Beiträge von princess3612

    alsooooo .. dein freund kann sich einfach einen therapeuten suchen ... & dann ruft er da an & fragt nach einem termin .. die erste stunde ist sowieso eine probestunde zum kennenlernen & ob man miteinander klar kommt. so & dann kann es sein, dass er ne therapie machen würde das is aber nich schlimm .. könnte ihm evtl auch helfen, dass es ihm besser geht .. ich hab mein gutachten auch von meiner therapeutin bekommen weil es zu hause nicht mehr ging & wir drüber gesprochen haben. und wenn seine mum auch ein gutachten bekommezt ist das doch hilfreich ... zwei gutachten und dann von beiden seiten, ausserdem sollte er mal zum jugendamt gehen .. da habe ich auch ein gutachten bekommen !! probieren schadet nicht & wenn er halt zu mehreren jugendämtern geht !! also das wäre jetzt die einzige ideee die dich habe, den ich kann dir versichern es ist extrem schwierig auszuziehen wenn man das geld nicht selber hat :S er muss da echt hinterher sein. und den dringlichkeitsschein brauch er dann wird alles leichter !!

    Naja also um die Kosten sorgen braucht ihr euch ja nur, wenn ihr wollt, dass die Arge die Mietkosten übernimmt. Das werden die höchstwahrscheinlich nicht tun. Wenn ihr aber meint, dass ihr mit euren ca. (ich glaube) 350 euro hartz 4 die miete selbst zahlen könnt, dann kann den das ja egal sein. Das Geld kürzen werden sie euch dann denke ich mal nicht. Es ist halt die Frage, ob du vorhattest, dass die Arge die Miete übernimmt?

    Hmm .. also wenn er ein psychologisches Gutachten bekommt, dann hat er seeehr gute chancen. Dagegen kann die Arge nämlich nichts machen. Er könnte sich auch noch einen Dringlichkeitsschein holen, den würde er aber wirklich nur mit Gutachten bekommen. Wenn er aber Hartz 4 bekommst, kann er sich doch ne wohnung suchen, die wird ja dann gezahlt ..

    Hallöchen :)


    Also ich bin 19 Jahre alt & mache eine duale Ausbildung. Zurzeit bekomme ich einen Mietzuschuss von der Arge, da mein BAB Antrag noch bearbeitet wird. Ich konnte nicht mehr bei meiner Mutter leben & musste ausziehen. Hatte aber natürlich keine Möbel oder Einrichtung außer mein Bett & einem Fernseher. Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf Erstausstattung habe, weil es meine erste Wohnung ist & ich wie gesagt nichts habe. Ich habe weder Möbel, noch gespartes Geld. Ein Herr von der Arge meinte, ich habe keinen Anspruch, weil ich kein ALG II empfänger bin. Für mich ist das allerdings nicht nachvollziehbar, denn ob ich jetzt Arbeitslos bin & eine staatliche Unterstützung bekomme oder eine Ausbildung mache. Ich habe genau wie ein ALG II empfänger keine vorrätigen Möbel >.<


    Als Hinweis : In der Wohnung ist nicht mal eine küche vorhanden. habe also keinen herd,Waschmaschine oder Kühlschrank.
    Hoffe auf hilfreiche Antworten!!!

    hey .. also nicht nur die miete ist entscheidend. ihr habt bei zwei personen im haushalt anspruch auf 60 qm & die mietpreise kannst du im internet auch sehen. du könntest es allerdings versuchen, in manchen fällen sind die bstimmt damit einverstanden wenn der preis stimmt. allerdings musst du dich bei der unterkunft (eigentlich wohnung) nach dem baujahr richten. ich bin mir nicht sichedr, ob dir ein haus zusteht :S


    http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html


    da sind die preise mit baujahr festgelegt. bekommst dua ber auch von der arge wenn du fragst.

    hey, also wenn dein freund extra zu dir gezogen ist, weil seine ausbildungsstätte zu weit weg ist, dan hat er gute chancen berufsausbildungsbeihilfe BAB zu bekommen. ich rate euch, dass er den antrag stzellt. wenns notwendig ist sogar zwei mal, also falls sie den ablehnen. habe ich auch beantragt & es ist in arbeit. wenn er wirklich bei dir wohnen muss, weil es sonst mit der ausbildung nicht klappt dürfte das kein problem sein, und dann könntet ihr euch evtl die kosten teilen mit der wohnung. ihr solltet dann aber nicht angeben, dass du mit dort wohnst, sonst bekommt er vielleicht nichts!!


    liebe grüße

    Hey Maika,


    also es ist so: Du bekommst nur BAB, wenn du nicht mehr bei deinen eltern wohnst. Hast aber keinen Anspruch darauf solange du noch bei ihnen lebst. Das heißt, du müsstest erst mal eine wohnung haben um einen antrag zu stellen & dann stellt sich die frage, ob sie den genehmigen, weil du vielleicht kein grund hast auszuziehen, denn deine Eltern sind dazu verpflichtet für dich bis zum 25. Lebensjahr zu sorgen und nicht das BAB amt.


    wie alt ist denn dein freund ?? er kann doch leistungen beantragen oder nicht ?? also wenn er zu hause nicht mehr klar kommt, dann muss er sich hilfe suchen. er muss das sozusagen beweisen können. also ich bin damals zum jugendamt gegangen & habe mit den geredet. die haben mir ein schreiben für die arge gegeben dass ich ausziehen muss. und da ich in therapie war, hatte ich noch ein schreiben von meiner therapeutin. ich würde dir raten den weg nicht über dich sondern über deinen freund zu gehen. da habt ihr denke ich mehr chancen.


    p.s. wo machst du eigentlich deine ausbildung :)


    liebe grüße