Beiträge von sundown

    Hey st.lukas


    nun bis zum 18 Geburtag Deiner Tochter ist die Zahlung laut DDT Einkommensstufe 1 zu zahlen, die höher Stufung ind gruppe2 kommt bei dir nicht in betracht, da Du sonst unter den Selbstbehalt fällst, bei einer 16j müsstest Du eigentlich 334€ zahlen.
    Ab 18 jahren ist die Mutter mit Barunterhaltspflichtig. Eure Einkommen werden zusammengezählt also etwa 3500€ somit Stufe 6 ab 18jahren der DDT, der Betrag wird nach Leistungsfähigkeit aufgeteilt, da Deine Ex mehr verdient wird sie auch den größern Teil tragen dürfen.

    Hallo erstmal.
    also leider kennen wir alle dieses Problem, und Du mußt den kompletten Unterhalt überweisen.Auch wenn das Kind ja "keine Miete zahlt, oder gar kosten verursacht" und Du den Lebensunterhalt doppelt zahlst. Ist zwar Ärgerlich aber keine Chance, es interessiert leider keinen wie Du das aufbringst, Ich kann es mir gar nicht leisten meine Tochter in den Ferien zu mir zu holen.

    Hallo jesbe,


    nun Eltern sind normalerweise bis zum 27. Lebensjahr Unterhaltspflichtig.
    Allerdings haben Sie recht damit, das dein Partner (Ich gehe davon aus Vater des Kindes), für dich und das Kind verantwortlich ist. Falls nicht könntest Du glüxk haben bis zum 27 Lebensjahr noch etwas zu bekommen.Dannach Bleibt wohl nur der Partner oder Hartz IV.

    Hallo


    also wenn dein Sohn noch Minderjährig darf dieser 90€ als Berufbedingte Aufwendung von der Vergütung abziehen. der rest wird hälfig aufgeteilt. Beispiel: Ausbildungsvergütung 500€ - 90€= 410 :2 = 205€ die Du nun von deiner Zahlung abziehen darfst. Den Lehrvertrag dem Jugendamt vorlegen. Ab 18Jahren wird kompett angerechnet.


    @ Kitty
    Deine Angaben sind vollkommen falsch, hat ein Kind Vermögen bsp. Mietshaus oder Hohes Barkapital oder eigens Einkommen anderer Art wird dies zur Anrechnung führen.
    Auch das Gehalt der Mutter spielt sehr wohl eine Rolle, wenn diese wesentlich mehr wie der Vater verdient muß auch sie sich am Barunterhalt beteiligen.
    Denk mal drüber nach bei den heutigen Unterhaltssätzen ist es wohl kaum noch ein Zuckerschlecken die Zahlungen aufzubringen, der Vater kann nicht sagen wie die Mutter diesen Monat gibts weniger, meine Versicherungen sind fällig, er zahlt schön weiter.

    Hallo erstmal,
    also als erstes mal einen neuen anwalt suchen, da wohl bei dir PKH in frage kommt wird dein Anwalt keine Lust haben sich die Arbeit zu machen.
    Du mußt bei der Abänderung erklären müssen warum du Abänderen möchtest, heißt das Deine Selbständigkeit nicht selbstverschuldet beendet wurde.
    Älter Tochter, wie alt?Hat diese eine Ausbildung etc.?
    Wenn nein, von wenn ist das Kind, von deiner Lebensgefährtin, oder ander Mutter. Wenn das Kind eigenes Einkommen hat oder gar Unterhaltsansprüche, wäre das der grund warum sie nicht berücktsichtig wird.Deine jetztige Frau kann ihr Einkommen selbst erzielen darum auch hier keine Anrechnung.
    Das Du dir einen Minijob suchen mußt würde ich bezweifeln, nur im Winter wenn schlecht Wetter angesagt ist, kann man das verlangen.
    Es kommt aber letztlich auf den Richter an ob und wie Abgeändert wird.

