Beiträge von Basff


    ich suche schon seit Monaten eine günstigere Wohnung. Mit der Aufforderung sich eine andere Wohnung zu suchen macht sich das Arbeitsamt in Waiblingen recht einfach. Sie sagen einfach wir zahlen ihnen ja die Miete und alles das über den Satz liegt ziehen wir Ihnen einfach von Regelleistungen ab.
    Ich wohne alleine. Und bin seit Monaten an schweren Depressionen erkrankt, ich kann mir noch nicht mal die Arzt Gebühren leisten. Ich ernähre mich seit Monaten von Nudeln Reis und Müsli und bin langsam am verzweifeln. Weil ich einfach keinen Ausweg aus dieser Situation finde. Bei meiner Rechtsanwalt habe ich das Gefühl das der gar nichts weiß was das sozial Recht betrifft.
    Mittlerweile habe ich ein Zimmer in Nordrhein-Westfalen gefunden aber es macht mir Kopfzerbrechen wie ich die Entrümpelung der Wohnung für den Sperrmüll bezahlen soll.

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Meine Frage ist diese. Laut Bescheid des Arbeitsamtes bekomme ich 359 € zur Sicherung des Lebensunterhalt. Zuzüglich bekomme ich 521,95 € kosten für Unterkunft und Heizung. Laut Arbeitsamt ist meine Wohnung zu teuer und es werde dafür ca. 107 € von den 359 € abgezogen und es werden noch einmal 35 € für ein Miet Darlehen abgezogen. So dass mir im Monat circa 217 € zum Leben bleiben davon muss ich 100 € Strom und 50 € Telefon und Internet bezahlen. Es bleiben also circa 67 € zum Leben im Monat


    wenn ich das jetzt richtig verstehe dann heißt doch Sicherung des Lebensunterhalts das dass das Geld ist wovon ich leben muss und dieses nicht pfändbar ist. Ist es dann überhaupt rechtlich zulässig das mir das Arbeitsamt diese immensen Kosten davon noch abziehen darf? Ich beziehe mich auf das neue Urteil von Kassel wo gesagt wird das das Arbeitsamt nicht einfach das Hartz IV Geld streichen darf auch wenn jemand keinen ein Euro Job angenommen hat.


    mit freundlichen Gruß
    Basff