Umschulung etc. beantragt ihr bei Jobcenter, falls ihr (oder nur die Frau) ALG2 bekommt.
Beiträge von Xenia007
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Unabhängig davon, bekommt ihr Unterhalt oder nicht, bist du alleinerziehend und somit steht dir der Mehrbedarf zu. Das sind etwa zwischen 130-140 Euro.
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Vielleicht nutzt es jemandem: ich habe damals die Steuererklärung für das letzte Jahr (2010) gemacht und dann den Steuerbescheid an Jobcenter abgeschickt. Die Leistungen für 2011 wurden neu berechnet. Durchschnittlich habe ich vor der Geburt 149 Euro mo. verdient und das Geld wurde mir tatsächlich zurückerstattet! So bekamm ich am Ende 2011 ca. 800 Euro vom Jobcenter zurück, da diese 149 Euro, die ich vor der Geburt verdiente, anrechnungsfrei sind!)))
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Ich (38) habe mit 2 Kindern (9 und 2) in anderes Bundesland gezogen (von Brandenburg nach Berlin). Die Kinder aber besuchten noch einige Monate ihre alte Einrichtungen, da wir nicht sofort einen Kitaplatz in Berlin bekommen hätten. Und ich zahlte die Elternbeiträge für Kita, die sich nach Einkommen richten (ca. 50 Euro mo.) weiter.
Nun wegen Missverständniss beim Ausfüllen des Antrags auf Kostenübernahme zahlt JA nichts und ich muss wohl den vollen Beitrag übernehmen. Ein Kitaplatz kostet über 700 Euro monatlich. Ich habe gerade davon erfahren, dass es keinen Bescheid geben wird. Und die Monate, wo wir auf den Bescheid gewartet haben, hat das seine Kita weiter besucht. Zu diesem Zeitpunkt beläuft Rechnung auf mehr als 3000 Euro (4 Monate), die ich zahlen muss.
Ich bin zwar selbstständig, aber bekomme aufstockend ALG 2, Kindergeld und Alimente für Kinder.
Gibt es eine Möglichkeit irgendetwas tun, damit die Kosten für diese Zeit doch übernommen werden?
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Sorry, habe das Datum gar nicht beachtet, hab nur so hier gestöbert:))
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Versuche mal den Widerspruch einzulegen.
Ich war sehr lange Zeit mit dem Umzugsgedanke beschäftigt, mir fehlten Gründe und Mut, persönliche Gründe anzugeben (wie Psychoterror von meinem Ex, der nebenan wohnt).
Nun wurde meine Miete höher, und habe das genutzt, um meinen Umzug zu begründen. Und das klappte! Die neue Wohnung ist zwar 60€ teuerer, aber immer noch angemessen (bin auch alleinerziehend+2 Kinder). Und liegt in anderem Bundesland! (und dazu noch - ich habe überhaupt keinen 400€ Job, was zu meinem Nachteil ist, nur Verluste aus Selbständigkeit (was auch nicht von Vorteil))
Nicht aufgeben! In jedem JC gibt es ach Beratungsstellen, Frauenberatung, z.B. Geh dahin! -
Seit wann bekommen Studenten ALG 2? Oder geht es hier um eine andere Leistung?
Soweit ich weiß, hast du wohl ein Anspruch auf Wohngeld etc. Als ich in deiner Situation war, haben wir ca. 200€ Wohngeld gehabt, und Kinderzuschlag gab es damals noch nicht... -
Bei 364€ vom Amt und 120€ Freibetrag (von verdienten 200€) musst du 484 € an monatlichen Einnahme haben. 80€ von verdienten 200€ bekommt Amt von dir wieder bzw. bekommst du nur 284€ vom Amt.
Mit diesen 284€ und verdienten 200€ hast du 484€ an monatlichen Einnahmen. Es kann passieren, dass der Sachbearbeiter einen fehler macht (war bei mir auch so. Von vierdienten 300€ wurde mir nur 60€ abnrechnungsfrei gemacht.) Als ich den fehler bemerkt habe, hat mein Sachbearbeiter den alten bescheid korrigiert und mir das geld nachgezahlt.
