OH noch jemand dem der selbe wisch ins Haus geflogen kam. Als Ich nachfragte hieß es einfach man hat ja den Titel unterschrieben, für eine Änderung muß ich zum Anwalt und eine Abänderungsklage einreichen. Na super kostet einen Arsch voll Geld oder halt mal nett bei der Ex nachfragen ob sie einer Änderung zustimmt.Schöne Welt für die eine Seite, und für uns?
Beiträge von sundown
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Also der Unterhalt kann vom Jugendamt berechnet werden, wenn es sich bei den 300€ allerdings um eine Vergleichsrechnung handelt wird es schwer. Es kann ja auch sein das Erhöhungen schon eingerechnet waren. Es kann bei einer Neuberechnung auch weniger rauskommen.
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Ich finde das eigentlich nicht schlimm.
Wenn sie sagt, dass sie nicht mehr Kontakt will als nötig sind wohl schon mehrere Sachen vorgefallen. Außerdem ist es seine Pflicht Unterhalt zu bezahlen. Also wieso sollte sie nun darauf verzichten nur weil sie sonst keinen Kontakt haben möchte?!
Also meine lieben jungen Damen mal eins vorweg, eure Väter haben immernoch das Bestimmungsrecht. -
Also das Kind lebt bei euch und ist dort auch gemeldet.Es stimmt schon das die Ex Lebenshaltungskosten bekommt von der Arge für das Kind wärend des aufenthaltes. Aber nur Weil die das fordert ist es noch lange nicht rechtens.Aber hier solltet ihr echt einen Anwalt beauftragen der euch da hilft.
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Die ganze Aufregung kannste dir sparen, deine Ex ist zu keiner Auskunft in dieser Richtung verpflichtet weil sie den Unterhalt verwenden darf wie Sie möchte. Daher gibts es keine Möglichkeit sich eine Auskunft einzuholen.
Ich selbst finde es auch nicht fair, aber so ist es halt nunmal. -
hallo!
Ich finde deinen beitrag etwas wirr, aber ich hab folgende erklärung.
Du bekommst zur zeit sgb ii plus unterhaltsvorschuss, der bei der berechnung des sgb ii als einkommen angerechnet wird. Wenn der uv wegfällt, wird er natürlich auch nicht mehr als einkommen angerechnet. Finanziell ändert sich für dich also nichts, ausser dem erhöhten regelsatz für das kind.
Im übrigen ist nicht der staat für kinder zuständig, sondern erstmal die dazugehörigen eltern. Es gibt gottlob in diesem staat ein netz, damit niemand ganz nach unten durchfällt. Diese leistungen nannte man früher sozialhilfe, heute heisst es anders, ist aber grundsätzlich das gleiche. Das ist also was völlig anderes, als sundown sagt, der staat lässt alleinerziehende hängen.
Ich und mit mir viele andere berufstätige finanzieren mit unseren steuern viele fremde kinder. Zusätzlich zu meinen eigenen, die ich auch alleine erziehe. Wenn also vom "staat" gesprochen wird, bitte ich zu bedenken, dass dahinter immer die arbeitenden und steuerzahlende bevölkerung steht. Und mal ehrlich, was hab ich mit fremder leuts kinder zu tun?
Etwas ot, aber ich denke, die eigentliche frage ist auch beantwortet.
Viele grüße
was hast du mit den kindern anderer leute zu tun? Ganz einfach sie bezahlen später deine und meine rente.
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Du beauftragst das für dich zuständige Jugendamt mit deiner Forderung, schick alle Unterlagen an das JU das von dir Unterhalt fordert, mit dem Verweis sich an Deinen Sachbearbeiter zu wenden. Die Ämter werden das schon unter sich klären. Kann auch sein das du noch etwas bekommst von ihr.:D
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hallo, also ganz kann das micht sein. deine ex für drei unterhaltspflichtig. hier muß erst mal gegengerechnet werden, das heißt du verlangst übers jugendamt( am besten selber sachbearbeiter, den unterhalt von ihr für deine drei) also kann es wohl sein das sich das aufrechnet und du gar nix zahlen mußt, laß dich nicht auf die spielchen vom amt ein. erst fordern und druck machen und gar nicht die verhältnisse kennen.
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Hallo!
