Beiträge von Maximilian

    Da sieht man mal wieder das auch eine Hoch-Qualifizierte Ausbildung nicht vor AL schützt!!!!!!!!!!!
    Da sollen noch mehr ausländische Qualifizierte Arbeitskräfte (500.000) nach Deutschland geholt werden???????
    Wozu wird bei uns noch ausgebildet wenn dann doch keine Arbeit da ist???????????????????????????


    Deine Eltern müssen Dich -Ü25- nicht mehr unterstützen! Stell einen HARTZ 4-Antrag!!!! Du solltest für Deinen eigenen Unterhalt Geld bekommen und für die anteiligen Miet- u. Nebenkosten.
    Du kannst dir natürlich auch eine eigene Wohnung suchen- angemessen für 1 Person- und dann den Antrag stellen!
    mfg.

    Verlass Dich nicht auf Dein Alter! Wenn Dein Daddy Dich rausschmeißen will kann er das!!! Er muß nur Deine Mangelnde Bereitschaft zur Ausbildung und Härtefall- unzumutbare Zustände- anführen. Dann sitzt Du auf der Straße!!!!!!!!!
    Du bist jung und kannst noch was aus Dir machen. Nutze jede Chance! Mit 55 sieht die Welt schon ganz anders aus. Da will Dich keiner mehr haben!

    Hi, es ist nun mal so das man ab dem 13. Monat des zusammenlebens von amtswegen Zwangsverheiratet wird. Somit bildet ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft. Demnach muß Deine Freundin auch für die Hälfte der Miete und Nebenkosten aufkommen! Wenn sie das nicht will und ihre Angaben nicht machen will dann muß sie halt ausziehen! Ich nehme an das sie arbeitet und über eigenes Einkommen verfügt und sich dann auch eine eigene Wohnung leisten kann.

    Was soll das Ganze? Du hast Arbeit und kannst Dich selbst versorgen! Vielen anderen geht es nicht so!
    Hier noch nach Stütze zu fragen finde ich einfach nur Steuerzahlerabzocke! Kein Wunder das den tatsächlich Bedürftigen die Leistungen gestrichen werden wenn immer mehr Geld für lapalien ausgegeben werden soll.

    nicht Du sondern Dein Vater sollte zum Amt gehen und einen Antrag auf Hartz stellen. Ihr bildet zu fünft eine Bedarfsgemeinschaft und jeder von Euch hat Anspruch auf Leistungen. Jedoch wird dabei das ALG vom Vater mit angerechnet. Die Zinsen, nicht die Tilgung für das Haus sollten auch vom Amt übernommen werden.

    Laut Grundgesetz der "Bunten republik Deutscheland" hat jeder Mensch das Recht seinen Wohnsitz frei zu wählen!!!
    Keiner kann Dir den Umzug verbieten! Ob das Amt jedoch für die höheren Kosten aufkommt ist fraglich - Deutscheland ist pleite! eingespart wird immer bei denen die sowiso nichts haben!!!

    [B]ACH NEE]!!! bei welchem Amt bist denn Du !!
    Wenn ich nicht irre sollten die Ämter doch einheitliche Öffnungszeiten haben.! Oder doch nicht?
    Unseres hat nur Mittwochs geschlossen. Sonst ist es von 8-16 Uhr, Donnerstag bis18 Uhr und dafür Freitag nur bis 12 Uhr offen. Von 13-14 Uhr ist geregelte Mittagspause!! Einem Arbeitnehmer stehen leider nur 30min. zu!


    Das Amt ist zur Bestätigung des Einganges von Unterlagen verpflichtet. Bestehe darauf!!
    Ich mache immer ein Anschreiben mit einer Auflistung der Unterlagen und lass mir darauf den Eingang von der "super netten Empfangsdame" bestätigen.

    Hallo, wie schon oft geschrieben geltet Ihr erst nach 12 Monaten als BG! Ab dem 13. Monat werdet Ihr dann Zwangsverheiratet und es zählt dann das gesamte verfügbare Einkommen. Wenn ich nicht irre wird da der Unterhalt abgezogen. Jedoch kann es ab dem 13. Monat sein das die Aufstockung geringer wird, ist abhängig vom Gesamteinkommen!

