das Jugendamt hätte Frühzeitig Hilfe geleistet.
    4. Wann erkennst du endlich das nur DU das Problem bist, wenn du etwas willst dann kämpfe dafür!!!!!
    5.Fakt ist, mehrfache versuche das Abi zu machen fehlgeschlagen.
    6. An den Profi mit der Aussage wo das steht- Kleiner Tip mal die § Nachlesen- das steht bei den zuständigen § für die Berechtigung des KU. ( Auf TreffpunktEltern.de steht eine sehr gute zusammenfassung)


    Als Abschluß, wenn du denkst Ich käme aus einer Intakten Familie da hast du dich aber geschnitten, die war alles andere als Harmonisch, schon als Kind mußte Ich schnell selbstständig sein, da meine Mutter den ganzen Tag arbeiten mußte, da der Herr Erzeuger es ja nicht für Notwendig hieltt KU zu zahlen. Ich weiß was es heißt aus der unteren Sozialen Schicht zu kommen, aber Ich weiß auch was man tun muß um da rauszukommen.
    Also unterlaß den Scheiß hier auf die Tränendrüse zu drücken, beweg deinen Arsch, mehrfach das Abi nicht zu schaffen ist wohl NUR die Scheidung der Eltern dran schuld.
    Deinen EMO Mist kannst du sonstwo ablassen, Ich bin auch ohne Vater groß geworden und habe alles geschafft was Ich mir vorgenohmen habe.

    Vielleicht kennst du den Spruch " Jeder ist seines Glückes Schmied" mach was draus oder laß es.

    Hallo erzhund,


    Ich sage nein dein Vater braucht keinen Ku mehr zu zahlen!!!!!!


    1. Hast du mehrfach versucht das Abi zu machen, ohne erfolg!!!!!
    - Das Gesetz besagt ganz klar, das nur dann Unterhalt gewährt wird wenn diese auch den Fähigkeiten entspricht UND die notwendige Zielstrebigkeit vorhanden ist.


    2. Da du bisher auch keine Ausbildung oder Ähnliches absolviert hast, womit willst seit den Rausschmiss vom GYM denn den KU rechtfertigen, also Richtig das dein Vater keinen Ku mehr gezahlt hat.


    3. Das du deinen Vater für DEIN Versagen verantwortlich machen willst, ist doch wohl nur daneben. Dafür das Du Mist gebaut hast und vom Gym gefolgen bist, deine Schuld und such die Fehler erstmal bei dir.


    - Der falsche Freundeskreis auch deine Schuld, stell dir lieber mal die Frage ob du diese Freunde nicht auch gehabt hättest wenn deine Eltern sich nicht getrennt hätten, wohlbemerkt du schreibst 1993 getrennt du warst also gerade mal 2 jahre alt.


    4. Es wird ZEIT das du dein Leben auf die Reihe bekommst, einen neuen Umgang hast du dir schon gesucht, jetzt bring den
    rest auch noch den weg.


    Wie Ich ich immer zu sagen Pflege " Der Weg ist das Ziel"


    Viel Glück für deine Zukunft, es wird ein harter Weg aber wenn du Ihn schaffst, wirst du das Ziel umso mehr zu schätzen wissen.

    Hallo Phm,


    Nun solange du keine Ausbildung machst gibt es keinen Unterhalt!!!!! Da du auch noch fristlos entlassen wurdest, also eigenverschulden mußt du wohl Alg 1 oder Alg 2 beantragen.


    Falls du eine Ausbildung anfängst. greift evtl. wieder Unterhalt aber dazu kann man nix sagen kommt evtl. auf den einzelfall an, das muß dann ein Richter entscheiden..


    noch was Persöhnliches: Wie blöd muß man denn sein um beim Bund auch noch FRISTLOS entlassen zu werden und das auch noch mit Feldwebellaufbahn?

    Hallo As,


    Ich hätte da ein paar Fragen bevor Ich dir Antwort geben kann.


    Wie alt sind die beiden Kinder?
    Was machen diese Schule oder Ausbildung?