    Also das Du zur Barunterhaltsverpflichtung alles tun musst um diesen Aufzubringen steht wohl außer frage.
    Dir werdem Fiktive Einkünfte angerechnet aus denen dann auch KU gezahlt werden muß. Darunter auch ob dein derzeitiger Mann genung verdient um euch zu versorgen. allerdings gilt selbes auch für Deinen EX.
    Dein Rückenleiden muß von einem Amtsarzt bescheinigt werdem damt es Rechtskräfigt dagelegt werden kann.


    Kurzum, der 400€ Job allein reicht nicht als Arbeitspflicht aus, dir wird ein Vollzeitjob zugemutet und verlangt, deshalb ist auch die KU Forderung gerechtfertigt. Allerdings muß auch der Vater sich einen Vollzeitjob suchen, auch hier kann fiktiv angerechnet werden. An Deiner Stelle würde Ich 225€ überweisen, dann kann dir erstmal kein Richter an Bein pissen.

    Hallo Schumi, also das Problem bei dir ist, das der Mindestbedarf des Kindes nicht abgedeckt ist. Da wird es schwierig mit Fixkosten. Falls Deine Lebensgefährtin Einkommen über Ihrem eigenen Selbstbehalt bezieht, kann DEIN Selbstbehalt auch unter 900€ abgesenkt werden. Wenn eure gemeinsamen Kinder geboren sind steht euch der Bedarfssatz einer Lebensgeimschaft zu für 4 Personen.
    Kosten für Auto, Benzin und der gleichen kannste vergessen, hier werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gerechnet.
    Auch Anschaffungen für die Kids werden nicht angerechnet, da nur einmal Betrag.
    Im großen ganzen wird es wohl so ausschauen wenn die Zwillinge geboren sind. Du bist dann für drei Kinder Unterhaltspflichtig, bedeutet dein Einkommen minus Selbstbehalt( hier spielt auch das Einkommen deiner Partnerin eine Rolle, da wie gesagt dein Selbstbehalt gekürzt werden kann) dieser Restbetrag wird durch drei geteilt, das wäre dann der Betrag der gezahlt werden muß.


    Dumm ist halt in deinem Fall das der Mindestunterhalt nicht bezahlt werden kann, allerdings egal wie es muß euch der Alg2satz+Berufbedingte Aufwendungen für 4 Personen verbleiben, da kann niemand ran.
    Wenns gar nicht anders geht, kannst Du auf deinem Amtsgericht einen Beratungsgutschein beantragen für 10€ und einen Anwalt einschalten.


    hoffe konnt dir etwas helfen, gruß

    Hey Lilly
    1. einen Titel brauchst Du nicht unbedingt, solange er zahlt, falls er nicht mehr zahlen sollte kannst Du über das Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, gilt ab dem Monat an dem du diese Stellst.


    2. Kopie muß er Dir geben, nur so kann man sehen ob er auch den richtigen Betrag zahlt, da Ihr ja zusammen gewohnt habt, weißt Du ja was er vorher verdient hat, soviel mehr wird es wohl kaum sein. daher dürften etwa 241€ stimmen.


    3. Laß dich bitte von den Ämtern nicht übermachen, du kannst auch das Jugendamt beauftragen ohne eine Beistandschaft zu beantragen.

    Hallo Antoni,
    Nun Kinder haben das Recht sich Umzuorientieren ohne das der Unterhaltsanspruch verwirkt, allerdings bis zum Schulbeginnen muß sich die Tochter einen Job suchen, keine Ausbildung bzw. Schule -kein Unterhalt. Ausnahme wäre zwischen Ausbildungsabruch und Schulgeginnen liegen nur gerademal 2 Monate, dies gilt als Überbrückungszeit.

    Hallo Music. solange du noch keine Ausbildung gemacht hast sind Deine Eltern aufjedenfall Unterhaltsverpflichtet, hattest du bereits eigenes Einkommen sthet dir der Alg mindestsatz zu, Unterkunft müssten weiter Deine Eltern stellen.

