Danielo hat recht. Ich begreife an dieser Sache nur nicht, was das alles soll.
Das Amt sagt mir, ich soll mir eine eigene Wohnung suchen und weist darauf hin, dass es hier in diesem Ort keine gibt,die die Voraussetzungen erfüllt.
Und warum sollten meine Eltern für ihren Sohn zahlen müssen? 34J,2 bestandene Ausbildungen.
Eine eigene Wohnung ist fürs Amt teurer.
Beiträge von mobilteil
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So, da bin ich mal wieder, aber mit einem Verlauf, den keiner begreifen kann.
Nach meinem Antrag den ich im im Dez. 2009 stellte, wurde dieser jetzt abgelehnt.
Die Begründung:" Es ist ihren Eltern zuzumuten, für Sie finanziell einzustehen, da genug Vermögen vorhanden ist. -
Danke dir für die ausführliche Antwort. Zu Ihren Ausführungen betreff der §§ 15+6 möchte ich anmerken, dass diese Ausführungen trotz allen der Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen. Nicht jedes Amtmittel, was geeignet ist, ist auch zwangsläufig erforderlich. Es hat grundsätzlich den kleinsten Eingriff für betroffenen darzustellen.
Dazu gibt es das Beamtengesetz, das diese Sachbearbeiter im öff. Dienst auch erfasst. Darin enthalten der Leitfaden der Verhältnismäßigkeit. Bedeutet ironisch verfasst, dass Haltezeichen eines Polizeibeamten und ein gezielter Kopfschuß auf einen Radfahrer, der bei rot über die Ampel fährt, beiderseits geeignet sind den Verkehrssünder zu stoppen, aber was davon ist verhältnismäßig und erforderlich !?
Die §§ habe ich selber gelesen, wissen Sie jetz was ich meine?
Gut gefallen hat mir die Sache mit dem Leistungsmißbrauch. Es soll auch geprüft werden, ich bin der Erste der dies unterstützt. Ich hab mich auch fast ein Jahr gesträubt, diesen Antrag zu stellen, obwohl dies rechtens gewesen wäre, wird mir jetzt aber zum Nachteil ausgelegt. Ich hab Frau, Kind, Haus, Firma Etc. durch Krankheit verloren. Ich hab meine Steuern bezahlt und Leute beschäftigt, ich laß mich aber nicht jagen wie ein Kriegsverbrecher.
Die Verhältnismäßigkeit ergibt sich nämlich nicht aus den §§, sondern aus den Vorschriften der Personen die dies umsetzen sollen und in dem Bereich sind Dienstvorschriften zwingend anzuwenden, also genau wie ein Gesetz.
Unter Google die §§ reinhacken vermag jeder. -
Danke euch für Eure ausführlichen Rückmeldungen.
Habe jetzt einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt und werde einen Anwalt nutzen.
Der Antrag ist übrigens im Netz als Vordruck zu bekommen.
Nachdem ich dem Datenschutzbeauftragten gestern schrieb, antwortete dieser jetzt auch per mail und teilte mir mit, dass er das Antwortschreiben schon vor zwei Tagen per Post geschickt hat.
Post ist heute schon durch, immer noch kein Brief. Davon abgesehen versendet unsere Gemeinde alles mit einem privatem Briefzusteller und der ist immer taggenau. Die Gemeindeverwaltung und ich sind ca. 1 Km auseinander, da kann schon viel verschwinden, ist bei meiner Antragsstellung bei denen ja auch in einem Raum geschehen.
Bin aber gespannt auf den Brief, wie das alles rechtlich begründet wird, wenn es überhaupt einen Brief gibt.
Ich denke eher nicht.
An den Petitionsausschuß werde ich aber trotz allem schreiben, für alle die meinen Weg auch machen müssen.Wenn jemand Erfahrung mit dem Petitionsausschuß hat, erbitte ich Meldung.
Danke euch allen. -
Danke für die Antwort Lirafe.
Mein Vater hat sich bereits einen Anwalt genommen.Den Teamleiter zu informieren geht hier auf diesem Dorf leider nicht, da sitzen nur zwei Personen. Die haben meinen Fall schon vor Wochen untereinander getauscht ( aus internen Gründen!?). Hatte auch um Kostenerstattung für ein Vorstellungsgespräch im 500 Km entfernten Wolfsburg angefragt, durfte ich selber zahlen, weil mein Antrag ja seit 12.2009 noch nicht genehmigt ist.Das Arbeitsamt, wo ich arbeitslos gemeldet bin schreibt mir:" Da Sie einen ALG 2 Antrag gestellt haben, dürfen wir Ihnen die Kosten nicht erstatten."
Also ist für mich keiner zuständig.
Der Außendienstmitarbeiter hat aber schon ohne Anmeldung und ohne mein Beisein meine Räume durchsucht, das geht alles.
