Beiträge von BMN

    Hallo alle zusammen,


    Ich bin Schüler eines Kollegs (2 Bildungsweg ) ich hole mein ABI nach im Tagesbereich, wohne bei meinen Eltern und habe jetzt das bedürfnis mit 24Jahren auszuziehen.
    Zur Zeit beziehe ich ein Elternunabhängiges Bafög von knapp 400 €
    achso bin Potsdamer falls es da besondere Bundesrechte gibt ;)


    Mit Wohnungszuschuss glaub ich knapp 570 €


    nun meine Frage :
    -Welche Leisungen kann ich in Anspruch nehmen um mir den Einstieg ins erste eigene Heim zu erleichtern ?


    -Ich habe gehört das es für junge Menschen einen Fixbetrag gibt für die Erstausstattung der Wohnung.
    Gibt es das noc hund würde das für mich zutreffen und WO muss ich mich da melden.


    -Desweiteren hat mir eine Freundin erzählt das ich mir die Kaution vom Staat vorstrecken lassen kann und wenn ich nach dem Abitur in Arbeit stehe , bezahle ich sie zurück?


    habt ihr sonst noch Ideen die mir helfen könnten?


    Ich freu mich auf produktive Ideen und Vorschäge


    MFG

    die anrechnung bezieht sich auf die person, also kannst du nicht alles zusammen nehmen..
    jedoch bin ich der meinung das man flohmarktverkäufe nicht unbedingt angeben muß, es sind ja dinge aus dem täglichen, naja fast täglichen bedarf, die man veräußert..

    Klar, man kann die Flohmarkteinnahmen nicht einfach so nur zu einem Drittel für sich selbst anrechnen. Mit einer großen Bedarfsgemeinschaft wäre man da ja fein raus als alleiniger Zuverdiener. Andererseits kann natürlich jeder Teil der Bedarfsgemeinschaft einen Teil der Flohmarkterlöse für sich anrechnen lassen. Falls das bei allen gleichviel ist (z.B. ein Drittel), dann sieht das aber natürlich für's Amt schon auf den ersten Blick nachforschungsbedürftigt aus.


    Ob täglicher Bedarf oder sonstwas spielt sowieso gar keine Rolle. Auch wenn man Gegenstände des tagtäglichsten Bedarfes wie Brot, Gemüse und Obst verkauft gelten natürlich die gleichen Anrechnungsbedingungen wie beim Verkauf von Satellitenbauteilen. Entscheidend ist vielmehr, ob man verkauft, was man sowieso schon hatte oder, ob man das wirtschaftlich betreibt, also ankauft und verkauft.


    Wenn man Dinge des eigenen Haushaltes verkauft handelt es sich gar nicht um Einkommen, sondern lediglich um legitime Vermögensumwandlung.

    Du beziehst ja mit ALG2 Sozialleistungen.Von daher kann es also nicht sein das du während des Bezuges Vermögen anhäufst.

    Es kann nicht sein, was nicht sein darf, oder wie? Von Anhäufen im großkotzigen Sinn kann man sicherlich nicht reden, aber ich komm' doch ohne Not mit deutlich weniger als dem H4-Satz aus. Ist das Ansparen da etwas verboten, auch wenn unterhalb der altersgemäßen Schonvermögensgrenze bleibt?


    Was die ursprüngliche Frage angeht: Erwerbseinkommen, ob regelmäßig oder unregelmäßig hat ja nichts mit Vermögen zu tun. Erst nach dem Nichtausgeben kann's sich in Vermögen verwandeln. Und vorher muß es natürlich unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Prozentfreistellungen angerechnet werden. Ob du's dann ausgibst oder ansparst ist deine Sache.