Beiträge von Xenia007

    Was man dir im Amt sagt, ist grauenhaft. Laut § 23 Abs. 3 SGB II gibt es einmalige Beihilfen für drei Dinge:


    1) Erstaustattung für Wohnung
    2) Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
    3) Klassenfahrten


    Schau hier mal an, was dir genau bei Wohnungerstaustattung stünde (letztendlich entscheidet aber Amt):


    http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-soziales/sicherung/umsetzung_sgb_ii/rundschreiben_einmalige_leistungen.pdf?start&ts=1247637579&file=rundschreiben_einmalige_leistungen.pdf

    Ich glaube, ihr macht viel Lärm aus nichts. Auch Harz-4 Empfänger haben recht Ersparnisse zu besitzen - ob das ein Konto oder ein Sparbuch ist. Bis zum bestimmten Wert. 1500 Euro liegt sogar unter. Ich hatte auch mal Sparbücher mit Tausenden Euro - und Amt wusste Bescheid. Und es hatte keine Auswirkungen auf die Höhe von mir bezogenen Leistungen.

    Übrigens, habe heute etwas gefunden, und zwar:


    Richtlinie zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3
    SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen von Hilfe zur
    Erziehung und Hilfen für junge Volljährige


    http://www.salzlandkreis.de/salzland/buergerservice/satzungen/asl/files/richtlinie_zur_gewaehrung_von_einmaligen_beihilfen_und_zuschuessen_sgb_viii.pdf


    Nach diesen Richtlinien gibt es einmalige Beihilfe zur Kommunion in Höhe bis zu 50 Euro (als Beispiel). Oder auch zum Kindergeburtstag, für Klassenfahrten etc. Diese Richtlinie gilt aber nur für einen bestimmten Landkreis. D.h. aber, das es so etwas auch für die anderen Landkreise bzw. Bundesländer geben muss.

    Du musst zum Jugendamt, dort berät man dich über betreute Wohnung (meine Bekannte war in ähnlicher Situation, ist 17 J.a.)
    Und hab keine Angst ALG II zu beantragen! Vielleicht bekommst du doch eine Zusage! Schließlich bist du ein "Härtefall"


    Also, schnell zur Beratung!

    Was die angemessene Wohnungsgröße für alleinstehende ist, weiß ich genau: 45 q/m. Die Miethöhe ist überall anders (aber sicherlich weniger, als 400 € warm...)


    Zitat:


    Höhe der Mietkosten


    In welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger, in der Regel also der Agentur für Arbeit, der so genannten ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Sozialamt / Kommune), oder der Kommune selbst.


    Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.


    Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht.

    1) Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, da ihr getrennt seid. Einige Paare gründen in ähnlichen Situationen WG und haben so ihre eigene Enkommen ihre eigene Ausgaben - nicht mehr gemeinsame (!).


    2) Die Absage (und noch mündlich!) ist gar nichts! Die müssen was zahlen, weil du Ansprcuh hast. Sofort Widerspruch anlegen! und währenddessen eine shriftliche Absage mit oder ohne Begründung fordern!


    3) Es wird natürlich geprüft, ob und wieviel Unterhalt Du von Mann bekommst - es ist Dein Einkommen. Es wird mit dem feststehendem Bedarf vergliechen, und auf dem Grund wird ALG II gerechnet.


    Gib nicht auf!

    Wenn du unter 25 J.a. bist - musst du dich beraten lassen, ob das geht. Ansonsten - klar! - stell ruhig den Antrag auf Wohnungerstausstattung, da du Harz-4 bekommst (auch als Aufstocker)
    Grundsätzlich hast du Anspruch auf eine Wohnungserstausstattung, wenn du Anspruch auf eine eigene Wohnung hast - über 25 kein Problem, unter 25 muss dafür ein wichtiger Grund gegeben sein.


    Wenn du Erfolg hast, kriegst du ca. 1000 Euro.

    Ich glaube, es gibt schon etwas. Z.B. für Familienferien, Erstausstattung (bei Schwangerschaft und Geburt) etc. Wie es mit Erstkommunion steht - weiß ich nicht genau, aber es muss für besondere Anlässe doch etwas geben... Wenn nciht bei Amt, dann bei Stiftungen etc.
    Man muss nur suchen! Fragen Sie bei irgendeiner Sozialberatung nach!

    Ich würde die frau anklagen - sie soll für Ihre Tochter, die bei Dir lebt, Unterhalt zahlen.
    Angriff ist die beste verteidigung!
    So wie Du es beschreibst, hat das Amt nur mit klagen gegen Dich zu tun. Bürokratisch gesehen, müssen sie nur die Ärmste verteidigen. Wenn sie klage von Dir haben - müssen sie dann Dich verteidigen.. Tu es!


    Wünsche Dir viel Glück!