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Ich finde es auch unmöglich, wenn fast beim jeden Thema sowas kommt: "ihr Schmarotzer habt ihr Leben bequem gemacht etc." Es gibt verschiedene Lebensumstände, und man freut sich ganz bestimmt nicht darüber, ein Hilfebedürftgiger zu werden. Aber nö, die Unterstellungen und Vorwürfe muss man noch ertragen...
Ich bin sehr dankbar dem Staat und den arbeitenden Leuten, dass ich mit kleinen Kindern unterstützt werde. Wenn ich meinerseits wieder voll im Job sein kann, werde ich dann die anderen mit meinen Steuern unterstützen. So ist doch hier in Deutschland geregelt?
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Ich bin selbst eine von den Idioten, weil ich immer noch arbeite und arbeiten werde. Leider, von einer alleinerziehenden Frau mit Kind, für das ich gerade Betreuung gefunden habe (Kitaplätze gibt es nicht viel) kann man nicht viel verlangen. Der Vater bevorzugt an das Finanzamt zu zahlen, als uns. (z.B. hat er letztes Jahr ca. 20.000 Euro gezahlt, davon ca. 600 Euro Kindesunterhalt, obwohl eigentlich mind. 3000 Euro uns schuldig wäre - stellen Sie sich vor, was er verdient! Gerade habe ich erfahren, dass er ein Haus kaufen möchte, und ohne Kredit, weil er genug hat). Tja... einige hassen es, Steuer zu zahlen, die anderen hassen es, für eigenes Kind zu sorgen.
Das Geld habe ich angespart, damit ich ein Kinderzimmer einrichten kann (das, was ich habe ist schon mind. 15 Jahre alt und von allen Seiten kaputt), die Wohnung renovieren (wissen Sie, was es heißt, zwei wilde kreative Wesen zu Hause zu haben?), wenigstens eine kleine Reise im Jahr ermöglichen - die Kinder haben recht darauf, auch wenn ihre Mama zu wenig verdient (bisher haben wir das noch nicht gemacht), nun muss ich Kaution zahlen (auch noch 1000 Euro) etc.
Das Leben ist schwer, aber ich beschwere mich nicht, sondern versuche das beste daraus zu machen:)) -
Wie ist dann das zu verstehen?
"Grundfreibetrag für volljährige Leistungsbezieher und deren Partner
Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II beträgt für volljährige Hilfeempfänger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro. Daneben bestehen ebenfalls altersgebundene Maximalhöhen bezüglich des Grundfreibetrags. Hiernach steht Personen, die ... nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden ein Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 10.050 Euro zu."
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Das alte JC weiß Bescheid über Bausparen etc. Mehr haben sie nichts verlangt und ich musste nie etwas zurückzahlen.
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Meine Tochter bekommt sowieso seit Jahren kein ALG2, wir noch von ihrem Einkommen leben. Also, ihr Überschuss wird uns als Einkommen angerechnet.
Ich bin 37 J.a.Ich habe gelesen, dass die befristete Anlagen, wie z.B. Bausparvertrag darf nicht angerechnet werden, nur in dem Fall, wenn er aufgelöst wird und das Geld ausgezahlt. Und was ist mit Vorsorge? Oder darf man das mit dem Sparen für die Rente nicht vergleichen? Der Vertrag läuft noch 20 Jahre, und wenn ich den jetzt ausgezahlt bekomme, verliere ich Geld, was ich noch bekommen könnte an Prämien. Das sind Geldeinlagen, über die ich nicht verfügen kann, eigentlich, ohne das geld zu verlieren.
Sparbücher, dagegen, kann man frei nutzen. Und ich dachte, nur die werden berücksichtigt, nein? -
Ich ziehe in ein anderen Ort um und nun beim Antrag Ausfüllen überlege ich, ob ich Sorgen haben brauche oder ist alles OK. An meinem alten Ort hatte ich nie Probleme mit meinem Jobcenter wegen meinen Finanzen/Vermögen gehabt.
