Hallo@all
Habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen Nachzahlung 100,00€, NK habe ich beim Arbeitsamt Freiburg eingereicht. Arbeitsamt teilet mir folgendes mit. NK wird nicht übernommen. Begründung:
Die von uns Berücksichtigungsfähigen Nebenkosten belaufen sich auf 1234,33€ diese setzten sich zusammen aus.
Es wurden monatlich Vorauszahlungen von 160,00€ bei der laufenden Zahlung der Leistungen berücksichtigt.
1234,33 Berücksichtigungsfähigen Nebenkosten
1280,00 Berücksichtigungsfähigen Vorauszahlung
-45,67€
Damit entsteht kein Anspruch auf eine weitere Übernahme ihrer Nebenkosten Nachzahlung.
Wie kann ich mich nun verhalten, muss ich die 100,00@ selbst zahlen oder kann ich in Wiederspruch gehen.
MFG