Datenweitergagbe an Firmen , ohne mein Wissen geht ja auch. Die drohen mit Kürzungen, obwohl ich kein Geld beziehe und berufen sich auf § 15 (Sofortmaßnahmen) , ich war weder zwei Jahre arbeitslos noch beziehe ich Geld . Auf meine Anfragen mit welcher juristischen Handhabe diese Maßnahmen begründet werden, erhielt ich auch nach vierter Anfrage keine Auskunft, auch benannte Firma gibt keine Auskunft darüber, woher diese meine Daten und Kenntnis von meiner Behinderung haben. So hab ich heute erneut den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde angeschrieben und diesem mitgeteilt:" Da auf meine Anfragen niemand reagiert und Sie als Datenschutzbeauftragter keine Stellung nehmen, werde ich nun binnen 7 Tagen von meinem Petitionsrecht gebrauch machen und den Petitionsausschuß um Prüfung bitten.
Wollte es ohne Rechtsmittel schaffen, aber niemand droht meinen Eltern, weil ich einen Antrag stellte.
Wie verhält es sich denn mit dem Außendienst, kann mir jemand§§ benennen? Diese Maßnahme fand ich auch sehr deneben, darf dies in meiner Abwesenheit geschehen?
Danke vorab. -
Guten Tag zusammen,
ich habe in 12.09 einen ALG 2 Antrag eingereicht, wohne mit 34 wieder bei meinen Eltern, das Amt zahlt nicht und will immer noch die Vermögensverhältnisse meiner Eltern hinterfragen.Mein Vater teilte in allen drei Anfragen mit, dass er keine Auskünfte über sein Vermögen macht, ich freie Unterkunft habe und für alles andere selber zu sorgen habe.
Jetzt hat er erneut den gleichen Fragebogen bekommen, mit der Aufforderung binnen zwei Wochen den Fragebogen auszufüllen, ansonsten droht Geldstrafe von 2000€ !!!
Auf welche Rechtsgrundlage beruft der Sachbearbeiter sich?
Vorab danke für Rückmeldung. -
Auch wenn ich keine Antwort erhalten habe, schreibe ich weiter zum verlauf der Dinge. Den zuständigen Sachbearbeiter schrieb ich erneut an, was dies für eine Firma ist, die mich zum Termin läd und ob er diese GmbH beauftragt hat. Nichts geschah.
Dies versuchte ich ein zweites und ein drittes Mal. Parallel dazu schrieb, rief und faxte diese Firma an, wer diese beaftragt hat. Nichts geschah. Als ich wieder eine Woche nichts hörte und das Amt meine Daten ohne meine Wissen an Dritte weiter gegeben hatte, meine Eltern und meinen Bruder informiert hat, dass ich einen Antrag gestellt habe und diese nun Ihr Vermögen auflegen sollen und dazu der Außendienstmitarbeiter des Amtes ohne mein Beisein meine Wohnsituation geprüft hat, schrieb ich den Datenschutzbeauftragten des Amtes an und schilderte Ihm die Situation und bat um Hilfe. Der Sachbearbeiter möchte sein Vorgehen, wie er sei in Handeln in Bezug auf den Datenschutz und Außendienst begründet.
Taggenau erhielt ich dann auch wieder eine Mail vom Sachbearbeiter, der jetzt versucht seinen Arsch zu retten und Behauptungen aufstellte, die ich ihm in einem Schreiben anhand seiner letzten Schreiben wiederlegen konnte.
Unter anderem schrieb er mir, dass er die Datenweitergabe nach § 15 a SGB ll und den Außendienst nach § 6 Abs 1, 2 Halbsatz des zweiten Buches begründet.
Nach meinem letzten Schreiben hat er sich nicht mehr gemeldet, da ich den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet habe und erwähnte, dass ich sein Vorgehen juristisch prüfen lassen werde.
Was haltet ihr von der Vorgehensweise, den Begründungen und Rechtsgrundlagen??
Habe den Antrag Anfang Dez. eingereicht und langsam wehre ich mich gegen diesen Mann und sein Vorgehen. -
Nach meinem Antrag, der jetzt schon Ewigkeiten dauert, war zwischenzeitlich jemand unangekündigt vom Amt hier, nachdem ich denen schrieb, dass ich meinen Haushalt eigenständig führe und meinen Eltern für mich nichts zahlen. Er war sehr freundlich und sagte es wäre alles in Ordnung. Heute erhielt ich ein Schreiben, dass ich Montag zu einer Qualifizierungs- und beschäftigungsmaßnahme auftauchen soll. Mein Sachbearbeiter teilte mir heute wieder mit, dass er noch Unterlagen benötigt, die ihm aber auch schon vorliegen. Weiter teilte er mit auch mit, dass meine Eltern ihr Vermögen aufdecken müssen, da ich keinen eigenständigen Haushalt führe. Dem Amt liegt ein Schreiben vor, dass meine Eltern finaziell nicht für mich einspringen und ihr Vermögen nicht offen legen werden.
