Beiträge von Mille1977

    Doch, der arme Mensch weiß davon. Und er wäre bereit denen mit der Kündiungsfrist entgegen zu kommen, wenn sie die Mietschulden bezahlen. Ausserdem muss er die Wände trocken legen, also müssen wir nur die Tapeten von den Wänden holen, die Fensterrahmen reinigen. Ich hab geschrieben die Wohnung ist verwohnt, aber es haben dort keine Messies gelebt:)


    Aber ich habe ja schon meine Antwort bekommen. Danke

    Turtle, ich muss mich für meine erstellten Themen zwar nicht rechtfertigen, aber ich habe mehr als eine Schwester. Sowas gibt es heute auch noch.


    Ich habe nicht gesagt, dass ich dem Vermieter die Schuld zuschiebe oder dass er zu wenig Verständnis hat. Ich habe nur gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, da irgendwie rauszukommen. Ich kann den Vermieter verstehen, wenn er auf sein Geld besteht. Das Problem ist, dass die Wohnung drei Monate Kündigungsfrist hat. Der Vermieter uns nur mit der Kündigungsfrist entgegenkommt, wenn die Mietschulden beglichen sind. Sie ist ja ausserdem nicht allein dafür verantwortlich sondern ihr Ex-Lebensgefährte mit. Sie hat auch ihren monatlichen Mietanteil geleistet, aber sie stehen beide im Mietvertrag und bei keinem ist was zu holen. Der Vermieter war ja bisher sogar sehr zuvorkommend, hat immer Nachsicht gehabt, wegen der Kinder etc. Sie hat Fehler gemacht, ja. Aber soll ich ihr deswegen jetzt Vorwürfe machen? Ich will doch nur helfen und sehen wie sie aus der sch... raus kommt.


    Die Wohnung ist ziemlich verwohnt, weil sie keine Schönheitsreparaturen durchgeführt haben. Desweiteren war mal das Dach des Hauses undicht und das Wasser ist denen in die Wohnung gelaufen, aber aus Angst oder Scham haben sie den Schaden nicht beim Vermieter angegeben.


    Bevor jetzt nochmehr Unverständniss und Urteile von euch kommen: Meine Schwester ist nicht "normal". Sie ist kein Mensch, der die Zähne auseinander macht und sie ist jemand, der ziemlich scheu durch die Gegend läuft. Sie denkt auch nicht altersentsprechend. Sie hat sich absolut ihrem Lebensgefährten untergeordnet und keine Widerworte gegeben. (Ja, solche Menschen gibt es auch.)Der war sicherlich froh, sowas "doofes" gefunden zu haben und im gemachten Nest zu sitzen. Nun hat sie endlich den Schritt gemacht und hat sich getrennt, da steht es für mich nicht zur Debatte ob ich helfe.


    Vielleicht habe ich ja doch noch Glück, dass es irgendwas gibt, damit sie in Zukunft ein besseres Leben haben kann.

    Hallo zusammen,


    wir haben folgendes:


    Meine Schwester (3 Kinder) hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt. Nun wollen beide aus der Wohnung ausziehen, da diese praktsich unbewohnbar ist bzw. sehr verwohnt. Ausserdem ist das Wohnumfeld nicht mehr geeignet. Die BG war bisher ALG II Aufstocker. Einkommen meiner Schwester ist Witwen und Halbwaisenrente und Kindergeld. Im moment wohnt sie mit ihren Kindern bei mir oder bei meinem Bruder, Geld hat sie keins, weil sie die Miete anteilig für diesen Monat bezahlt hat. Den Rest müsste ihr Lebensgefährte zahlen, der das ergänzende ALG II aber für andere Dinge ausgegeben hat. Wir wollten mit dem Vermieter reden, dass er ihr mit der Kündigungsfrist entgegen kommt, denn bevor sie die Wohnung nicht los ist, kann sie sich ja keine neue suchen. Nun stellt sich raus, dass sich in der Zeit der Mietdauer Mietschulden und Nebenkostenendabrechnungen angesammelt haben in Höhe von 2600 Euro. Was können wir tun? Ich kann sie doch keine 3 Monate bei mir leben lassen mit drei Kindern. Wie stehen die Chancen ein Darlehen beim Jobcenter zu bekommen? Oder vielleicht über eine Diakonie?


    Ich hoffe, jemand hat sinnvolle Antworten.


