Beiträge von Mille1977

    Hallo zusammen...


    ich hab hier so langsam keinen Überblick mehr. Nun habe ich bei "Unterhalt" immer gelesen, dass dem Unterhaltszahlenden die Hälfte vom Kindergeld zusteht, die er ja eigentlich dann vom Unterhalt abziehen kann.
    Bei mir ist der Fall aber so, dass mein Ex-Mann eh schon nicht den Unterhalt laut Düsseldorfertabelle zahlen könnte und somit eine Mangelfallberechnung vorliegt. Dadurch ist er gerichtlich dazu verpflichtet weniger Unterhalt zu zahlen, aber wie verhält es sich dann mit dem halben Kindergeld? Darf er das dann von diesem gerichtlich festgelegten Unterhalt noch abziehen?


    Wenn ja, würde er ja wieder über seinem Selbstbehalt liegen.


    Ich hoffe jemand hat ne Antwort.


    Vielen Dank
    Mille

    Hallo zusammen...


    Mein Problem ist folgendes: Nachdem mein Ex-Mann sich jahrelang aus dem Staub gemacht hat und natürlich auch keinen Unterhalt gezahlt hat für zwei Kinder, habe ich ihn voriges Jahr (im Namen der Kinder) verklagt. Im Januar fiel dann das Urteil und er ist schon zu einer Leistung unterhalb des Mindestunterhalts verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung war er noch arbeitslos und der Unterhalt wurde dann anhand eines "fiktiven" Einkommens berechnet. Also so, dass ihm 900 Euro Selbstbehalt bleibt.


    Nun hat er seit Ende Januar eine Arbeitsstelle und zahlt seit dem 15.März Unterhalt. Allerdings etwas mehr als 100 Euro unter dem titulierten Unterhalt. Nun habe ich Post von meinem Anwalt bekommen, der eine Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung machen will. Da ich noch keine Rücksprache halten konnte, hab erst nächste Woche nen Termin, ist nun meine Frage was denn nun zählt? Wenn mein Ex-Mann den titulierten Unterhalt zahlen würde, würde er ja unter den Selbstbehalt kommen. Was zählt nun mehr, der Selbstbehalt oder der Unterhalt?


    Ich hoffe jemand kann mir schonmal antworten, dann wird das Wochenende nicht so aufregend.



    Vielen Dank


    LG
    Mille

    Das Argument mit der Kostenersparnis durch eine Hochzeit ist ja nun sehr lachhaft. Ich beziehe kein Hartz 4, trotz 3 Kinder und nem kranken Mann. Da erspar ich dem Staat auch einiges an Geld. Bekomme ich dann auch einen Bonus dafür?


    Es ist hier manchmal wirklich schwer sachlich zu bleiben, wenn man liest, was für Ansprüche einige "Bezieher" haben.


    Tut mir leid, aber ich musste das dann auch mal loswerden..


    LG
    Mille

    Eigentlich denke ich nicht, dass bis zum Urteil gewartet werden muss. Denn auch wenn Du das halbe Sorgerecht nicht bekommen würdest, hättest Du als Vater der Kinder das Umgangs und ein Besuchsrecht.


    Versuche dein Anliegen und deine Fragen schriftlich an die ARGE zu richten. Denn dann müssen sie Dir schriftlich antworten und Du hast notfalls was schriftliches mit deren Begründung (die nicht immer richtig sein muss) zur Hand. Ich mache Dinge mit der ARGE nur schriftlich oder wenn man einen Termin hat immer mit einem Zeugen.

    Wenn ich bei immobilienscout deine Vorgaben eingebe, werden mir 160 Wohnungen angezeigt. Ich kenne mich zwar in München nicht aus, aber ich denke mal, wenn man auf Hilfe angewiesen ist, sollte man seine Ansprüche ein wenig runterschrauben. Man muss sich deswegen ja noch lange nicht erniedrigen, aber vielleicht nicht genau auf 60 qm bestehen.

    Ja, möglich ist ein gemeinsamer Anwalt. Meiner hat uns damals aber darüber aufgeklärt, dass er ja im Fall der Fälle dann nur eine Seite vertreten kann. Also hab ich den behalten :-) Da ich meinen damaligen Mann dann auch noch verklagen musste, weil er seine Einkünfte nicht angegeben hat, musste er sich dann auch einen Anwalt suchen.


    An deiner Stelle würde ich dann den Anwalt nehmen und wenn irgendwas schief läuft kann er sich ja dann auch einen suchen. Sofern er aber deinem Anwalt ja auch die erforderlichen Auskünfte vorlegt und ihr um nichts streiten müsst, könnte er sich den sparen.

    Hallo...


    die Arge wird Dir in dem Bescheid aufgelistet haben, wieviel sie Dir für was bewilligen. Mir stellt sich die Frage, ob es sich um eine Erstausstattung fürs Baby oder für deine Wohnung handelt.
    Andersrum gesehen, ist es eigentlich egal wofür, ich finde es ist ne Menge Geld, wovon man für beides schon einiges bekommen kann. Es gibt soviele günstige, gebrauchte und guterhaltene Sachen.


