Beiträge von sundown

    Also zuerstmal hört sich dein Text an wie eine Hetzkampange gegen deinen Ex.


    Ok also zu deinen Fragen: 1. Unterhalt wäre jetzt erstmal zu zahlen ob du "seinen Lebensstil unterstüzt" sei jetzt mal dahingestellt, könnte ich ja sonst auch sagen und den Unterhalt einstellen.


    2.Ob die Kids den Haushalt allein schmeißen is auch erstmal egal, weil es keinen Intressiert bei einer Verhandlung solange sie nicht vernachläßig werden.


    3. das die ältere auf die jüngere aufpaßt is auch normal, intressiert auch keinen, stell dir mal vor ein Vater bringt das selbe gegen die Mutter vor Gericht an.


    4. das mit der jüngeren mußt du erst abwarten was rauskommt, aber jetzt schon das Jugendamt mit einbeziehen für den Fall das die jüngere zu dir kommt geht es schneller

    Also bis zum Abschluß der Schule ändert sich nichts. Danach wird sich einiges änderen, deine Schwester hat nur anspruch auf Unterhalt solange sie eine Erstausbildung macht. Mit anderen Wort beginnt deine Schwester keine Berufsausbildung oder Studium hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt. 6 Wochen vor der Geburt des kindes beginnt der Mutterschutz ab hier bestehen Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater.

    Hallo, leider gibt es bei 50:50 Modellen nocht nicht allzuviele Urteile. Aber man kann es so nachlesen das beide Elternteile für den Unterhalt zuständig sind. Im Klartext heißt das beide müssen erstmal Leistungsfähig sein um Ihrem Teil des Unterhalts abzudecken, weiter kommt es darauf an wer die Kosten für Kleidung,Kindergarten usw zahlen tut, das ist wichtig weil es hier drauf ankommt ob noch Transferleistungen gezahlt werden müssen. Wenn also alles was das Kind betrifft von beiden zur hälfte gezahlt wird, kannst Du auch die hälfte des Kindergelds verlangen. Verdient deine Ex aber nur gerade den Selbstbehalt bist du für das Kind voll verantwortlich, bei höherem verdienst wird dies dann ausgerechnet.
    Wie gesagt leider sind dies meist Einzelfall entscheide wo es auch auf den jeweiligen Richter ankommt, besser wäre es ihr einigt euch, denn die Kosten für Anwalt und Gericht sind gerade billig.
    Hoffe es hat dir Geholfen.

    Also hier fehlen noch ein paar angaben. Warum ist deine Ausbildung nutzlos?
    Weil du hast ja eine abgeschloßene Ausbildung, somit wären Deine Eltern nicht mehr Unterhaltsverpflichtet, es denn Dein Studium ist eine direkte Weiterbildung an deine Ausbildung.
    Ob Deine Eltern auch nach einer Ausbildung mit anschlußstudiun weiter bis 25 für dich sorgen müssen weiß ich nicht genau oder ob dir jetzt Alg II zusteht.
    Nach dem Studiunende steht dir dies in jedemfall zu.

    Ja ist es, da Sie mit einem Leistungsfähigem dritten zusammen leben und dieser auch in erster Linie für das gemeinsame Kind verantwortlich ist(sprich Unterhalt rein rechnerrisch) von daher ist es also Rechtlich ok.

    Also meine Tochter ist 18 und in der Ausbildung und ich muss laut Jugendamt Aachen nichts zahlen weil sie eigenes Geld verdient nur wenn der Vater über 900 b.z. 1300 verdient also aufs Konto bekommt
    was da drübe ist bekommt die Tochter so die aussage vom Amt Aachen


    Diese Aussage ist doch vollkommener Blödsinn, es kommt ja auch darauf an wieviel deine Tochter verdient. Auch du müßtest Zahlen wenn dein Einkommen über den Selbstbehalt geht, zumindest Anteilmäßig. Denn Einkommen beider Elternteile werden zusammengerechnet das ergibt eine Stufe der DDT, nach Abzug des Einkommens der Tochter(90€ Berufbedingteaufwendungen) wird der anteil der Eltern ausgerechnet die jeder Zahlen muß.
    Ich bin immerwieder erstaunt das wenn es um Mehr-oder Sonderbedarf geht jeder direkt weiß wo er alles finden kann, aber wenn dann mal die eigene Zahlung ins Haus steht für die lieben Kinder, da wird auf ich weiß ja leider nicht wie gemacht.