Ich habe zwei kleine Kinder (9 und 2 J.), bin sehr sparsam und hatte immer einen nebenjob, sodass ich jeden Monat 100-120 Euro dazu anrechnungsfrei bekam. ALG II bekomme ich seit 4 Jahren, davor war ich selbstständig (freiberuflich), und hatte auch während Bezugs gelegentliche Aufträge.
Davon konnte ich meine Finanzen so verteilen:
- Girokonto
- Bausparvertrag (monatliche Beiträge)
- Vorsorgesparen (monatliche Beiträge)
- Sparbuch (gelegentliche Einzahlungen)und für meine minderjährige Tochter (alles mit monatlichen festen Beiträgen):
- Girokonto
- Vorsorgesparen
- Rentenversicherung
- SparbuchAußerdem haben wir ein kleines Auto, ich denke, wohl ein Angemessenes (aus 2004).
Zusammengelegt, haben wir 13.000 Euro. Davon gehört ein Drittel meiner Tochter. Was, wenn das neue Jobcenter sagt, ihr habt genug, ihr bekommt keine Unterstützung. Oder sagt, ich muss irgendeinen Vertrag (z.B. bausparen) auflösen. Ab wann muss ich mit der Sparsamkeit aufhören? (Ich hoffe, das passiert nie, da ich selbstständig bin und hoffe, dass mein geschäft später gut läuft, wenn die Kinder etwas größer sind, und ich aus ALG II raus bin).
Ich würde gar nichts in dem Antrag über Vermögensverhältnisse erwähnen, aber das ist auch nicht richtig und sogar strafbar. -
Eigentlich hat ArGE recht. Sei zufrieden, es könnte drastischer sein.
Ist leider so. Bei mir war so etwas auch zum Problem: mein Leistungsrechner ging davon aus (!!!), dass ich nachdem mein Vertrag für 300 Euro endet weiter dasselbe verdiene, (obwohl es keinen Vertrag dazu gab! Der alte Vertrag ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert). Und so musste ich mit Kind halbes Jahr um 300 weniger an Leistungen bekommen. Dafür gab es später eine dicke Nachzahlung.
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vielen Dank!
ja, ich habe noch den alten, "provisorischen" Bescheid über Elterngeld aus dem letzten Jahr.P.S. ist komisch, aber in der Antwort von Arge wird dasselbe Gesetz aus BEEG zitiert (§10, abs 5) und danach wird das EG voll angerechnet... Ich aber lese dort etwas ganz anderes... ???????????
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In dem Rundschreiben zum neuen Haushaltsbegleitgesetzt, den sicherlich alle Eltern von Babys am Ende des letzten Jahres bekommen haben, wird schön detalliert alles rund ums Elterngeld beschrieben. Unter anderem auch die Fälle angeführt, in welchen ein Teil des EG bei Bezug von ALG-II anrechnungsfrei bleibt. Nämlich, wenn man vor der Geburt etwas verdient hat.
Hier im Forum kann man das auch lesen. Zitat:
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet, wenn das Elterngeld sich nicht zumindest teilweise aus vor der Geburt erzieltem Einkommen berechnet, also das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Wahl der Verlängerungsoption) komplett „aufstockend“ gezahlt wird.
Sofern das Elterngeld zumindest anteilig aus einem vor der Geburt erzielten Einkommen berechnet wird, bleibt es bis zu der errechneten Höhe (höchstens jedoch 300 Euro pro Monat) anrechnungsfrei. Bedarfsmindernd anzurechnen ist dann lediglich der ggf. aufstockende Anteil.Ich habe bei ARGE nachgefragt, welche Nachweise soll ich denn dafür bringen - vielleicht einen Bescheid des Finanzamtes? Darauf habe ich als Antwort nur das allgemeine blablabla bekommen: das Elterngeld werde ab dem 01.01.2011 einkommensmindernd angerechnet.
