Wollt dir noch eine gute Seite nennen, wo man super Infos bekommt. Geh mal auf "ISUV.de" und da ins Forum.
Beiträge von sundown
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Hallo Androsh,
Ja das könnte so stimmen, wenn beide Einkommen schon bereinigt sind. Aber daran denken evtl. kommen noch Studiengebüren obendrauf, auch hat die Tochter die Pflicht einen Bafög Antrag zu stellen. Wenn dieser eine positive Auswertung hat wird der Betrag noch abgezogen und dann neu Berechnet was jeder Schuldet. -
Kommt darauf an wo er gemacht wird, kann nur 200-300€ kosten übers JU. Bei Gericht auch schonmal 2500€.
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Also laut Tabelle wären 241€ derzeit zu zahlen an Kindesunterhalt, da keine Aufstufung durch euer kind stattfindet.
Weiter kommen Kosten für den vaterschaftstest auf euch zu und auch noch Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter, wie hoch der sein wird, hängt davon ab was übrig bleibt nach dem der Unterhalt für Kind 1 und 2 abgeht, dürfte aber nicht mehr viel rauskommen.
Nein dein Einkommen wird nicht gerechnet. -
Hallo gangosa,
1. Teile dem sohn mit das er gegen seine PFLICHT verstößt die Unterlagen auszuhändigen und du Rechtliche Schritte einleiten wirst, die ER zu tragen hat also die Kosten, ebenfalls jetzt direkt, am besten per Einschreiben mit Rückschein, das du zuviel gezahlten Unterhalt zurückfordern wirst, sollte er sich weiter weigern die Belege vorzulegen.
Falls es zu einem Prozess kommt muß der Sohn für die Folgen aufkommen, da er durch sein Verhalten diesen Verursacht hat2. Falls Du noch im Besitz der Scheidungsunterlagen bist, müßte darin das damalige Einkommen des KV stehen diese kannst Du verwenden um vorerst den Unterhalt zu berechnen.
Wenn dies der Fall ist ,die Rechung dem Sohn per Einschreiben zuschicken und darauf verweisen das er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist, und wenn er mit dem Unterhalt nicht einverstanden ist er die Unterlagen vorlegen soll.3. Möglichkeit per anwalt alles einfordern und die kosten auf den Sohn umlegen.
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Wie kommst du denn darauf das Dein Vater noch Unterhalt zahlen muß? Du hast die Ausbildung abgeschloßen also kein Anspruch mehr, wie Du jetzt klarkommst ist Deine sache, Wenn Dir deine Alg 1 nicht reicht, mußt du Dir einen Job suchen.
Gegen deinen Vater hast du keine Ansprüche mehr. -
Hallo, also mit Klasse des Richters hat das nix zu tun, das war einfach nur 0815 Standart.
Das Urteil bedeutet nur das Ihm ab Zeitpunkt des Urteils Unterhaltschulden auflaufen, die später nachgefordert werden können, hat er keinen Job bekommst Du dennoch kein Geld unter Selbstbehalt kann man nicht Pfänden, sucht er sich keinen Job haste Pech gehabt.
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Hallo,
also erzähl erstmal was Du im Zeitraum 2000-2010 gemacht hast? Es könnte durchaus sein das Deine Eltern keinen Unterhalt leisten müssen, sind ja immerhin 9-10 jahre in denen Du keine Ausbildungsfortschritte gemacht hast. -
Sorry,aber da hab ich anderes gelesen und auch anderes gehört von meinen eigenen Anwalt !
Das ab 18 Jahren des eigenen Kindes der selbstbehalt auf 1100€ steigt ! Meiner geht dann auf jedenfall nicht mehr zur Schule sondern ist auf suche nach einen Ausblidungsplatz !Dein Kind ist nicht mehr previligiert, das ist was anders.
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Wenn Du gezahlt hast reichen die Kontoauszüge,
falls Titel vorhanden, beim Jugendamt, bzw die Kopie die du hast.oder wie wird er Unterhalt für das Kind überwiesen?
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Hallo, also Du spielst hier auf Sonder-bzwMehrbedarf an. beides kannst Du in deinem Fall nicht geltend machen, da der KV wohl nicht mal genug verdient um den Mindestsatz zu bezahlen.
Gleich vorne weg um schon mal Ärger für die Zukunft zu vermeiden, Dinge wie "Schwimmkurs" kannste komplett vergessen, allein die Frage finde ich schon frech.-Möbelausstattung gehört ebenfalls nicht zum Sonderbedarf.
Auf www.Treffpunkt Eltern.de steht etwas dazu.
sonderbedarf ist eher im Bereich, Brille etc zu finden.Es gi
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Guten Morgen Biene,
Das liest sich leider etwas schwierig.
Auf der einen Seite hast du ein Urteil das besagt die Kinder Regelmäßig zu nehmen, auf der anderen Seite hast du einen besser bezahlten Job aufgegeben, deine Ex hätte sich bei der großen Entfernung an den Umgangskosten beteiligt werden können, da sie die Entfernung geschaffen hat.Nun Gut, Kindern steht ein Dynamischer Titel per Gesetz zu, allerdings mußt du nicht unter Selbstbehalt zahlen, aber da du wohl nicht den Mindestunterhalt zahlen kannst, wird es da Probleme geben, es kann durchaus sein, das Du verpflichtet wirst einen Zusatzjob anzunehmen, das ist aber Gerichtssache nicht Aufgabe eines RA oder Jugendamtes, beide werden es zwar versuchen aber haben keinen Anspruch dies von dir zu verlangen.
