Morgen Vater,
Is ok das der Text so lang is.
Also fangen wir mal an.
1. Ausgaben: Nicht alle Deine Position sind abzugsfähig oder in voller höhe bsp. Miete nur 450€ keine 725€. Unfallversicherung ist dein Spaß, ebenso Telefon und Rate für Möbel.Zahlungsrückstände müssen im Einzelfall geprüft werden.
2. Also lebt der Sohn per beschluß vom Jugendamt, bei dir. Dies würde aber bedeuten das Dir das Kindergeld für den Sohn zusteht, ebenso ist die Kindesmutter Unterhaltspflichtig für den Sohn, sie unterliegt der Erwerbsobligatorischkeit, da die Tochter ein alter hat, in dem diese nicht als Betreungsbedürftig über den Tag gilt.
3. Die Kosten für die Privatschule sind zum Unterhalt zu zahlen, nach Leistungsfähigkeit zu zahlen, bei Dir also in abzug zu bringen.
4. Das Deine EX selbständig ihren Job gekündigt hat kann Ihr jetzt evtl. zum Verhängnis werden, Sie ist verpflichtet zu arbeiten und ihren Lebensunterhalts selbst zuverdienen. Ob sie Lust spielt da keine Rolle, es kann Fiktive unterstellt werden da sie den Unterhalt für den Sohn zu decken hat.
5. Richtig die "Nicht Leistungsfähigkeit der KM" spielt für Deine Unterhaltspflicht der Tochter gegenüber keine Rolle, hier wird die Anwältin wohl 377€ fordern. Dein Einkommen bis 2300€ also Stufe 110%, altergruppe 3.
6.Was Deine Zahlungsfähig auch bei dem Einkommen angeht so kurz nach der Trennung kenne Ich nur zu gut, leider muß Ich dir sagen das, das keine Sau Intressiert, da stehen wir auf einsamen Posten.
Nun das ganze sieht in der zusammenfassung so aus.
Die Anwältin will nun den KU nach Deinem einkommen und dem Alter der Kinder bzw der Tochter, wenn diese nun Richtig dreist ist, fordert sie 2x377€ von Dir. Was allerdings unlogisch wäre da der Sohn bei Dir wohnt und auch gemeldet ist, hier wäre nun zu klären wer das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat, wenn dies noch bei der KM liegt, hast Du ein Problem, denn dann kann die Anwältin auch diesen Unterhalt fordern und Du mußt erstmal zahlen. Diese Spiel ist mir schon oft untergekommen.
Du darfst Dich jetzt nicht unterkriegen lassen, das hat nichts mit einem "Rosenkrieg" zu tun, hier geht es nur GELD und wenn Anwälte ins Spiel kommen, sehen diese ihr eigens Einkommen, je höher der Streitwert desto höher ihr Honora.
Ich würde Dir empfehlen, nach den Feiertagen mit allen Unterlagen zum Amtsgericht zu gehen und einen Beratungsgutschein für einen Anwalt zu beantragen, auch wenn dieser nicht zugesprochen wird, in jedemfall solltest Du
einem Fachanwalt die Sache übergeben,Dein Fall ist sehr Komplex und wenn Du nicht aufpasst bist DU der Dumme bei der sache.
Du wirst von der Gegenseite ein schlechtes Gewissen eingeredet bekommen "Denken Sie bitte an Ihre Kinder, es geht um deren wohl" laß Dich davon nicht beeindrucken auch wenn es schwer fällt. In einem solch gelagerten Fall wie bei dir, wird es in einer regelrechten Schlacht enden, die KM wird auch versuchen den Sohn wieder zu sich zu holen, da es um GELD geht, das Sie zahlen müßte und andersrum von dir bekommt.
Also ab zum Anwalt, allein wirst Du dich nicht gegen die Anwältin durchsetzten können, sie wird alles versuchen, das "beste" für Ihre Mandatin zu erreichen und das ist zuviel wie möglich von Deinem Geld zu bekommen.
Auch wenn das nicht die Antwort war die Du gerne gehabt hättest, ich kann Dir leider keinen anderen Rat geben, wie eine Juristische Entscheidung auch wenn es erstmal Geld kostet, kann dies Tausende sparen, der hauptkernpunkt ist hierbei der Sohn, bei wem sein Leben verbringen wird, den das ist entscheident .
gruß Sundown