@ kitty121
Zitat
Warum willst du denn zu dieser Veranstaltung nicht gehen.Vielleicht ergibt sich ja ein Arbeitsplatz gerade an diesem Tag.
1. weil das sowie so nur Zeitarbeitsfirmen sind und ich arbeite nicht für solche Sklavenhändler!
2. weil ich 59 J jung bin und froh sein kann einen Minijob zu haben!
3. weil ich eben einen Minijob habe und zu diesem Termin arbeite.
nun .. ich werde wohl trotzdem hingehen, mein Erscheinen dem Mitarbeiter der Arge oder Arbeitsagentur bekunden und bin nach 2 Minuten wieder weg. Sch** drauf ..
Damit aber den unterbelichteten Arge-Mitarbeitern nicht langweilig wird habe ich nun folgenden Widerspruch formuliert:
Ihrer (Zwangs) Einladung vom xx.xx.2010 zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbörse wird widersprochen.
Begründung:
Diese Einladung unterliegt nicht der Meldepflicht nach § 309 Allgemeine Meldepflicht. Darin heißt es:
a) - Der Arbeitslose hat sich (...) bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden (...) wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).“
Die Meldepflicht bezieht sich also ausschließlich auf die Arbeitsagentur oder einer Dienststelle selbst. Diese Arbeitsmarktbörse sowie die Stadthalle ist keine Dienstselle der Agentur für Arbeit!
b) - Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1.Berufsberatung,
2.Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
erfolgen.
All diese Punkte haben von einem zuständig qualifizierten Sachbearbeiter oder Arbeitsvermittler zu erfolgen!
Bei dieser Arbeitsmarktbörse werde ich – außer bei der Kontrolle zur Anwesenheit - von keinem qualifizierten Mitarbeiter der Agentur für Arbeit betreut oder beraten.
Es gibt keine Rechtsgrundlage Leistungsbezieher zur Teilnahme an Veranstaltungen Dritter zu verpflichten und die Nicht-Teilnahme zu sanktionieren. Die Androhung von Rechtsnachteilen sowie Sanktionen bei Nichterscheinen in dieser „Einladung“ ist Rechtswidrig!
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Unterschrift
## ENDE Widerspruch ##
Dieser Widerspruch kann und darf selbstredend kopiert und verwendet werden, falls es noch "Leidgenossen" gibt die auch so 'ne Einladung bekommen haben oder noch werden.