    Hallo swatsch,


    also Ich merke Du hast absolut keine Ahnung wie Unterhalt berechnet wird, Ich werd es mal etwas ausführlicher gestalten.
    Bereinigt bedeutet die Gesamtjahreseinnahmen Deines Vaters der letzten 12 Monate auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. durch 12 teilen, dies ergibt netto vor abzug.


    Nun wird von diesem Betrag 5% abgezogen als Berufsbedingte Aufwendungen, weiter kann er 4% vom gesamt Brutto weiter in abzug bringen als Privterentenversicherung. Evtl noch relevante schulden.
    Das ergibt dann das Bereinigte Netto das für den Unterhalt ausschlaggebend ist.


    Beispiel
    1900€ nicht bereinigt.


    1900€ - 95€ berufsbedingte aufwendungen-76€ Private Rente=1729€ bereinigtes Netto
    Dies bedeutet Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle zahlbetrag ab 18jahren= 329€


    Bei Dir aber als Schüler mit eigenem Hausstand 640€ - 184€ Kindergeld=456€


    Nun würde sich der Unterhalt berechnen. einkommen 1729€ - 1100€ Selbstbehalt= 629€
    Der Unterhalt ist gedeckt.


    Beispiel 2.
    1700 nicht bereinigt
    1700€ - 5% (85€)- 4%(68€ Rente)=1547€


    Selbe Rechnung. 1547-1100=447
    Dies bedeutet der Unterhalt kann nicht ganz gedeckt werden (456€ für Schüler mit eignem Hausstand).


    Also wenn Du noch zusätzlich Arbeites hast du etwa einen Freibetrag von 90€ alles was drübergeht kann er nun auch reduzieren vom Unterhalt.
    Und Achtung Du bist verpflichtet Deinem Vater dies dann mitzuteilen, da sonst der Unterhaltsanspruch ganz verwirkt sein kann.

    Hey,
    Also das mit Deinem Freund zählt nur im Fall Alg 2, nicht bei Unterhalt.


    900€ sind der Selbstbehalt bei Minderjährigen, 1100€ bei Volljährigen.
    Die Angaben bei deinem Vater 1700-1900 netto. ist das Gehalt schon bereinigt?

    Guten Morgen,
    Nun Dir stehen als Student miteigenem Hausstand ein Betrag von 640€ zu bzw. DDT Stufe 4 falls Wohnung bei Eltern, in diesem sind Kassenbeiträge nicht enthalten, gelten also als Mehrbedarf und müssten ebenfalls von Deinen Eltern übernohmen werden.


    Bedeutet: Durch den Wegfall des Kindergeldes erhöht sich wieder der Unterhaltsanspruch( wie sieht es eigentlich mit Bafög aus) um auf den Betrag zu kommen.Die Krankenkasse muß ebenfalls noch bezahlt werden. Kann aber der Unterhalt nicht gedeckt werden, muß Alg 2 beantragt werden.

    Guten Morgen,

    Es Fehlen noch einige Angaben um Konkret antworten zu können.


    zu 1: Wenn Du dich in einer Erstausbildung befindest,sprich nach Mittlerer Reife bsp. Abi sind BEIDE Eltern mit 18jahren Unterhaltspflichtigt.


    zu 2: Ab dem Monat in dem die Schulische Ausbildung beginnt, also 01.07.


    zu 3: Nein, wenn ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern besteht ist Dein Freund nicht zum Unterhalt verpflichtet.


    zu 4: Bedingt Ja, für Dich gilt in diesem Fall, der Satz für einen Studenten mit eigenem Hausstand.


    zu 5: Wenn die Frage in dieser Form gestellt wird könnt ich echt Kotzen, aber Ja du kannst Nebenbei Arbeiten, wie hoch der Freibetrag ist weiß ich nicht genau.


    zu 6. Ja gibt es, über einen Anwalt( Beratungsgutschein aufem Amtsgericht für 10€ holen) und Klagen. Aber denk dran nicht nur dein Vater auch Deine Mutter ist Unterhaltsverpflichtet.


