Mach es doch so wie wir! Das hat geklappt!!!
Ich lebte auch mit einer LAG und deren 20jährigen Sohn zusammen. Die ARGE zahlte für den Sohn nichts, da meine LAG zu viel verdient (ca. 950 netto).
Da wir von der hohen Mietzahlung wegkommen wollten haben wir uns günstig ein kleines Haus gekauft, sind umgezogen und der Sohn blieb in der Mietwohnung. Nun war er alleinstehend mit einer Wohnung - die zu groß war für einen.
An die ARGE ging ein Antrag auf HARTZ und sie zahlte. Volles Geld HARTZ + Miete!! Jedoch mit der Maßgabe sich eine kleinere Wohnung zu suchen.
Beiträge von Maximilian
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Hallo und ein "gesundes neues Jahr" an alle Leser und hoffentlich auch Antworter !
Ich bin heute, nach einigem googeln, auf dieses Forum gestoßen. Ich hoffe sehr es gibt mir was!
Ich lebte mit meiner Freundin seit 2007 in meiner Mietwohnung zusammen. Immer wieder hat uns das Amt eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt. Dies konnten wir bisher gut abwenden.
Da meine Freundin Ihren Traum vom eigenen Haus verwirklicht hat und dieses auch im September 2009 gekauft hat habe ich jetzt ein Problem.
Wir sind nun in dem Haus seit Dezember 2009 angemeldet. Die 1. Reaktion des Amtes (Hartz IV) war die Streichung meiner Unterstützung (359 EU) ab Januar 2010. Es kamen nun diverse Vordrucke nach denen meine Freundin, Berufstätig, ihr Vermögen u.s.w. offenlegen soll. Ist ja kein Problem!
Jetzt können wir die eheähnliche Gemeinschaft nicht mehr verhindern oder verneinen.
Bei einem Formular komme ich aber nicht so richtig weiter. Das ist das KDU (kosten der Unterkunft).
Da sie das Haus bar bezahlt hat fallen keine Zinsen und Miete mehr an!
Mir fehlt es, trotz umfangreicher recherche, an Informationen. Wer kann helfen?
Kann man da noch Mietkosten geltend machen?
Wenn nur die Nebenkosten und die Heizkosten berücksichtigt werden kann man doch keine Rücklagen für eventuelle Reparaturen bilden!
mfg.