Heiß das, wenn er z.B. 254 Euro Unterhalt bezahlen müsste, dann könnte er davon noch 75 Euro Kindergeld abziehen, oder darf er das dann nicht?
Heiß das, wenn er z.B. 254 Euro Unterhalt bezahlen müsste, dann könnte er davon noch 75 Euro Kindergeld abziehen, oder darf er das dann nicht?
Hallo.
Ich hätte mal folgende Frege:
Ist eigentlich die Hälfte des Kindergeldes bei der Düsseldorfer Tabelle schon angerechnet, oder muß ich das noch abziehen? Mein Ex zieht nämlich 75 Euro vom Unterhalt ab, weil ihm ja die hälfte des Kindergeldes zusteht. Kann mir da jemand weiterhelfen?