ja genau darauf zielt meine frage hin.
ja er h at es weggegeben, aber dadurch hat er sich ja verschlechtert. nach meinem verständniss zumindestens.
rechtfertigt dies aber die komplette streichung? erfolgt nicht erstmal eine klärung des sachverhaltes?
Beiträge von themind
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hallo leser,
ich habe eine frage zu einem aktuellen anlass in unserer familie,
meine eltern besitzen ein haus was noch abbezahlt wird, meine oma wohnt in einer einliegerwohung und bezahlt miete. meine mutter arbeitet vollzeit und verdient ca. 700 euro netto mein vater findet aus altersgründen 63 keinen job mehr und wird nicht mehr vom amt vermittelt, dafür bekommt er alg2.
das haus wurde letzten jahres auf mich überschrieben, damit im pflege und todesfall ( so traurig das auch klingt) die eigentumsverhältnisse geregelt sind und sich da keiner drum zu kümmern hat, im überschreibungsvertrag ist das nutz und nießrecht geregelt, das so lange die eltern leben, auch die eltern zahlen. das wurde der arge auch alles übermittelt mit dem vertrag.soweit der sachstand.
heute hat dann meine mutter bemerkt das auf dem konto nur rückbuchungen aller gläubiger waren, und kein alg2 von meinem vater gezahlt worden ist, nach auskunft der arge steht meinem vater seid heute kein alg2 mehr zu da ich der eigentümer des hauses bin und damit das "vermögen" (wie auch immer) angewachsen sei und damit ist der anspruch erloschen.als ich das gehört hab wollte ich nicht meinen ohren hören und hab meinen vater zur arge "gejagt" die ihm das genauso erzählt hätten, der bescheid darüber wird in ein paar tagen uns zugestellt.
nun meine frage ist das so rechtens, ohne bescheid und information die zahlung einfach einzustellen? wer kommt für die rückbuchungskosten auf die nun entstanden sind? hat mein vater nun keinen anspruch mehr? es hat sich ja an den vermögenswerten nichts verändert!!! das nießrecht ist ja zu lasten meiner eltern, das auch vertraglich geregelt ist!!!
fragen über frage!!!!!!
danke...