Hallo Anma,
Die Gesetzeslücke die du suchst heißt Gerichtlicher Einzelfallentscheid, geht mal zu einem Fachanwalt für Familienrecht, bei einem Fahrtweg von 70 Km und dann noch ein weiters Kind kann es durchaus sein das der KU zu hoch ist, vorallem da ja noch ein Farzeug benötigt wird um den Umgang mit Kind wahrzunehmen, aber dies sind Dinge die solltet Ihr mit einem RA besprechen.
Und ja Unterhaltspflichtige die sich auch um ihre Kinder kümmern, sind durch die Gesetzeslage stark benachteiligt, vorallem da niemand sagen kann wie sich der KU zusammen setzt, dieser wird nunmal am Steuerfreibetrag errechnet und das war es dann.
Ich weiß selbst wie es ist, teilweise gab es Zeiten da hatte Ich kein Geld um die Besuche stattfinden zu lassen, da einfach noch andere Kosten da waren die für die Unterhaltsberechung keine Rolle spielen.
Lass den Kopf nicht hängen.
gruß Sundown