Beiträge von Bernie

    hallo medusa,


    ich bin aufgrund meiner chronischen Kranheiten länger als manch anderer HartzIV-Empfänger und kenne die Kniffe und Tricks der ARGE-Mitarbeiter gut. Ich bin mit vielem nicht einverstanden, dennoch muß ich sagen, daß ich stets gut zurecht kam. Ich brauche keinen Begleitschutz um mich zu rechtfertigen, was mein Recht ist. Man läßt mich sogar weitgehend in Ruhe, weil ich weiß, wie ich mit ihnen umzugehen habe. Ich kenne nicht nur ihre Gesetze, ich kenne auch die Grauzonen. Ich spreche dem Begleitschutz zu, der nicht selbst argumentieren kann, oder sonst unsicher ist. ja, es steht ihm zu.

    Jede Maßnahme vom Amt muß angenommen, zw. durchgezogen werden. Mag sie sinnvoll sein oder nicht. Ansonsten muß man sich auf eine Kürzung der Bezüge um 30% einstellen. Wenn ich mich durch eine Maßnahme verbessern kann, um anschließend beruflich besser da zu stehen, sollte man die Maßnahme durchziehen. es geht um ihre Zukunft. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind zwar ehrenvoll, haben aber nichts mit der beruflichen Zukunft zu tun.
    Kapitel 3 Leistungen §14+15a+16 SGBii.

    Hallo Medusa,


    Wer nur nach § 13 SGB X zum Amt geht, hat wenig Selbstvertrauen. Ich gehe zum Amt, weil mir gem. § 7 SGBII Hartz 4 zusteht, da ich 1 Jahr lang arbeitslos war.
    Das Geld steht mir, wie du richtig sagst, seit Antragsstellung zu. natürlich ist es richtig, sich alles schriftlich geben zu lassen. was m.e. aber noch wichtiger ist, man sollte sich selbst ein wenig im SGBII und SGB XII auskennen, um nicht der Willkür des Amtes ausgeliefert zu sein.

    Hallo Sandra,


    aufgrund des abgelehnten Folgeantrages sofort Widerspruch einlegen. Da m.E. hier ein Härtefall vorliegt, weil ein Kind da ist, der ARGE klar machen, daß euch Geld zusteht, auch wenn es später mit dem Gehalt verrechnet wird.

    Hallo Danielo,


    ich muß mich für meine Falschinfo entschuldigen. ich habe sie noch von einer Weiterbildung, die wohl alles andere als richtig war. nach dem studium entsprechender Fachliteratur steht aber fest, daß bei einem Job für 400€ wirklich nur 160€ übrigbleiben. ob sich das rechnet, muß du entscheiden. Kannst du nicht voll arbeiten? Es sei denn, du bekommst einen Job von der ARGE vorgeschrieben. Nochmals Entschuldigung.

    Jenachdem wie hoch die abfindung ist, wird sie erst einmal von leben müssen. selbstverständlich soll sie sich sofort arbeitslos melden.Ansonsten kann es passieren, daß nach der abfindung nicht automatisch das ALG 1 weitergezahlt wird. Abfindungen werden in jedem Falle angerechnet. Hätte man es sofort als Schonvermögen, wäre es natürlich toll, so aber wird es als Einkommen, was es auch ja auch im grunde ist, angerechnet.

    Natürlich werden die Abrechnungen jährlich dem Amt eingereicht. anhand der Nachzahlung oder der Gutschrift wird die Neuveranlagung, sprich Abschlagszahlung der ARGE berechnet. Entweder, du bekommst eine mehr Geld oder gar Abzug.
    Ich habe voriges Jahr knallhart über 100€ zurückzahlen müssen, da das Amt zuviel zahlte. Aus diesem Grunde versuchen, selbst etwas zurück zu legen.

    Setze dich sofort mit dem AA in heilbronn in verbindung, wo du deine Ausbildung beginnen willst. Schildere ihnen deinen Fall. damit sie sehen, daß du dich selbst um eine Ausbildung bemüht hast. Lasse dir erklären, was dir evtl von amtswegen zusteht. Zudem würde ich meinen Ausbilder fragen, ob er bei der Wohnungssuche, bzw. Zimmersuche behilflich sein kann. Was hast du an finanz. evtl. Rücklagen?

    hallo princess,


    du bist 19 Jahre jung. da sind deine Eltern noch für dich zuständig, und zwar bis zu deinem 24. Lebensjahr. es sei denn, dein Auszug hat berechtigte Gründe, wie z.B. Alkoholismus der Mutter oder Vaters, Oder gar Prügel in der Familie. Einen anspruch auf Erstausstattung hast du leider nicht. das bekommen nur ALG II-Bezieher. Arbeitslosengeld wird aus deiner Versicherung heraus gezahlt und zwar ein Jahr. das ALG II wird von der Allgemeinheit getragen. Somit bleibt dir ein Weg nur zu einer Firma, die Möbel billig gebraucht abgibt.