    Hallo Mama_36, manchmal gibt es schon sinnlose Beiträge, überlies die einfach! Mach Dir nicht noch mehr Probleme!
    Wenn Deine Situation mit Gewalt und psychischem Terror unerträglich geworden ist, wie wäre es wenn Du in dem neuen beabsichtigten Wohnort nach einem Frauenhaus ausschau hältst? Sollte ja auch nur vorrübergehend sein! Dann hast Du eine Meldeadresse und kannst das mit dem dortigen Amt dann alles klären. Das ist zwar nicht die schönste aber eine Variante.

    Ihr dürft erst nach 12 Monaten als Bedarfgemeinschaft gewertet werden. Ab dem 13. Monat werdet Ihr "Zwangsverheiratet" !! Mach mit Deinem Freund einen Untermietvertrag. Dann müsst Ihr eich die Miete und Nebenkosten Teilen, Dh. Du bekommst 2/3 vom Amt und 1/3 muß Dein Freund zahlen. Die normalen Zahlungen aus HARTZ laufen dann bei Dir weiter wie vorher. Jeder muß für sich selbst aufkommen können.

    ich glaube Du darfst auch jetzt das Geld behalten. Es darf nicht als Zusatzeinkommen während Hartz angerechnet werden und dann ev. zu Kürzungen kommen. Das sollte Deinem Kontostand von Juni zugerechnet werden. Wenn dann das anzurechnende Vermögen nicht überschritten ist sollte alles klar gehen. Auf jeden Fall Widerspruch gegen einen solchen Bescheid einlegen. Notfalls einen Anwalt einschalten, der freut sich!!, denn er bekommt seine Kosten über die Prozesskostenhilfe für HARTZ´ler erstattet.

    jeder hat lt. Grundgesetz das Recht seinen Wohnsitz frei zu wählen. Wenn die neue Wohnung angemessen ist und sonst alle Vorraussetzungen für Hartz erfüllt sind müsste das Amt auch die Zahlungen leisten.
    Frag sie doch mal warum sie gegen das Grundgesetz verstoßen und die Menschenrechte missachten.

    Ich lebe mit meiner LG und deren Sohn (U25) in einem Eigenheim. Ich selbst bin wegen Krankheit schon länger Arbeitslos. Meine LG ist noch in Arbeit mit einen geringen Einkommen. Ihr Sohn hat jetzt wieder, nach 15 monatiger Arbeitslosigkeit, Arbeit bekommen. Ebenfalls sehr geringes Einkommen!!
    Bisher bezogen wir als BG Leistungen vom Amt, Aufstockung ca. 250 € für Lebensunterhalt und Nebenkosten.
    Da der Sohn nun wieder seit 1 Monat Arbeit hat wurden sämtliche Leistungen eingestellt. Somit bin ich auch nicht mehr KV versichert!
    Die Kosten bleiben aber die Gleichen!
    Zum Punkt! Da nun alles eingestellt wurde, ist es angebracht für den Sohn einen Mietvertrag auszustellen?
    Mit diesem würde er nach den "Rechnern" ca. 150 €, bei 450 € netto für 40 Stundenwoche, bekommen.
    Ein Eigenheimbesitzer hat nun mal keinen Anspruch auf Mietrelevante Zahlungen! Es werden nur die tatsächlichen Kosten übernommen und die nicht mal komplett!!


    Wer kann Sachkundige Hinweise geben?? Bitte keine sinnlose Diskussion!


    LG

    Jeder hat nach Grundgesetz das Recht auf freie Wahl seines Wohnortes!!! Das kann auch keine ARGE abschaffen.
    Ihr zählt die ersten 12 Monate als Wohngemeinschaft und jeder von euch hat Anspruch auf Leistungen. Ab dem 13. wird es
    pervers!! Da werdet Ihr vom deutschen Gesetzgeber "Zwangsverheiratet" und jeder muß für den anderen einstehen! Also zählt dann das Einkommen von beiden zur Berechnung der Leistungen. Jedoch ist bei Deinem Einkommen und der Miete mit einem Zuschuß zu rechnen.