    Vielen lieben Dank

    Ansonsten gibt es wegen dem Unterhalt noch den Weg der Strafanzeige bei der Polizei. Dort kannst Du ihn anzeigen wegen unterlassener Unterhaltspflicht. Ich habe dies vor einem halben Jahr tun müssen. Seitdem dann die Staatsanwaltschaft bei ihm angefragt hat, bekomme ich jeden Monat pünktlich den Unterhalt :D

    DANKE.


    Diese Infos helfen schon, um sich mit dem Jobcenter auseinander zu setzen :-) Ich finde das mit der vorgeschriebenen Größe sowas von kompliziert, es reicht doch, wenn die Leute in der vorgeschriebenen Miete bleiben.


    Naja, trotzdem nochmal Danke und einen schönen Sonntag noch.

    Also. wir wohnen in NRW. Genau in Remscheid. Ich weiß nicht, ob es in diesem Rahmen Wohnungen gibt, aber mit sicherheit keine behindertengerechte in der Größe zu dem Preis.


    Ja, das Amt weiß von der Behinderung. Das merkwürdige daran ist, dass die beiden schon länger in der Wohnung leben und erst nur meine Tante ALG II bekam und seit einigen Monaten auch mein Onkel. Aber das denen nach fast 2 Jahren dann mitgeteilt wird, dass die Wohnung zu groß und zu teuer sei finde ich schon merkwürdig.


    Der Widerspruch läuft und wenn der abgelehnt werden sollte, wird meine Tante einen Anwalt aufsuchen. Ich dachte bloß, vielleicht hätte hier jemand schon mal sowas gehört oder selbst erlebt.


    Trotzdem Danke !

    Hallo zusammen,


    ich schreib jetzt einfach mal hier rein, in der Hoffnung, dass irgendwer vielleicht ein wenig mehr weiß :D


    Meine Tante lebt mit ihrem behindertem Mann in einer 70 bis 71 qm Wohnung, WM 405 Euro. Ihr Mann hat eine Beinamputation hinter sich und ist 100% (geh)behindert, sitzt im Rollstuhl. Nun wurde ihnen vom Jobcenter mitgeteilt, dass die Wohnung zu groß wäre und sie sich eine kleinere Wohnung suchen sollen. Damit kommen natürlich schon die Probleme. Erstens muss ja eine behindertengerechte Wohnung her und dann noch in der Größe. Die Wohnung in der sie jetzt leben ist keine behindertengerechte, aber sie liegt im Erdgeschoss.


    Gibt es vielleicht Möglichkeiten, wie sie in ihrer Wohnung jetzt bleiben können?
    Vielleicht hat einer von euch ja schonmal sowas gehört oder gelesen.


    Freue mich über jede Antwort.


    Danke


    Mille

    Es geht um den Übergang von Krankengeld zum Übergangsgeld. Da dies ein sehr weitreichendes Thema bzw ein etwas längerer Fall ist, hab ich gedacht, hier wäre jemand, der damit Erfahrung hat. Es hat dann noch mit beruflicher und medizinischer Reha zu tun. Also eigentlich nen Ding, wo ich jemanden brauche, der das selbst mal gemacht hat oder ziemlich nah dabei war :-) Ist nix gegen euch, also trotzdem Danke.

    Hallo...


    Ich/wir bekommen gerade erst frisch Kinderzuschlag. Nun habe ich heute die erste Zahlung (Nachzahlung von Juli) erhalten. Und auch das Schulgeld. Allerdings habe ich zwei schulpflichtige Kinder, eines kommt jetzt nach den Ferien in die Schule, aber nur einmal das Schulgeld erhalten. Steht mir das Schulgeld auch für das zweite Kind zu? Und wie beantrage ich das dann? Wenn ich jetzt ja die Nachzahlung für Juli erhalten habe, wann kommt der Kinderzuschlag für August? Mit dem Augustkindergeld?


    Ich möchte nicht gierig erscheinen oder klingen, aber wir haben jetzt 2 Monate weit unter Hartz4 gelebt und dieses Geld ist eine sehr große Erleichterung für mich.


    Ich hoffe jemand kennt Antworten.


    Danke


    Mille

    die Frage mit dem Pflegegeld wäre ja beantwortet. Wir haben so einen Fall selbst in unserer Familie. Mein Neffe lebt bei meiner jüngsten Schwester.