    ich verstehe nicht, wie ein Hausbesitzer nach H4 schreit. Möge er seine Immobilie untervermieten, und schon ist Geld da.
    Wenn ihm das nicht gefällt, soll er verkaufen und selbst auf Miete gehen. Denn, Eigentum verpflichtet, d.h. es kostet. Aber nicht zu Lasten der Allgemeinheit.

    hallo 58und Hartz4,


    ich bin in der gelichen Situation. Allerdings bin ich chronisch krank. Wie sieht es bei dir aus? Erkundige dich bei deinem PAP, ob man Dich seitens des Amtsarztes unvermittelbar schreiben kann. In diesem Falle gehst du über zur Sozialamt. Du bist dann befreit von den 1/2-jährlichen Folgeanträge. Du mußt dann aber auch dein Fahrzeug verkaufen, sofern du eines hast. ich arte jetzt auch auf die einladung zum Arzt.

    Als ich heute Morgen die Zeitung aufschlug, verschlug es mir die Sprache. Die Wirtschaftsweisen fordern doch tatsächlich eine Kürzung der Hartz-IV-Bezüge um 30%. Es geht ihnen um Zuverdienstmöglichkeiten. Geht es noch menschneverachtender?? Wir wissen so schon kaum von einem Tag auf den anderen zu kommen. Was sollen dann die älteren Hartz-IV-Empfänger machen, die gar keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben oder die chronisch Kranken? Am besten krepieren wir vorher, dann hat man Geld gespart. Hartz-IV ist so schon verachtend, dann noch Kürzung. Das ist das soziale Deutschland.

    Als ich heute Morgen die Zeitung aufschlug, verschlug es mir die Sprache. Die Wirtschaftsweisen fordern doch tatsächlich eine Kürzung der Hartz-IV-Bezüge um 30%. Es geht ihnen um Zuverdienstmöglichkeiten. Geht es noch menschneverachtender?? Wir wissen so schon kaum von einem Tag auf den anderen zu kommen. Was sollen dann die älteren Hartz-IV-Empfänger machen, die gar keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben oder die chronisch Kranken? Am besten krepieren wir vorher, dann hat man Geld gespart. Hartz-IV ist so schon verachtend, dann noch Kürzung. Das ist das soziale Deutschland.

    hallo ihr User, Hartz-IV-Empfänger,


    trotz aller Widrigkeiten, die wir im Jahr 2009 erleben mußten und auch weiter erleben werden, wünsche ich euch allen ein friedvolles Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben wir unseren Prinzipien treu, und kämpfen weiter um unsere Rechte. :D:D:D

    hallo collinsSar,


    es wird dir sogar seitens des Amtes anheim gestellt, Geld zurück zu legen für Anschaffungen. sei es für Möbel, Weissware,oder Kleidung. Es ist noch nicht allzulang her, da gab es noch jedes 1/2 Jahr Zusatzgeld für diese Anschaffungen. seit Hartz-IV wurde dies aufgehoben, da man dem Empfänger 50€ mehr im Monat zugestand.
    Bis 750€ darfst du dazusparen.

    Ich verstehe dich zwar sehr. jedoch bringt es dir nichts, wenn du jetzt komplett abdrehst.
    Die Sparkasse ist angewiesen worden, Kunden auch mit negativer Auskunft aufzunehmen. es muß allerdings ein Guthabenkonto sein. dies heißt, du darfst nicht überziehen. Ein Versuch wäre es wert, statt sich strafbar zu machen.

    hallo weserbergland,


    Du mußt nicht angepisst sein, nur weil dir ein anderer Nutzer dieses Forums seine Meinung sagt. Jeder möchte eben das Richtige sagen oder tun. Ich sage mir immer, so hin- und wieder ein Auffrischung in gewissen Dingen, kann nicht schaden. Wenn ich etwas wissen möchte, so ziehe ich mir meine eigenen Bücher SGBi-XII zur Hand oder weitere Fachliteratur. Aber auch hier steht nicht immer alles. So gehe ich auch ins Forum. Auch ich brauche Rat und gebe meine Erfahrungen gern weiter.

    Hallo Lirafe,


    danke für deine Antwort. Da ich weder Auto noch eigene Wohnung, verschweige Haus besitze, bleibt mir hier einiges erspart. Der Regelsatz bleibt und dies ist wichtig für mich. Du hast mir dennoch sehr geholfen. So brauche ich mir die Arbeit des blätterns nicht mehr zun machen. Ich habe die Bücher alles selbst zu Hause. was für mich wichtig ist, ist der Leitfaden zum ALG 2 vom Fachhochschulverlag. Dieses Buch in Verbindung mit den SGB´s ist Goldwert. Nochmals Danke.
    Mir ist immer wichtig, was andere für Erfahrungen mit gewissen Themen gemacht haben. So kann man letztendlich herausfinden, was man wie tun kann.