ok, aber in diesem Fall ginge es ja darum "bewußt" die 25% pauschal zu zahlen, um meinem Freund eben günstig zu einer Krankenversicherung zu verhelfen. ISt das so richtig, oder mache ich einen Denkfehler?
Mein Bruder würde ihn dann eben offiziell für 401€ einstellen, die 25% abführen (meinen Freund also so versichern)
Beiträge von peterpan4
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Ok, danke schon einmal.
Angenommen, mein Freund könnte bei meinem Bruder (er hat eine Firma) einen 400€ Job bekommen, dann wäre er doch dort auf jeden Fall schon einmal pauschal krankenversichert,oder? Über die 25% Sozialabgaben, die der Arbeitgeber ja pauschal abführt,oder?
Die paar Euro, die er ansonsten noch über Hartz IV bekommen würde, rechtfertigen dann ja wahrscheinlich nicht die Lebensversicherung anzugreifen,oder?
Wohnen,etc. könnte er erstmal bei mir, bis er einen Job hat. -
Hi und danke erstmal für die Antwort.
Also vermögen liegt in Form einer Direkt-Lebensversicherung vor. Die Höhe Beträgt wohl rund 22.000€.
Wenn ich das richtige verstehe, soll ja die Höhe für das Schonvermögen auf 750€/Lebensjahr erhöht werden, die Frage ist wann tritt diese Gesetzesänderung in Kraft? Würde ja bedeuten, diese 22.000€ werden nicht angerührt. Wie sähe es aus, wenn die Änderung nicht oder zu spät kommt? Eine Lebensversicherung kann man ja nicht einfach auflösen um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten,oder?Was die Krankenversicherung angeht, er war vorher rund 6 Jahre PRIVAT versichert. Wie ich das verstehe, würde er dort ja wieder aufgenommen werden müssen und hätte Anspruch auf eine Grundversorgung,oder? Was bedeutet dies konkret, also was kostet diese Grundversorgungversicherung und wer zahlt diese Kosten?
Danke für eure Hilfe!
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hat niemand Infos zu diesen Themen, bzw. einen Tip wo ich weiterkomme, bz mich beraten lassen kann?
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Hi,
ich habe eine spezielle Frage. Ein Freund von mir, will nach 2,5 Jahren in den USA wieder nach Deutschland. Er wird hier erstmal keinen Job haben.
Er ist gerade 30 Jahre alt geworden. Er ist deutsche Staatsbürgerin und hat vor seiner Auswanerung ca 8 Jahre für eine deutsches Unternehmen gearbeitet und in dieser Zeit auch in die Sozialkassen eingezahlt.Hat er genrell Anspruch auf HArtz IV /ALG 2?
Falls das auch wer weiß, wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Würde er automatisch in der gesetzlichen KV sein? er war (meines Wissens nach), vor seiner Auswanderung gesetzlich versichert.Danke für eure Hilfe!!!