    Normalerweise kann man dein einkommen oder Besitz nicht anrechnen, hier wird versucht ein Wohnvorteil anzurechnen, der aber wahrscheinlich nicht vorhanden ist, denn dafür müßte das Haus auch Zinsfrei sein. Zwar ist ist es möglich den Selbstbehalt zu senken und ein Wohnvorteil zuzurechnen, aber hierfür ist einiges zu beachten.


    Von wem kommt diese Forderung bzw. wer rechnet hier etwas an? Jugendamt-Gericht oder Anwalt?


    Die Unterhaltschulden der Ex an deinen Mann, kann man nicht gegenrechnen.


    Aber um dich erstmal zu beruhigen, du müssstest erstmal all deinen Verpflichtungen nachkommen, bevor man davon ausgeht das du deinen Mann unterstützen kannst.


    Gruß Sundown

    Hallo Horstjürgen,


    also wenn Ich das jetzt richtig lese: Du bist 25j. und im ersten Semster, aber machst z.zt ein Praktikum? Jetzt überlegst Du ob du das Studium abrechen solltest und eine Ausbildung beginnen sollst/willst?


    Nun Ich würde jetzt mal grob einschätzen das wenn Du das Studium nicht schnellstmöglich absolvierst war es das mit Unterhalt generell, denn Deine Zielstrebigkeit würde schon jetzt einigen Gerichten reichen um den Unterhalt zu verneinen.
    Zwar sind eltern Pflichtig bis zum Abschluß einer Berufausbildung, aber auch nur wenn diese Zielstrebig und den Fähigkeiten entspricht.


    In deinem Fall sprechen wir seit 7 Jahren über Abendschule, Praktika und sonstiges, jetzt beginn Studium ( wo andere fertig sind) und willst du wieder was anders? Klingelt es bei dir!!!!!!!!!!


    Du kannst nicht tun und machen was du willst, dein Vater ist nicht deine private Geldeinnahmequelle er hat auch Rechte und Du pflichten Ihm gegenüber.


    Kurzum Solltest du das Studium abrechen oder gar rumbummeln hat dein Vater das recht deinen unterhaltsanspruch anzufechten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Umorientieren geht auch nicht so einfachmal in einem Fall wie Deinem.

    Hallo Summer,


    Es ist korrekt das der Vater des Kindes egal ob gemeinsame Wohnung oder nicht dem Kind Unterhalt schuldet, diesem hätte er von Geburt an, an dich Überweisen müssen laut Gesetz.


    Weiter ist es Richtig das Du kein Recht hast auf den Unterhalt des Kindes zu verzichten, aber es wurden ja Transfairleistung in Form vom Bar und Sachleistungen bezahlt.


    In Deinem Fall ist die Aussage des Amtes Richtig und Falsch zugleich.


    Der Vater muß erst ab Unterhaltsforderung also ab dem Datum wo er Offizielle zum KU abgefordert wird die Beträge nachzahlen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit.


    Das zahlt jetzt erstmal keinen Mehrbedarf da dies ebenfalls zu den Pflichten des Vaters gehört, erst wenn geklärt ist in wie weit er Zahlungsfähig ist, kann das Amt weitere Zahlungen evtl. Übernehmen.



    Falls das Amt Ärger macht wegen Irgendwelcher Rückzahlungen, wäre Möglichkeit A einen RA zu beauftragen kostet aber.


    Möglichkeit B, wenn ihr euch einig seit, geht das ganze auch ganz einfach, er soll nachzahlen und du gibts es Ihm einfach wieder. So kann man Ra und Ärger mit den Behörden vermeiden. Dies liegt natürlich an euch.
    Wo kein Kläger da kein Richter!!!!!

    Hallo Yvonne,


    nun die Eltern sind nur Unterhaltspflichtig für die Erstausbildung, Mich würde jetzt mal dein Schuischer und bisher Beruflicher Werdegang Intressieren. Denn um mit 23jahren die Erstausbildung zu beginnen und noch Unterhaltsanspruch zu haben muß man schon extrem wichtige Gründe vorlegen.


    Denn entgegen der Unterhaltspflicht der Eltern steht die Zielstrebigkeit des Berechtigten.


    Also mal bitte darlegen was du bis heute gemacht hast, um abzuwägen ob du überhaupt noch Anspruch hast.