    Aber wenn ich dann eine Ausbildung mache dann bekomme ich auf jeden Fall unterhalt?


    Besonders wenn du eine Ausbildung machst - muss du Unterhalt kriegen, und zwar solange, bis du fertig bist. Allerdings bei zweiter Ausbildung nicht mehr.

    Hallo!


    ich hatte das problem, allerdings war ich alleinerziehende Mutter (über 30, aber das ist egal) mit kind unter 3. ind ich habe in einer Infobroschüre gelesen, MEIN Unterhalts-Anspruch (ich meine hier nicht die Alimente für Kind) gegenüber dem Kindesvater ist derselbe, wie ein kind unter 25 ohne eigenes Einkommen gegenüber den Eltern. Vor 3 jahre war es ca. 600 Euro für neue Länder.


    Geh zum Jugendamt. Das Jugenamt hat so eine Abteilung für Unterhaltsfragen. Für solche Fälle stellen sie dir einen Anwalt kostenlos zur Verfügung. Wenn du von sich aus einen Anwalt suchst, musst du beim Gericht einen Antrag auf beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stellen.


    Unterhalt steht dir auf jeden Fall zu!!!


    Viel Glück!

    Zwei Personen haben Anspruch auf 60 m, jede weitere Person - +15 m.


    Wir sind zu zweit in eine 60m- 3-Zi Wohnung eingezogen, das Kind war 6 Mo. alt als wir Zusage gekriegt haben und 9 Mo. alt beim Einzug.


    Also lass dir nicht dieses Quatsch erzählen. Schreib den Widerspruch!


    Wünsche Dir viel Glück!

    Ich glaube, dagegen kann man nichts machen. Rechne mal selbst!


    Angenommen, dein Bedarf ist 1000 Euro/Mo.
    13.05-31.05 hast du 500 Euro auf deinem neuem Job verdient.
    - dann wäre es Beschiss, weil du nur 500 Euro erstatten müsstest.


    Wenn Du der Meinung bist, das Amt hat unrecht - leg Widerspruch ein.


    Hier ein Beispiel: mein Bekannter ist Harz4 und seit kurzem Selbstständig. Er hat vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerhalten, musste gleich dem Amt so wie bei dir 2500 Euro zurückerstatten. Er hatte Widerspruch - da er erstmal seine Schulden bezahlne musste und das geld hat er nicht. Das Amt hat sich entschuldigt (sie konnten das ja noch nicht wissen, dass das geld weg ist). und jetzt ist alles in Ordnung.


    Versuch mal damit, dass Du dein mit deinem Mai-Lohn die Umzugskosten bezahlt hast. Ich habe selbst erfahrung gemacht: wenn man sich nicht währt, muss man in die tasche greifen, auch wenn es zu Unrecht ist.


    Wünsche Dir viel Glück!

    dann muss ein erheblicher umzugsgrund vorliegen


    mit ein bisschen verhandlungsgeschick, gibts vielleicht zuschuss


    Was wäre denn das für ein Grund?


    Wie geschickt soll man das Amt überzeugen, dass es doch ein bisschen Hilfe kommt?


    Ich (alleinerzieheund und schwanger und Harz4) habe vor umzuziehen, da ich dort Berufsperspektiven habe. Die Kosten kann ich selbst tragen, es wäre aber toll, wenn ich doch noch Hilfe finde.


    Danke!

    Bevor ich zum Amt gehe, möchte ich mich hier erkundigen.


    Seit Jahren quälte mich diese Frage: umziehen oder nicht? Ich wohne in einer kleinen Stadt am Rand Birlins (im Brandenburg) und wollte schon während des Studiums nach Berlin ziehen, aber dann kam Freund, Kind, Freund ging weg.... Als alleinerziehende habe ich es nicht geschafft, musste das Studium abbrechen. Ich habe aber schon ein Beruf, mit dem man allerdings in unserer Stadt nichts findet. In Berlin - schon.


    Ich fühle mich hier wie im Gefängnis. Es gibt Verwandte, die ständig mit mir unzufrieden sind und meckern... Das nimmt mir Kraft. Inzwischen musste ich zu Psychologen gehen und sie raten mir auch - Abstand nehmen, wenn möglich umziehen.


    Seit einem Jahr bin ich Harz4 und offensichtlich für längere Zeit, wenn ich hier bleibe..... Ich möchte alles ändern.


    Ich brauche einen Rat: wird das Amt mir den Umzug genehmigen? Welche Gründe muss ich denn angeben? Die Wohnung ist doch OK, und die neue Arbeit habe ich noch nicht gefunden da wo ich ziehen möchte... Mit Arbeit wird einige zeit noch nichts, da ich schwanger bin...
    Was soll ich denn als erstes tun? Die Umzugskosten und Kauition könnte ich übrigens selbst tragen.


    vielen Dank für die Hilfe!