Guten Morgen,
Es Fehlen noch einige Angaben um Konkret antworten zu können.
zu 1: Wenn Du dich in einer Erstausbildung befindest,sprich nach Mittlerer Reife bsp. Abi sind BEIDE Eltern mit 18jahren Unterhaltspflichtigt.
zu 2: Ab dem Monat in dem die Schulische Ausbildung beginnt, also 01.07.
zu 3: Nein, wenn ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern besteht ist Dein Freund nicht zum Unterhalt verpflichtet.
zu 4: Bedingt Ja, für Dich gilt in diesem Fall, der Satz für einen Studenten mit eigenem Hausstand.
zu 5: Wenn die Frage in dieser Form gestellt wird könnt ich echt Kotzen, aber Ja du kannst Nebenbei Arbeiten, wie hoch der Freibetrag ist weiß ich nicht genau.
zu 6. Ja gibt es, über einen Anwalt( Beratungsgutschein aufem Amtsgericht für 10€ holen) und Klagen. Aber denk dran nicht nur dein Vater auch Deine Mutter ist Unterhaltsverpflichtet.
Nun noch meine Anmerkungen:
-Dein Vater und Mutter haben ab dem 18. Lebensjahr einen Selbstbehalt von 1100€, nur weil eine Summe irgendwo steht bedeutet dies nicht das Du sie bekommen kannst.
-Wenn Du nebenbei Arbeiten kannst um Deine Eltern zu entlassten, warum tust du es dann nicht, und stellst die Frage in dieser Form?