    Man kann doch nicht erwarten, dass man alles NEU kaufen kann.

    Na, vielleicht solltest Du dann mal genauer erklären, wofür Du Hilfe haben willst. Umzug, Auszug, Lebenshaltung...

    Bezüglich der Kinderbetreuung während Du in die Abendschule gehst, solltest Du Dich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, vielleicht können die Dir da weiterhelfen. Oder Du findest ne Regelung mit deinem Noch-Mann wegen der Kinderbetreuung.

    Was ich daran nicht verstehe ist, warum man solange wartet bis man was von der ARGE hört. Wenn ich im September 2009 den Antrag abgegeben hätte, wäre ich denen schon zwischendurch auf die Füsse getreten. Wenn ihr euch nicht meldet, müssen die ja davon ausgehen, dass ihr euch schon irgendwie behelfen könnt. Naja gut, ist nunmal so geschehen.


    Ihr müsst es schon schriftlich festhalten, dass Du ihr das Geld geliehen hast und in welcher Höhe. Bei der ARGE muss man immer alles schriftlich festhalten und belegen.

    Wer sagt denn, dass bei Arbeitslosigkeit kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss? Klar muß er auch weiterhin Unterhalt zahlen. Er kann dann auch aufgefordert werden, sich einen Minijob zu suchen, damit er den Unterhalt zahlen kann.


    Ich weiß nicht genau, ob der zu zahlende Unterhalt mit eingerechnet wird, aber im Antrag gibt man die Unterhaltsverpflichtung eigentlich an.

    Also, wir wollten erst kürzlich "Bodenbelag" beantragen, allerdings im Sinne der Erstausstattung wegen neuer Wohnung. Die Sachbearbeiterin klärte uns dann darüber auf, dass dies mittlerweile höchstens über ein Darlehen geht, was mit monatlich 10% des Regelbedarfs zurückgezahlt werden muss.


    Also verstehe ich das so, dass die Chancen doch sehr gering sind.


    LG
    Mille

    Sobald ihr heiratet, fällt der Unterhaltsvorschuss weg. Diese Erfahrung musste ich selbst machen. Es wird dann einfach davon ausgegangen dass dein Mann für das Kind aufkommt. Bei mir waren es sogar zwei Kinder. Pflichten hat der "Stiefpapa" viele, Rechte aber keins.

    Hallo zusammen...


    Wir haben folgendes:


    Wir mussten bei der einen ARGE (Solingen) einen Umzugsantrag stellen wegen Trennung. Da meine Mutter aber jetzt wieder in unsere Stadt (Remscheid) ziehen will, muss ihre jetzige ARGE die Zustimmung unserer ARGE haben. Vergangenen Freitag waren wir dort(Solingen), mit der Vermieterbescheinigung und die freundliche Mitarbeiterin dort hat dann direkt eine Anfrage via Mail an Remscheid geschickt. Sie wollte uns dann auch sofort schriftlich benachrichtigen, sobald sie was weiß. Nun haben wir bisher noch nichts gehört, aber der zukünftige Vermieter meiner Mutter rückt uns auf die Pelle, weil er ja bei einer Absage die Wohnung anderweitig vermieten müsste.


    Wer hat Erfahrung, wie lange sowas dauert?
    Was können wir sonst noch tun?
    Wir haben heute nochmal per Fax nachgefragt.



    Ich hoffe, es kann jemand antworten.


    Vielen Dank


    Mille

    Ich wäre da auch vorsichtig. Denn wenn 400 Euro Rückzahlung von den Heizkosten gezahlt werden, denke ich schon, dass die ARGE die zurückfordern kann, denn diese Kosten sind ja von der ARGE gezahlt worden.
    Und oben in dem Paragraphen steht ja, dass Rückforderungen auf die Kosten von Unterkunft und Heizung zurückgefordert werden (dürfen) nur die vom Strom nicht.


    Ich würde an deiner Stelle auch warten, bevor sie Dir das Geld dann anrechnen und Du deswegen keins mehr hast.


    LG
    Mille

    Hallo ihr Lieben,


    ich muß schon wieder nerven ;-)


    Es ist so, mein Papa bezieht Rente, aber so wenig, dass meine Mutter Hartz4 bekommt. Normalerweise darf man bei Hartz4 ja kein Wohngeld mehr beantragen, aber wie sieht es bei den beiden aus? Ich meine, mein Vater bezieht ja Rente und dann würde ihm ja Wohngeld zustehen? Kann mir da vielleicht jemand die Sachlage erklären?


    Wäre super


    Danke

    Hallo Advokat,


    du hattest mir in Bezug auf meine Frage zum Thema Wohnungsgröße (zu groß) aber unter dem vorgeschriebenen Mietpreis folgenden Satz geantwortet:


    "nicht die wohnfläche ist maßgebend, sondern aufgrund der akzeptierten wohnfläche berechnete angemessenheit (produkttheorie)"


    Kannst Du mir den Satz vielleicht "übersetzen"? Eigentlich bin ich nicht dumm, aber so ganz versteh ich den nicht, sorry.


    Danke,


    Michaela