    Mit der Schweiz besteht ein Abkommen Deine evtl. Ansprüche kann man dort mittels eines RA`s durchsetzten falls es schwierigkeiten gibt.

    Hallo Red.sock,


    Die Antwort von chicco ist etwas weiter auszuführen.


    Selbstverständlich spielt es eine Rolle wenn es sich 4 Unterhaltsberechtigte dreht.


    Denn die Kinder der 2. Frau haben den selben Anspruch wie die Kinder der 1. Frau, denn diese sind wie schon geschrieben im Rang gleich, zwar steht im Gesetz das Grundsätzlich der Mindestunterhalt geschuldet wird, allerdings auch nur nach der Leistungsfähigkeit und bei 4 Kindern wird es wohl eher auf den sogenannten Mangelfall hinauslaufen.


    Man kann also sagen es kommt eher auf das Einkommen des KV an und des der neuen Ehefrau evtl. kann man so den Selbstbehalt senken aber das ist Sache des GERICHTS und nicht des Jugendamts soviel mal vorweg.


    Auch liest man oft, der Unterhaltsschuldner muß sich einen 2t Job suchen, auch hier nur unter Umständen, das OLG Saarbrücken hat entschieden, das eine Unterhaltspflichtger mit Vollzeitstelle und weitern Minderjährigen Kindern KEINE 2t Arbeit zugemutet werden kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.
    Desweitern muß es auch Theoretisch möhlcih sein alle Ansprüche zu decken bsp. ein Bäcker wird wohl kaum soviel verdienen,


    Alles in allem würde Ich Dir raten einen Fachanwalt aufzusuchen, es gibt in einem Fall wie Deinem zuviele Faktoren als das man sie in einem Forum dalegen könnte.


    Das Jugendamt und wohl der gegenerische Anwalt werden wohl den Mindestunterhalt fordern, dies ist aber im Einzelfall zu entscheiden.
    Dein Mann müsste ca.2068€ bereinigtes Netto verdienen um alle Ansprüche zu decken.


    Kind 1 + 2 je 334€ = 668€
    Kind 3 + 4 je 225€ = 450€
    Selbstbehalt 950€ = 950€ in der Summe 2068€.


    Gruß Sundown

    Hallo Petra,


    Das JU rechnet nach den vorgaben des jeweiligen OLG`S den Unterhalt für die drei Kinder aus, was aber nur berücksichtigt wird ist eure gemeinsame Tochter. Sein Mietanteil ist im Selbstbehalt enthalten.


    So nun berchnet wird der KU wie folgt:


    Das einkommen der letzten 12 Monate ist relevant hinzu kommt noch Lohnsteuerrückvergütung,Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld und Überstunden dieses zusammengezählte Einkommen wird dann durch 12 geteilt, weiter werden dann die Berufsbedingten Aufwendungen vom einkommen Abgezogen (Kilometer zur Arbeit).
    Von diesem Betrag wird dann der Selbstbehalt von derzeit 950€ abgezogen, das Ergebniss dieser Summe dann durch die drei Kinder Geteilt je nach alter der Kinder.


    Bei den einkommen wird es wohl in Richtung Mangelfall hinlaufen, also auf gar keinen Fall einen Titel unterschreiben, sollte das JU dies fordern, SOFORT zum Anwalt.
    Diesen kann man über einen Beratungsgutschein aussuchen, den Schein dafür gibt es beim Amtsgericht in euerer Stadt.


    gruß Sundown

    Hallo Tom,


    so einfach kann man Deine Frage nicht beantworten, hier brauchen wir noch Daten.


    -Was hast du vorher gemacht-Schulicher Wedergang?


    -Warum eine Schule die man selbst bezahlen muß und kein Studium?Es gibt zwar Ausbildungen mit Kostenanteil die Unterhaltsrelevant (bsp. Therapeut) sind, aber das muß erst noch klären.


    -So einfach kann Deine Mutter dich auch nicht vor die Tüt setzten, es sein denn das zusammenleben mit Dir ist unmöglich.


    Beantworte erstmal die Fragen bevor wir näher darauf eingehen können.


    gruß sundown