Beiträge von sundown

    Hey leider ist dein Ex wohl wegen der Kurzarbeit nicht Zahlungsfähig, kenn ich nur zu gut hatte jetzt auch ein jahr kurzarbeit, ich mußte aber weiterzahlen. naja was noch geht ihm einen nebenjob aufs auge drücken lassen, voll vertretbar bei kurzarbeit(ich mußte ja auch weiterzahlen), oder beim Alg II lebenshaltungskosten fürs Kind beantragen. Die überprüfen schon wies bei deinem ex aussieht und falls er net kann, haste wenigstens das geld für den kleinen von der arge.


    Hallo Eisbär,
    also es kommt drauf an ob einen Gerichtlichen also rechtlichen Vergleich hast machen lassen, oder nur über Anwälte, desweiteren ist deine Tochter 18 was bedeutet auch du bist nun für sie mit Unterhaltpflichtig. Es kann also jenachdem wie dein Einkommen aussieht sogar weniger rauskommen bei einem neuen vergleich. Tja ob sein Gehalt höher ist wie vor zwei Jahren würde ich nicht unbedingt sagen, bedenke das wir eine Wirtschaftskrise haben. Also bei selbst sieht es so aus das ich im Durchschnitt 2009 rund 250€ pro monat weniger habe wie noch 2008 durch den wegfall von Überstunden und Schichtzulagen, gar nicht davon zu reden das es kaum Gehaltserhöhungen gegeben hat.Also Überleg dir gut was du machst es kann unter umständen sogar weniger rauskommen.

    Hey also alle Kinder sind gleichberechtigt was den unterhalt angeht, das wird nach einer Verteilungsformel ausgerechnet.
    Auf das gemeinsame Sorgerecht zu bestehen ist b ei un ehelichen Kinder schon schwer, aber das UMGANGSRECHT steht dir aufjedenfall zu, kleiner tipp enthält dir die Kindesmutter ohne wichtigen grund weiter das Kind vor, besteht die möglichkeit den unterhalt zu mindern, das kommt aber immernoch darauf an ob du ihn sehen willst. Die Kindesmutter hat immernoch das recht des Kindes zu wahren, einfach nur SIE will das nicht, steht nicht im gegensatz das dein Sohn das recht hat seinen Vater zu kennen und umgang zu pflegen.


    Also das du das nicht falsch verstehst, ich sage nix gegen unterhalt und auch nicht das den müttern geld zukommen gelassen werden muß. ganz im gegenteil der unterhalt für ein kleinkind müßte sogar noch höher sein (wegen windel, kleidung alle paar wochen usw.).
    aber was vom unterhaltspflichtigen verlangt werden kann,sprich nebenjob auch bei vollzeit, kann man auch von den kinder ab 18 verlangen, wenn das gehalt nunmal nicht ausreicht.
    und partnerschaften die gar nicht erst zustande kommen? hallo denkst es ist einfach eine neue partnerin zu finden die bereit ist auf vieles zu verzichten, weil der unterhalt ( zu recht) bezahlt, beide partein haben nach der trennung einiges zu tun.
    tja und thema erziehung, wieviele frauen geben den gar nicht erst das kind über die gesetzliche regelung hinüber raus? ich würde gerne mehr mit meiner tochter zu tun haben, aber meine liebe ex denkt ja sie muß mir nicht öfter das kind geben.( was in einem gerichtsverfahren wiederlegt wurde, jetzt jede woche 1tag)

    Hallo ob du verheiratet bist oder nicht spielt keine rolle, fakt ist du bist jetzt auch unterhaltspflichtig für das kind, falls dein ex nicht genung mittel hat um weiterzuzahlen sieht es wohl schlecht aus für deinen sohn, aber ein kleiner tip mit 18 kann man ruhig verlangen das er neben der schule sich was auf 400€ sucht. immerhin wollen die kids ja auch so erwachsen sein, dann ist ist es keine schande wenn man sagt willkommen im leben.
    und falls du meinst, du machst das leben deines ex kaputt darüber hättest du dir aber schon vor jahren gedanken machen sollen.fair finde ich es nicht das eh alles nur vom vater( in den meisten fällen) bezahlt werden muß, ab 12 jahren kann man auch von den anderen elternteil etwas mithilfe erwarten.

    Du schreibst dein Vater hat 30000€ an der Börse verspielt oder hat er sie wohl doch eher verlohren, was leider vorkommt. bei einem Plus hätte wohl auch keiner was gesagt. Und das er dich rausgeworfen hat, liegt vielleicht auch an deinem verhalten ihm gegenüber. So dann wäre da noch die sache das du dir ein Dach über dem Kopf leisten kannst, hast du dir Jobs gesucht. SCHREIB KEINEN SO MIST wir leben in Deutschland, du warst minderjährig und hättest ein Zimmer auf kosten des Alg II bekommen + lebenshaltungskosten.und jetzt red dich nicht raus,Ich hab jeden tag damit zu tun. wenn du nicht weißt wo man das beantragt selber schuld, du weißt ja auch wie du ihn verklagen kannst, jeder hat seine rechtsmittel. Das er vor Gericht aufgefolgen ist ist er selbst schuld, aber dennoch versuch dich mal ihn seine lage zu versetzten. Familie kaputt, Geld weg und noch ne menge schulden.was glaubst du geht wohl in ihm vor?
    Versuch dich bitte mit deiner Familie zu versöhnen, es wird der Tag kommen an dem er euch mehr braucht als alles andere, sprich mit deinem Vater über deine und seine Gefühle. Du wirst sehen es kann sich alles zum guten wenden.

    Also zuerst einmal was den Kindersunterhslt betrifft ja, jede Erhöhung wird bezahlt es sei denn dein Selbstbehalt wird angeriffen, unter berücksichtung des bereinigten nettos. Desweiteren kommt erst der Unterhalt für die Kinder, dann der für die Mutter (Achtung anderer Selbstbehalt wie bei Kindern). das beste wäre du gehst zu Jugendamt und läßt dir da den unterhalt für die Kinder ausrechnen. Aber laß dir keinen Titel aufreden .

    Also ich gehe davon aus du vor 2001 einen gut bezahlten job hattest, wodurch du zur Zahlung dieser summe fähig warst. Nur weil ein Titelvorliegt heißt das nicht das alles so weiterläuft wie es im Titel steht, durch deine neue Lebenslage( deine Arbeitspflicht is erfüllt) ändert si selbstverständlich auch der unterhalt. Es wäre ja Gesetzeswidrig das dir nicht mal der Selbstbehalt bleibt. Wieso hat das JUG keine neue Prüfung vorgenohmen?
    Sollte das Amt sich querstellen unter vorbehalt weiterzahlen und dann zum anwalt.

    Zu Deinen Fragen ja, solange nicht der Mindestunterhalt unterschritten wird, dieser ist auf jedenfall zu zahlen,egal unter welchen umständen.
    Wenn das Kind eine Arbeit hat und eine Riesterrente anschließt steigt auch wieder sein anspruch, da diese rente nunmal jedem zusteht, sogar Alg II beziehern.


    Du bist echt Eiskalt, das du dich nicht schämen tust, kannst du dir vorstellen was dein Vater die letzten Jahre wegen deinem unterhalt alles im leben durchmachen mußte. Aber zu Deiner frage alles über325€ wird nach einem abzug vom 90€ für berufbedingte Aufwengungen angerechnet.