Ich bin geschieden und habe 3 Kinder, im Alter von 8,12 und 14 Jahren von meinem Exmann. Da er damals kein Unterhalt zahlen konnte, bekam ich dieses vom Unterhaltvorschussamt. Ich selber bekam bis vor einem halben Jahr ALG II. Da mein Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12 Lebensjahr gezahlt wird, fiel dieser also für den ältesten weg. Seit einem halben Jahr, lebe ich nun in einer neuen Beziehung und da ich mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen bin und somit in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und sein Gehalt angerechnet wird, bekomme ich auch nichts mehr von der ARGE. Inzwischen ist mein mittlerer Sohn zu seinem Vater gezogen. Dieser ist wieder voll berufstätig und verdient ca 1.700,-€ netto. Nun zu meiner Frage: Wer ist jetzt für den Unterhalt meines ältesten Sohnes verantwortlich? Ich bin nochmal zur ARGE gegangen und sagte, dass es ja wohl nicht sein kann, dass mein neuer Partner für MEINEN Sohn aufkommen muss. Die meinten jedoch, das wäre so. Ich weiß, es ist kompliziert, aber ich wäre echt dankbar, wenn mir hier jemand ein paar hilfreiche Infos geben könnte.