    Das mit dem Kindergeld läuft normalerweise so, dass die leibl. Mutter das Einverständnis geben muss, dass das Kindergeld woanders hingeht. Sofern sie als Mutter schonmal Kindergeld bekommen hat. So war das zumindest bei meiner jüngsten Schwester. Achja, die Kindergeldnummer braucht man dazu.

    Ich habe doch nur um Rat gefragt, so wie andere das auch tun... Ich wollte nur wissen, ob man sowas machen kann und habe meine Antwort bekommen.


    Ich habe hier weder um ein Urteil noch sonstirgendwas gebeten. *kopfschüttel*


    Danke Danielo, hast mir sehr geholfen :-)

    Hallo zusammen...


    Es geht um meinen Schwager, der schon seit einigen Jahren geschieden ist und für seine beiden Söhne Unterhalt zahlt. Nach der Scheidung wurde der Unterhalt auf knapp 600 Euro für beide festgelegt. Nun ist es aber so, dass mein Schwager vor eineinhalb Jahren wegen Insolvenz arbeitslos wurde. Vom ALG zahlte er trotzdem den vollen Unterhalt. Um nicht in Harz 4 abzurutschen nahm er nach etlichen Bewerbungsabsagen und Praktika einen Job als "Müllmann" an. Bei diesem Job verdient er aber viel weniger, knapp 1100 Euro. Er zahlt weiter den vollen Unterhalt, hat aber kaum Geld zum Leben dadurch. Seine Ex-Frau rennt ständig zum Anwalt, wenn der Unterhalt nicht pünktlich kommt und macht ihm die Hölle heiß. Es ist aber so, dass er Eigentümer eines Hauses ist, dass er mit seiner Mutter in zwei getrennten Wohnungen bewohnt. Die Mutter hat lebenslanges Wohnrecht und das Haus ist finanziell belastet. Wenn seine Mutter nicht wäre, würde er verhungern.


    Nun meine Frage, kann er vor Gericht (anders wird es mit seiner Ex nicht gehen) den Unterhalt neu titulieren bzw. runtersetzen lassen?


    Ich hoffe, es hat jemand eine Antwort.


    Vielen Dank schonmal


    Mille

    Wenn Du nur wenig bis gar kein Einkommen hast, kannst Du Dir bei Gericht einen Rechtsberatungsschein holen und damit dann einen Anwalt aufsuchen. Der Anwalt kostet Dich dann im Höchstfall 10 Euro. Allerdings solltest Du schon bei der Terminabsprache den Rechtsberatungsschein angeben. Such Dir unbedingt einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist.


    Ich habe das Thema jetzt gerade soweit hinter mir bzw. ist mein Ex-Mann im Januar zum Unterhalt verurteilt worden. Im Moment erwägt mein Anwalt eine Pfändung in Betracht zu ziehen, da mein Ex-Mann immer meint, er könne die Dinge aussitzen und müsse die angeforderten Papiere nicht einreichen. Die Unterhaltssache haben wir im September vergangen Jahres in die Wege geleitet, im Dezember war die Gerichtsverhandlung und im Januar das Urteil.


    Falls Du noch Fragen hast, ich helfe gerne.


    Viel Erfolg


    Mille

    Woher hast Du eigentlich dein ganzes Wissen? (ist nicht böse gemeint). Aber Du hast fast auf alles eine Antwort und Du antwortest ziemlich schnell, ich finde das gut.


    Bei meiner Schwester ist halt nur das Problem mit der Krankenkasse. Denn wenn sie die Krankenkasse aus eigenen Mitteln bezahlt, fällt sie wieder in den Hartz 4 Satz.

    Hallo...


    Es geht um meine Schwester. Ihr Lebensgefährte und sie haben ein gemeinsames Kind (5) und einen Pflegesohn (14). Für den Pflegesohn beziehen sie Pflegegeld, meine Schwester arbeitet nicht. Ihr Lebensgefährte verdient aber nicht so viel, dass er den vollen Unterhalt bestreiten kann. Hinzu kommt, dass meine Schwester nicht krankenversichert ist und sich selbst versichern muss, wobei dann nochmal 150 Euro pro Monat fehlen. Sie haben versucht einen Antrag auf (ergänzendes) H4 zu stellen, dies wurde aber abgelehnt, weil der Überschuß vom Pflegegeld dann auf den Rest verteilt wird. Ist das Rechtens?