    Nun noch meine Anmerkungen:
    -Dein Vater und Mutter haben ab dem 18. Lebensjahr einen Selbstbehalt von 1100€, nur weil eine Summe irgendwo steht bedeutet dies nicht das Du sie bekommen kannst.


    -Wenn Du nebenbei Arbeiten kannst um Deine Eltern zu entlassten, warum tust du es dann nicht, und stellst die Frage in dieser Form?

    Hallo erstmal, also Du hat einen gewissen Freibetrag auch schon wegen der Fahrtkosten zum Job, wie hoch der genau ist kann ich dir nicht sagen.
    Aber jetzt noch eine Rüge, Dein Text liest sich fast so, nach dem Motto " Wieviel brauch ich nur zu Arbeiten ohne das mir etwas Abgezogen wird"
    Wenn Du auf 400€ Arbeiten kannst, warum tust Du es dann nicht, um auch Deinen Vater etwas zu entlasten.

    Hallo James,
    also zu frage 2 : nein alle 4 tage ist kein Grund den Unterhalt zu mindern.


    Nun zu 1: Die schulden auf dem Haus betreffen euch beide, d.h Deine Ex ist immernoch für die Bankverpflichtung Mitverantwortlich. Zahlst du allein weiter erhöht sich somit Ihr Vermögen das von dir gezahlt wird.Allerdings können die laufenden Raten als Einkommensminderdert angesehen werden. Bedeutet Einkommen minus 5% Berufsbedingte Aufwendungen minus Ratenzahlung = Bereinigtes Netto hiervon muß dann Unterhalt gezahlt werden.


    Deine Nochfrau muß einsehen das du bis jetzt noch Ihr Vermögen steigerst und Ihren Teil der Schulden abzahlst.

    1.Also wenn der KV sich in einem EU-Land aufhält sehen die Chancen auf Unterhalt recht gut aus, nach EU-Recht kann man über einen dortigen Anwalt den Unterhalt einklagen.Sollte recht einfach sein. Dein Anwalt muß mit einem Anwalt im Aufenthaltsland kontakt aufnehmen.


    2.Bürokratie- was denkst du hat ein Unterhaltsverpflichteter für einen aufwand einen Titel abzuändern, wenn es ihm zusteht?


    3.Er zwar bei einem Aufenthalt in der BRD verhaftet werden, um die Zahlungsaufforderung zu erhalten.
    Allerdings hat auch dies Folgen, kommt er zu spät zurück an seinen Arnbeitsplatz kann die Kündigung folgen, dann war es das erstmal mit Unterhalt.



    Die beste Lösung ist nunmal vor Ort zu Klagen.

    Hallo,


    Und als allererstes wie kommst Du darauf das der Verpflichtete immer ran muß? Es gibt Gesetze, daran muß man sich halten.
    Wenn der KV ergänzendes Alg 2 bekommt, arbeitet er bereits, ob er einen weitern Zusatzjob machen kann, ist eine einzelfall Entscheidung.
    Auf Grund des Alters des Kindes wohl so um die 15j, wird sich eine Klage kaum lohnen, bis ein Gerichtstermin frei ist etc.
    Der KV wird in jedemfall zur Zahlung von 225€ verurteilt, aber ob der Sohn dieses Geld jemals sieht ist eine andere frage, zumal der Sohn mit 18j später selbst klagen muß um die aufgelaufene Summe zu erhalten.
    Ich würde sagen wenn der KV sich 15 Jahre drücken konnte, Unterhalt zu zahlen, wird er es auch die restliche Zeit schaffen.
    Wer nichts hat, dem kann man nichts holen.