    Also zuerstmal bist du denn der Vater oder nicht?Wenn ja laß es lieber gleich bleiben denn dann wird einer vom Gericht gefordert und der ist sau teuer, also Bezahl den Unterhalt gleich. Bist du nicht der Vater brauchst du dir keine Gedanken zu machen, es kann aber passieren das du auch hier durch einen Vaterschaftstest belegen mußt das du nicht der Vater bist. Ist durch eine Urkunde belegt das du die Vaterschaftanerkennung abgelegt hast dürfte eigentlich alles ok sein, wiegesagt wenn du nicht der Vater bist.Es kommt auch darauf an ab wann Unterhaltsansprüchr geltend gemacht wurden, für den Fall das du der Vater bist kann ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung auch Unterhalt Rückwirkend gefordert werden.

    Also in erster Linie bist du jetzt für Kind und Mutter zuständig also Unterhaltsverpflichtet, vom Vater deiner Freundin noch Unterhalt mag ich bezweifeln, weil sie erstens die Ausbildung fast zu ende hat und auch beenden kann, trotz Kind und zweitens wenn sie die Ausbildung nicht beendet ist sie auch nicht mehr Unterhaltsberechtigt da sie keine Ausbildung oder Schule mehr macht.

    Es fehlen zwar ein paar angaben aber Ich versuchs mal mit dem was du geschrieben hast zu helfen. Also wenn seine Tochter Alg2 bezieht(dürfte eigentlich keine Auswirkung haben, da er ja nur 1000€ verdient und Unterhaltspflichtig ist dem jungen gegenüber) ist er ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig, da sie Leistungen vom Amt bekommt. Dem Sohn gegenüber ist er Unterhaltspflichtig nach´Abzug seiner Berufsbedingten Aufwendungen also mindestens 50€ bleiben von 1000€ nur noch 50€ über die er zahlen muß, da sein Selbstbehald ja noch 900€ sind. Die Mutter des Sohns kann aber noch Unterhaltsvorschuß bekommen den er später zurückzahlen muß. aber solange nix von ihm gefordert wird seitens Amt oder Anwalt, sollte er die 50€ an die Mutter zahlen.
    Hoffe es hat dir etwas geholfen.

    Hey also erstens ist der Sohn noch keine 18J. alt somit untersteht er noch der allgemeinen Schulpflicht falls er keine Ausbildung macht.Über das was der Sohnemann nun treibt nach abschluß der Hauptschule muß auf jedenfall auskunft erteilt werden, seitens Sohn oder Mutter, Sollte der Sohn beispielsweise eine Ausbildung begonnen haben muß der Lehrvertrag vorgelegt werden, da dieser für die Berechnung des Unterhalts wichtig ist. Ist die Mutter oder der Sohn nicht auskunftswillig kann hier das Jugendamt helfen, da diese für beide Seiten da sind und eine Auskunft anforderen. Den Unterhalt würde ich jetzt erst per Einschreiben mit Rückschein weiterzahlen, falls durch eine Ausbildung weniger gezahlt werden muß kann man ab dem Zeitpunkt das zuviel gezahlte Geld zurück fordern.

    Also erstens kannst du jedes Jahr beim Jugendamt eine Neuberechnung Veranlassen, die Aufstufung um 2 Gruppen ist seit 01.01.2010 nicht mehr gültig nur noch um eine stufe(bei einem Titel wird es schwieriger dies durchzusetzten). Die Verpflegungspauschalen können zu einen Teil mit als Einkommen angerechnet werden. Bei den Versicherung kommt es darauf an welche es sind, soweit ich weiß wird nur eine Lebensversicherung die schon vor der Geburt des Kindes bestand angerechnet. Aber auch noch eine Private Rentenversicherung ist mit in abzug zu bringen, ansonsten leider nix mehr.
    Zu deiner Frage was alles als Einkommen zählt gibt es ein einfache Antwort, alles was du als Einnahmen hast.

    Also wenn der Vater des Kindes zu wenig Einkommen hat um den Unterhaltsanspruch zu decken, ist in erster Linie die Mutter des Kindes zuständig den Unterhaltsbedarf zu decken.Reicht auch hier das Einkommen nicht aus muß Alg II beantrag werden (Wohngeld beispielsweise).Die neue Frau an der Seite des Vaters ist hier nicht bei der Rechnung zu berücksichtigen, weil ja auch ein neuer Mann an der Seite einer Kindesmutter nicht berücksichtig wird.