Hab das Amt heute angeschrieben, wie die Ihre Vorgehensweise begründen und gefragt, warum meine Eltern jetzt doch ihr Vermögen auftun sollen. Wir wohnen im gleichen Haus, sonst nichts. Ich bin 34 Jahre alt, was will das Amt von meinen Eltern?
Wie bringe ich diesen Antrag ohne Anwalt zu Ende, ohne dass das Amt mich weiter verarscht?
(ich weiß, dass ich mir einen Anwalt nehmen kann, 34 Jahre alt und wohne nach gescheiteter Beziehung und Selbständigkeit erneut bei meinen Eltern in eigenem Wohnbereich) -
Gestern schrieb mir der neue Sachbearbeiter und fragte, wie ich in den letzten Monaten meinen Lebensunterhalt betstritten habe, wenn ich nicht arbeitslos gemeldet war. Dazu kam die Frage, wo ich versichert sei, obwohl die Unterlagen schon Monate vorliegen.
Dazu kam heute ein Schreiben der Integra GmbH. Die schreiben, dass sie von meiner Gemeinde beauftragt wurde, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen mit mir durchzuführen, ich hab noch nicht mal ein Ergebnis zu meinem Antrag. Dazu ist der Termin schon am Montag.
Soll ich denen gleich die Unterlagen zum Grad meiner Behinderung und mein ärztliches Gutachten mitbringen?
Wer kann mir einen Tip geben?
Vorab erneut vielen Dank -
Nachdem ich dem Amt mitteilte, dass es sich bei mir und meinen Eltern nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und das Schreiben mit von euch hinterlegten Informationen bestückt habe,war die Sachbearbeiterin mal wieder in Urlaub und heute wurde "mein Fall" aus
"internen Gründen" an einen anderen Sachbearbeiter übergeben. War dieses Mal anscheinend zu viel Gesetzestext für einen.
Was hat das Amt von der Zeitschinderei?
Wie lange darf das Amt sich Zeit lassen, um zu einer Entscheidung zu kommen?
Warum ein neuer Sachbearbeiter bei gleicher Lage, war für den Urlaub auch nicht notwendig?
Ich fühle mich etwas auf den Arm genommen, bitte um Hilfe. -
Nach dem Fragebogen vom Amt teilten meine Eltern mit, dass sie nicht gewillt sind, weiter für mich finanziell einzuspringen und das für mich keine Gelder gezahlt werden und ich nicht mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist, was auch fakt ist. Dies war mitte DEzember 09 und auf Anfragen wurde mir vom Amt mitgeteilt, dass die Sachbearbeiterin in Urlaub wäre. Auf heutige Mailanfrage kam vom Amt die Frage: "Wo halten Sie sich zur Zeit auf"?
Ich wohne immer noch bei meinen Eltern, hab eine eigene Haustür, keine gem. Haushaltsführung und bekomme auch kein Geld von meinen Eltern. Soll ich das so schreiben??
Als erste Antwort sagte mir die gute Frau, dass wenn ich bei meinen Eltern wohne, das Amt für mich nicht zahlen muß.Ich bin aber immer noch 34 alt und es ist keine BG.
Was schreib ich dieser Frau, damit es bei einem Rechtstreit nicht in die Hose geht?
Danke für Ihre Hilfe. -
Vorab danke für die Meldungen. Wenn ich die Gesetzestexte richtig deute, sind meine Eltern in keiner Hinsicht verpflichtet für mich einzustehen. Ich habe das Gefühl, dass die Leute auf dem Amt angehalten sind mich abzuwimmeln, oder es fehlt an Fachkenntnis.
Meine Eltern haben ich Vermögen nicht aufgelegt und dem Amt mitgeteilt, dass sie mich ab 01.01.10 in keinerlei Hinsicht mehr unterstützen werden. Bin gespannt, was die Antwort sein wird. -
Guten Tag ,
ich, 34 Jahre alt, wohne nach gescheiterter Beziehung und Selbständigkeit wieder bei meinen Eltern. Die finanzieren mir seit Februar mein Leben. Als ich kürzlich einen ALG 2- Antrag stellte, wurde dieser abgelehnt und dadurch begründet, dass ich mit meinen Eltern in einem Haushalt lebe. Ich sollte mir eine eigene Wohnung suchen, dann würde das Amt alles bezahlen. Ferner hat das Amt meinen Eltern einen Fragebogen zukommen lassen, in dem diese ihre gesamten Vermögenswerte auflisten sollten. Diese Vorgehensweise erlese ich nicht aus den gängigen Gesetzestexten, wer kann mir da helfen!??