Meine Güte, warum können deine Eltern nicht die 1-2 Monate für dich aufkommen, du bist doch ihr Kind? Wieso muss denn immer der Staat herhalten?
Beiträge von Eleonore
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was hast du mit den kindern anderer leute zu tun? Ganz einfach sie bezahlen später deine und meine rente.
vorausgesetzt, sie sind berufstätig und zahlen in den grossen Topf!
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Freiwillig hat sie den Unterhalt wohl nicht bekommen, sonst hätte sie ja nicht klagen müssen! Und vor der Klage wird der Vater erst mal aufgefordert, nicht wahr?
Gruss, D.Linn -
Hallo, da du starke Rückenbeschwerden hast, wäre eine Ausbildung als Altenpflegerin wohl wenig sinnvoll....
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Hallo, Linn,
ich finde es toll, dass du arbeiten willst, das wird doch immer geraten,nicht wahr?
Gruss, D.Linn -
Ich kann deine Verbitterung verstehen, versuch doch mal mit deiner Ex ganz sachlich zu reden, vielleicht könnt ihr euch entgegenkommen. Ist halt eine emotionale Sache, wenn ein Kind da ist, es kann ja nicht bei beiden gleichzeitig leben. Aber letztendlich kommt es dem Kind zugute, wenn sich die Eltern einig sind, da sollte jeder über seinen Schatten springen
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Hallo, sundown, du hast sicher nicht studiert......
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Hallo, warum kann eigentlich der Vater nicht zahlen?
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Ich danke lirafe für ihre kompetenten Ratschläge, habe die gleiche Einstellung ( würde mich mit dem Teufel verbinden), hab auch auf so manche Unterhaltszahlung verzichtet, nur um den Kontakt nicht zu stören, aber ich muss dem Vorredner ( sundowner), mal sagen, dass er wohl noch nie mit einem eigenen Kind zusammengelebt hat, sonst würde er so nicht reden.
Gruss, Eleonore -
Was will er denn statt Lehre machen? Däumchen drehen? Viele wären froh um eine Lehrstelle! Wohnt die Freundin auch in der Wohnung? Wenn ja, kann sie nicht die Hälfte der Miete übernehmen?
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Liebe Lirafe,
vielen Dank, mir fällt ein Stein vom Herzen, aber was wäre, wenn er auf Schreiben vom Bafögamt nicht reagieren würde?
Kann man ihn zwingen und wenn ja, wie? Ich habe da meine, ich denke, berechtigten, Zweifel. Ich kenne ihn nur zu gut.
Viele Grüsse, D.Linn -
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Tips und Hinweise. Ich habe inzwischen mit dem Vater gesprochen, habe ihm gesagt, dass er ja nicht mehr zahlen müsse, ob er aber trotzdem mit 100 Euro noch dabei ist. Er sagte es mir zu, und ich war sehr erleichtert. Mal sehen, ob er es auch wahr macht. Zum Rechtsanwalt zu gehen, halte ich für den letzten Ausweg, den ich aber scheue. Ich weiss genau, dass er dann stur würde und garnichts mehr ginge. Ausserdem möchte ich den guten Kontakt nicht kaputt machen. Also erst mal auf die sanfte Art. Ausserdem brauche ich seine Mithilfe, wenn meine Tochter nächstes Jahr Bafög beantragt.
Viele Grüsse, D.Linn -
Hallo, ihr Lieben,
der Mann vom Jugendamt sagte mir, dass dem Unterhaltspflichtigen 1100 Euro netto monatl. bleiben müssen, nur was darüber hinaus geht, wird zum Unterhalt gerechnet. Da der Vater zwar selbstständig ist, aber hoch verschuldet, ist es ein leichtes, den Eigen-Verdienst gering einzustufen. Einen Titel haben wir, aber wie es aussieht, nützt das nichts. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen. Er drohte mir auch schon mit:"Dann mach ich halt den Laden dicht!" Aber mir, bzw. meiner Tochter fehlt halt das Geld Ich arbeite zwar Vollzeit, verdiene aber als Verkäuferin nicht viel.
Gruss, D.Linn -
Es ist mir vom Jugendamt gesagt worden, dass das freiwillige soziale Jahr keine Ausbildung ist und auch nicht sein muss, d. h. es ist ja freiwillig und darum kein Unterhaltsanspruch besteht. Danach, wenn sie studiert, bekäme sie ja Bafög. Muss ich mich also damit abfinden?
Vielen Dank für die Antworten
D. Linn -
Hallo,
ich habe eine 19jährige Tochter, die im Sommer ihr Abitur gemacht hat und jetzt ein freiwilliges soziales Jahr absolviert. Hat sie nun keinen Anspruch mehr auf Unterhalt? Bisher zahlte ihr Vater den Mindestsatz und hat das jetzt eingestellt.