    Hallo erstmal,
    Ich hätte da mal ein Fragen, warum bekommst du rund 200€ mehr wie deine Schwester? Kann es vielleicht sein das Du immernoch den Unterhalt für Minderjährige bekommst. Also es kann durchaus sein das du bei einer Neuberechnung mehr bekommen kannst aber auch deine Schwester. Da dein Vater und deine Mutter nun für euch beide Unterhaltspflichtig sind muß auch ihr Einkommen in die Rechnung aufgenohmen werden, was auch erkären würde weshalb deine Schwester so wenig bekommt. Kurz um für die neue Unterhaltsberechnung wird nun auch das Einkommen deiner Mutter hinzugezählt, und ACHTUNG auch Du hast regelmäßiges Einkommen, wenn alle Daten vorliegen (Einmommen Mutter,Vater, dein Nebenjob) wird nach einem Verteilungsschlüssel der zu zahlende Betrag für deinen Vater ausgerechnet ( auch hier nochmal Achtung dein Vater hat dir gegenüber jetzt auch ein Bestimmungsrecht d.h. er kann dir den Unterhalt auch in anderer Form anbitten, was Deiner Seits über ein Gericht dann wiederlegt werden muß).
    Mein Tip sprich bitte mit deinem Vater bevor du irgendeinen Blödsinn machst was das Verhältnis zwischen dir und deinen Vater zerstören könnte.Zeiten ändern sich und vielleicht auch das Verhältnis zwischen euch, es kann selbstverständlich auch weniger Unterhalt bei der Sache rauskommen.
    Und nun noch eine Persönliche Anmerkung,wie du hier über deinen Vater schreibst geht mir durch Mark und Bein, Ich finde es sehr traurig das du deinen Vater nicht zu deiner Familie zählst.

    Dein Antwort ist nicht ganz Korrekt, da auch die Mutter Unterhaltspflichtig ist muß auch sie mit Aufgefordert werden, um mittels des Prozentschlüssels und abzug der Ausbildungsvergütung nach den 90€ Berufbedingte Aufwendung den Unterhalt zu berechnen.Ein Prozess kann also unter Ümständen mehr Kosten wie die ganze Sache wert ist. Ich kann Dir nur raten versuch erst durch ein Persöhnliches Gespräch mit deinem Vater um den Unterhalt zu bitten und ihm auch klarzumachen das Du nicht den Weg über Anwalt und Gericht gehen möchtest, da dies ja auch nur wieder unnötige Kosten verursacht, um vorallem die Stimmung nicht ins schlechte zu ziehen, vielleicht kommt auch mal der Tag wo dein Vater auch mal sein Hirn einschaltet und ihm klar wird das du immernoch seine Tochter bist.

    Das ist nicht ganz richtig Lirafee wenn das Haus als Altersvorsorge anzusehen ist hat der BGH vor kurzem beschlossen das 4-5% des bruttogehaltes hier abzuziehen sind, denn die Form welche man wählt um seine Altersvorsorge zu treffen bleibt jeden selbst überlassen. Also darf man einen Teil der Raten in abzug bringen.

    Hallo also lirafee hier muß ich mein Veto einlegen was die Raten für das Haus betrifft, nach einem BGH Urteil kann sehr wohl dieses berücksichtig werden, wenn das Haus als Altersvorsorge dienen soll.Kann ein gewisser Prozentsatz in abzug gebracht werden.

    dieser Titel von dir ist bindend, da kein prozentsatz enthalten ist. wenn die Km mehr verlangen will muß sie den Titel anfechten, da es sich um einen Gerichtlichen handelt.

    Also was den älteren der beiden angeht ist hier die Mutter mit Zahlungsverpflichtet, das heißt auch sie muß alle Unterlagen abgeben, dein Sohn kann zwar sagen das er kein Geld von ihr will, aber dennoch wird ihr Gehalt miteingerechnet und so die Unterhaltsleistung für dich ausgerechnet. Sollte das Amt dies nicht automatisch veranlassen widerspruch anlegen und zum Anwalt, das der Sie dann auffordert.

    Hab mal ne Frage, wer kann Tips geben. Kann man einen Titil aus dem Jahr 2006 der auf drei Personen berechnet wurde, abänderen lassen auf die neue Leitlinie von 2 Berechtigiten Personen und das ohne Anwalt.