Wie komme ich hier durch? Ich habe den Text des neuen Gesetz gesucht und nicht gefunden, dass ich wenigstens den mich betreffenden Absatz den "netten" aber ahnungslosen Mitarbeitern ARGE zitieren kann? Und ob ich wirklich recht habe?
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Passt bloß auf, dass wenn Elterngeld für Juni wirklich am 01.06 zufließt und das für Juli am 30 Juni - ihr nicht doppeltes Elterngeld plötzlich habt))))
* so ein Blodsinn mit diesem Zuflussprinzip. Wünsch euch viel Glück!
Hab einmal mir das Geld für Oktober im Oktober auszahlen lassen (normalerweise kommt Honorar anfang des Folgemonats). Mir wurde dann von ArGe unterstellt, ich hätte mein Oktobereinkommen verschwiegen und im November zuviel Leistung bekommen.
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Bin alleinerziehend mit zwei Kindern (2004 und 2010 geboren)
In der Zeiten 01.2005 - 09.2005 und 11.2008 - bis jetzt bekam ich Hartz4. Anfang war es nur 125 Euro Aufstockung. Die ganze Zeit habe ich Nebenjob gehabt und Sparbuch für meine Tochter sowie Vorsorgesparen (läuft 25 Jahre) für mich. Die ganze Zeit habe ich ordentlich alle Daten geliefert, die von mir verlangt wurden über mein Vermögen, bzw. Ersparnisse. Übrigens mein Vermögen liegt weit unter der Grenze von 150 pro Lebensjahr.
Nun bekomme ich Schreiben von Arge, in dem steht, dass "nach dem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen ist es bekannt geworden", dass ich Zinseinkünfte gut geschriebenbekomme. Eigentlich war das schon immer bekannt, da ich es nie verheimlicht habe.
nun wollen sie alle meine Zinserträge ab Jahr2005 sehen. Hier nochmal: in Jahren 2006, 2007 und 10 Monate in 2008 hatte ich mit Arge nichts zu tun, da ich Studentin war.
Hat Arge recht? wenn ja, was passiert, muss ich die volle Summe ab 2005 erstatten? Was ist mit Vorsorgesparen? die Zinsen daraus kann ich noch 20 Jahren nicht abheben...
Welche Daten könnte ArGe denn von dem Bundesamt für Finanzen bekommen haben? Genaue Zahlen oder nur eine Liste wo irgendwo drin auch mein Name steht?
Es geht nicht um viel Geld, das ich an Zinsen in 6 Jahren bekommen habe, vielleicht 100-200 €.. aber trotzdem würde mir die Rückerstattung in meiner jetzigen Lage weh tun... -
Ja, mich würde mit diesen Freibeträgen (Bereinigtes Einkommen) auch interessieren. Bei mir wurde auch alles durcheinander gebracht: mal haben wir nur einmal -30 €, mal beide je -30 €, mal gar keiner.
Und die rechnungsweise ist auch fraglich. Auf einem meiner Bescheide habe ich folgendes unter "Ermittlung des einsetzbares Einkommens" gelesen (die Zahlen ungenau, dienen nur zum Beispiel):Bedarf Kind: 395
einsetzbares Einkommen 493
übertragbares Einkommen: 98
Freibetrag: -30
zugeordnetes Einkommen: 68Bedarf Mutter: 665
einsetzbares Einkommen: 68 (es ist das "zugeordnetes Einkommen" von meinem Kind aus Zeile von oben)
Freibetrag: -30
zugeordnetes Einkommen: 38 €Summe zugeordnetes Einkommen: 106 € (68€ vom Kind und nochmal 38€ nach zweiter Bereinigung)
Nach dem, vor der Anrechnung der Freibeträge hatten wir 98€ übersteigendes Einkommen, und nach der Bereinigung (in Höhe 60 €!) sind es plötzlich 106 €!
Den Bescheid habe ich leider nicht mehr, weil er wegen anderer sache aufgehoben wurde. In neuem Bescheid war meine Tochter gar nicht mehr drin, da sie angeblich nicht zur BG gehöre.