Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro voll auf den Unterhalt angerechnet. Wenn das Kind also 300 Euro Ausbildungsvergütung hat sind das noch 210 Euro. Muss der Vater laut Tabelle 300 Euro zahlen, muss er dann nur noch 90 Euro zahlen.http://www.datentransfer24.de/unterhalt-anrechnung-ausbildungsverguetung.html
Die Antwort ist so nicht ganz Richtig, in dem Artikel geht es NUR um Erwachsene Kinder, hier wird voll angerechnet, auch wird ab Volljährigkeit das einkommen der Mutter miteinbezogen, somit stimmt deine Rechnung nicht, denn wie hoch der Bedarf des Kindes dann ist hängt vom Einkommen beider Eltern ab, erst jetzt kann man unter Abzug des Einkommens des Kindes(Kindergeld, Ausbildingsvergütung) errechnen wie hoch der haftungsanteil des jeweiligen Elternteils ist.
Desweiteren muß man darauf achten ob das Kind Volljährig ist, hier wird sowohl Kindergeld als auch Ausbildungsvergütung voll angerechnet, bei Minderjährigen nur zur hälfte.