nein, weil es dann für mich keine frage gegeben hätte. das hätte damals ja das amt zu viel bezahlt. deswegen nachzahlung an amt. ... aber was kann ich denn für die zeit die nix mit mir zu tun hat?
nein, weil es dann für mich keine frage gegeben hätte. das hätte damals ja das amt zu viel bezahlt. deswegen nachzahlung an amt. ... aber was kann ich denn für die zeit die nix mit mir zu tun hat?
Hallo zuammen,
meine Verlobte hatte im letzten Jahr Anspruch auf ALG II. Nachdem wir uns kennengelernt hatten zogen wir dieses Jahr zusammen und bilden damit eine BG. Ich verdiene zu viel und sie oder unsere BG hat damit keinen Anspruich auf ALG 2 im Moment. Meine Verlobte selbst hat kein Einkommen (Elternzeit, mindestsatz). Nun kan für 08 eine Nachzahlung von fast 700 €. Besteht Anspruch auf Übernahme der Kosten weil Sie zu diesem Zeitpunkt ALG II bekam?
Ich mein die können doch jetzt nicht mich dafür verantworlich machen und herranziehen? Ich hatte mit der Wohung nix zu tun? Und wenn wir das sleber zahlen müssen, dann nehmen die ja quasi mein Geld an.
Versteht ihr was ich meine?
Danke