Also frech finde ich es gar nicht! Ganz im Gegenteil. Wieso denn auch? Mir steht der Unterhalt gesetzlich zu. So ist das nun mal.
Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt:
Ich möchte halt gerne am Wochenende arbeiten, damit ich mir mehr leisten kann, als gerade so zu überleben, so wie es jetzt der Fall ist. Man höre und staune, vlt. möchte ich ja dieses Jahr sogar mal in den Urlaub fahren, das war nämlich schon fünf Jahre nicht mehr drin. Also: frech finde ich das gar nicht, nein.
Meine Frage ist es: muss ich meinen Vater davon unterrichten? (Ich möchte nicht unbedingt mehr Kontakt als nötig, von daher kläre ich das lieber vorher, mit Hintergehen hat das nichts zu tun. Wenn das nötig ist, mache ich das selbstverständlich!). Und: wird der Lohn, den ich mit dem Minijob verdiene, dem Unterhalt angerechnet? (Was ja wichtig zu wissen wäre). Übrigens: wenn du die ganze Vorgeschichte kennen würdest, wäre es sowieso alles andere als frech, aber das tut ja nun wirklich nichts zur Sache...Vielen Dank trotzdem für deine Antwort, vielleicht war die ja so patzig, weil du mich falsch verstanden hast.
Trotzdem verstehe ich deine Antwort nicht ganz:
" aber wenn du über die 640€ kommst kannst du soweit ich weiß 90€ als berufbedingte ausgaben geltendt machen der rest wird angerechnet. "640€? Davon bin ich unterhaltstechnisch weit entfernt und würde auch nicht dran kommen, wenn ich nebenbei noch arbeite. Heisst das also, erst ab dem Überschreiten von den 640 Abzüge vom Unterhalt entstehen?
Gruss
also wenn du an 640€ nicht rankommst darfst du selbstverständlich ohne abzug einen minijob machen.
das heißt wenn dein vater und bafög zusammen deinen lebensunterhalt nicht auf 640€ bringen. wenn du 640€ bekommst und jetzt einen minjob machst würde das bedeuten, von den 400 darst du 90€ abziehen bleiben 310€ diese werden durch 2 geteilt. 155€ darf dein vater dann vom unterhalt abziehen. das ergäb dann ein einkommen in etwa so 165€ restunterhalt+320€ bafög+90€ berufbedingte aufwendung+155€ restgehalt -
hallo
also irgentwie kann hier was nicht passen. zuerst mal kommt es darauf an was dein mann verdient. beispiel: er verdient nach bereinigtem netto 1400€. nun bleiben nach abzug des selbstbehalt von 900€ , 500€ als verteilungsmaße über. diese werden aufgeteilt auf die 4 kinder. kann es sein das dein mann keine unterlagen abgegeben hat. das amt kann keine 200€ einfordern einfach so. oder wurde dein mann zu einem nebenjob verdonnert?PS. das Kindergeld ist absolut Pfändungsfrei
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Lieber Michse65,
eh, braucht Ihr immer eine schriftliche Aufforderung um den Unterhalt wie gesetzlich jetzt erhöt wurde, zu zahlen? Nicht genug, dass wie in meinem Fall sich der Vater ein Dreck um das Kind kümmert, die hälfte vom KG anrechnet und wird mal KG erhöht, gleich mal schnell 10,oo€ weniger zahlt. Wir alleinerziehende habens schwer genug, die Ex Partner kaufen sich doch eh schon frei und die, die Kinder haben, habens dann mit Freizeit, Fun ect.noch schwerer. Allso jammert nicht und zahlt zumindest dass was Euch der Staat vorgibt und zwar " Ohne Aufforderung ". Das wäre schön. L. G. Marenhallo maren, ich kann verstehen das du sauer bist auf den vater des kindes, aber sprich nicht über freikaufen. es gibt mehr väter die kontakt halten zu ihren kindern wie die, die es nicht tun. und hallo KG angerechnet, DU bekommst es im gesamtem ausgezahlt. Du hast somit 92€ mehr wie das was in der DDT dort als unterhalt steht.