Aus meiner Sicht würde Ich das ganze so einschätzen: Du würst wohl zur zahlung des Mindestunterhaltes Verurteilt, was bedeutet es laufen jeden Monat Schulden auf, da Du den besser bezahlten Job aufgegeben hast und dir ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann ( Minijob). Ich würde Dir den Gang zu einem RA nahelegen. Gehe zum zuständigen Amtsgericht und beantrage einen Beratungsgutschein ca. 10€, damit zu einem Fachanwalt für Familienrecht um alles weitere durchzugehen.
viel Glück.
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Hallo Galli,
also Rückwirkend kann nichts gefordert werden, erst ab Zeitpunkt der Geltendmachung.Der Vater hat nicht nur das Recht auf Umgang er sogar die Pflicht, die man Einklagen kann, wenn er sich querstellt.Der normale Umgang wäre alle zwei Wochen von Freitagmittag bis Sonntagabend.Aber Ich halte dies für nicht gut, da sich ja zeigt das der KV nicht sehr verantwortungsvoll ist.
Den Unterhalt kann man über das Jugendamt einfordern, die erledigen dann alles. -
Hallo biggi,
also die Antwort von lacki ist so nicht ganz richtig.Erstmal ne Frage, sind die 1440€ schon bereinigt? Wenn ja kann dein Freund nun höchstens 540€ zahlen, also muß er Abänderungsklage über einen Anwalt einreichen falls ein Titel besteht.
Für denn Fall das sein Einkommen noch nicht Bereinigt ist wären noch 5% von den 1440€ abzugsfähig. Der absolute Mindestbedarf der zu Zahlen ist beträgt derzeit 225€ je Kind. Das muß er unter allen Umständen bezahlen.
Mit jedem Monat wo dein Freund keine Abänderung einreicht entstehen Ihm Schulden, Ich kann nur einen Rat geben und der ist ab zum Anwalt. -
Hallo erstmal,
also auf die Kontoauszugüge direkt kannst Du keine herrausgabe verlangen, Privatsache. Allerdings eine Bescheinigung der Kindergeldkasse die belegt, wer Kindergeld für wen bekommt, heißt Dein Vater kann/muß Dir diesen Beleg besorgen. Rückwirkend solltest Du auch diese Kosten geltend machen können, da Dir ja ein Schaden entsteht, bei weiterer Verweigerung. Auf die Kontoauszüge hast Du kein Recht, Dir wurde ein falsches Formular mitgeteilt seitens Amt.
Du benötigst nur eine Bescheinigung das Dein Vater bzw. seine neue Frau Kindergeld berechtigt ist. -
Hallo Ganorosa
also nachzahlen mußt du ab dem Zeitpunkt der anspruchstellung, wieviel hängt halt nunmal davonab wie hoch eurer einkommen ist, also deins und das des KV, dies ergibt dann zusammen eine Stufe, aus der ihr den Unterhalt zahlen müßt. -
Hey VaterH,
also Kindesunterhalt ist nicht absetzbar im gegensatz zum Ehegattenunterhalt.
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und die Mutter hat genauso Kosten oder etwa nicht.Welches Kind hat denn schon groß Vermögen das kommt in den seltesten Fällen vor.Aber es gibt immer wieder Väter die nur das Vergnügen kennen aber nicht die Pflichten die sich daraus ergeben.Aber später dann bei den Kindern die sie selbst nicht unterstützt haben die Hände aufhalten.Unterhalt ist das geringste Übel was einen Vater treffen kann denn zur Erziehung und Betreuung eines Kindes gehört viel viel mehr als nur ein Geldschein.
Bevor du soetwas schreibst, denk bitte nach.
-Welche Kosten hat den die Mutter? Wer zahlt denn die Kosten für die Kinder, Ich würde mal sagen der Vater nicht der andere. Kosten entstehen der Mutter hier keine.
-Ich würd mal sagen der Vater zahlt doppelt.Unterhalt + Umgang
-Erziehung viel mehr wie Geldzahlung. Die Probleme die sich durch Unterhaltszahlungen ergeben werden nur allzu gerne Vergessen.
-Ich hatte auch den Erziehungsurlaub für mein Kind, also schwer fand ich das nicht, ganz im Gegenteil Ich hatte eine Sauschöne Zeit.
-Leider gibt es solche "Väter", aber nicht alle sind so.
-Allerdings gibt es auch genügend Mutter die ihren Pflichten nicht nachkommen, 2009 wurden allein im Saarland fast 450 Kinder von Ihren MÜTTERN vom Jugendamt weggeholt, da diese sie nicht versorgt haben, dunkelziffer unbekannt wieviele es noch sind. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht besser aus und das Saarland ist ein sehr kleines Bundesland. -
Hallo sarah,
es kommt auch darauf an ob du in der Lage bist die Schule vom Elternhaus aus zu errreichen, da dir ohne Abschluß keine eigene Wohnung zusteht, heißt nur wenn es nicht möglich ist sprich Schule bsp anders Bundesland, kannst du dir eine eigene wohnung nehmen. Deine Eltern können also darauf bestehen das Du zuhause Wohnst wenn mölglich, hat den Hintergrung des Unterhaltsbedarfs.
Die Schulkosten müssen wenn übernohmen werden, wenn Leistungsfähigkeit besteht, ansonsten ist noch Bafög zu beantragen.