Hallo Leidensgenossen!
Seit vorsichtig!Die Arge spart wo Sie Kann.
Bei mir war nicht anders,da ich Wohnungslos war,zwar nicht auf der Strasse gelebt habe,(was wohl ein Fehler war)
aber doch irgendwie ohne eigene Wohnung war,sind meine Freundin und ich überein gekommen,zusammen zu Ziehen.
Sie und ich auf 30qm!?Wir fanden eine 60qm Wohnung,zogen ein und ich als ehemaliger Wohnungsloser stellte den Antrag auf
Erstausstattung!Abgelehnt,da ich ja aus der alten Wohnung Möbel haben müsste!?(In einem Appartement für eine Person sind auch nur Möbel für eine Person!!)
Trotz Widerspruch schlafe ich heute noch auf dem Boden und kühle meine Nahrungsmittel auf dem Balkon.
Also Ihr Lieben,Es gibt da im Nachlassrecht einen § Paragraphen (unmoralisches Verhalten den Erblassern gegenüber,
das heißt,Eltern bestehlen-betrügen,also alles schlimme Sachen die man nicht machen sollte,können den Erblassern
berechtigen,jenigen bösen Menschen vom Testament zu streichen-sogar das Pflichtteil!!
Ob es so einen § Paragraphen auch im Sozialrecht gibt,ist mir nicht bekannt.Schaut mal selbst nach!
Dies ist keine Aufforderung Straftaten zu begehen,sondern es soll euch klar machen mit dem Zusammenziehen zu
warten,bis Ihr es selbst stemmen könnt.
mfg.hans