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hallo
also irgentwie kann hier was nicht passen. zuerst mal kommt es darauf an was dein mann verdient. beispiel: er verdient nach bereinigtem netto 1400€. nun bleiben nach abzug des selbstbehalt von 900€ , 500€ als verteilungsmaße über. diese werden aufgeteilt auf die 4 kinder. kann es sein das dein mann keine unterlagen abgegeben hat. das amt kann keine 200€ einfordern einfach so. oder wurde dein mann zu einem nebenjob verdonnert? -
also warum zahlst du überhaupt für einen 19j unterhalt der keine ausbildung hat und arbeitslos ist? ich gehe mal davon aus der er auch keine schule besucht. wenn dies zutrifft, stell den unterhalt ein, kann ja nicht sein das du von deiner rente auch noch den jungen unterstützen tust.
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also ich muß schon sagen ganz schön frech. aber wenn du über die 640€ kommst kannst du soweit ich weiß 90€ als berufbedingte ausgaben geltendt machen der rest wird angerechnet. aber findest du es nicht selber scheiße von dir schon so eine frage zu stellen. und überhaupt zu versuchen deinen vater zu hintergehen. auch wenn es zur verhandlung kam, dein vater hat es auch nicht gerade leicht.
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hey also mit der versicherung is so eine sache, da gibt es keine bestimmung zu das es vorschreibt das deine ex eine machen muß. bei der nachhilfe mußt du jedenfalls mitzahlen, das wird ausgerechnet falls deine ex arbeitet, die nachhilfe ist sonderbedarf. wenn du eine versicherung abschließt fürs kind wirst du die wohl auch zahlen müssen.
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leider kann ich dir hier nicht helfen, will dir nur sagen das du eine der frauen bist die mir echt leid tun. dieser staat läßt frauen wie dich einfach hängen. er will kinder aber wenn der vater nicht dafür aufkommen kann, zieht er sich aus der affäre.
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hallo , also das die mutter das geld fordert is normal, weil sie ja noch minderjährig ist. mit der auskunfstpflicht ist das immer so ne sache, sobald ein kind in der lage ist selbst auskunft zu geben ist die mutter nicht mehr verpflichtet. besteht kein kontakt zum kind ist auch die mutter bei minderjährigen über unterhaltsrelavante änderungen( beginn einer ausbildung) verpflichtet dies mitzuteilen und den lehrvertrag auszuhändigen um den unterhalt anzupassen.
du hast noch ein strammes jahr vor dir, ab 18 ist sie auch unterhaltsverpflichtet und damit auch auskunftsverpflichtet über ihre lage. aber auch da kann das kind die mutter weiterbeauftragen. -
Also zuerst mal wenn deine tochter verheiratet ist, und ich gehe mal davon aus vor dem deutschen staat anerkannt wieso zahlst du unterhalt?und warum wohnt deine tochter bei der mutter und nicht bei ihrem mann.
zu der auskunfstpflicht der mutter ein klares nein, mit 17 ist deine tochter in der lage dich auf dem laufenden zu halten, du solltest einen anwalt aufsuchen der sich hier auskennt, dein fall ist nicht einfach. -
Also das is schon etwas schwierig, aber dein sohn ist in jedemfall bis 18 schulpflichtig, das heißt er muß in die schule und du somit weiterzahlen. allerdings is es auch die pflicht deines sohns seiner schulpflicht nachzukommen. mit 17 kann man hier schon von einem regelverstoß ausgehen über den er sich bewußt ist.zumindest kannst du hier über einem anwalt versuchen den unterhalt zu mindern. ab 18 wenn er sich weigert eine schulausbildung weiterzumachen oder sich keine lehrstelle sucht steht dir in jedemfall das recht zu den unterhalt einzustellen bis er seine pflichten wieder erfüllt, tut er dies muß auch wieder bezahlt werden.
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Ich danke lirafe für ihre kompetenten Ratschläge, habe die gleiche Einstellung ( würde mich mit dem Teufel verbinden), hab auch auf so manche Unterhaltszahlung verzichtet, nur um den Kontakt nicht zu stören, aber ich muss dem Vorredner ( sundowner), mal sagen, dass er wohl noch nie mit einem eigenen Kind zusammengelebt hat, sonst würde er so nicht reden.
Gruss, EleonoreDu sorry aber ich hatte sogar zwei jahre erziehungsurlaub gemacht. und danach ist meine ex ausgezogen, und plötzlich soll regelmäßiger kontakt zu mir schädlich fürs kind sein? in was für einer welt leben wir hier eigentlich.