Sorry aber das ist auch mein letzter beitrag zu diesem Thema weil die Antwort schon gegeben wurde! Wieso wenn man die Antwort nicht geben kann oder will sich überhaupt zu Wort melden!?Aber 1. interessiert es mich einen feuchten Dreck was du Turtle oder Lakie über meinen Gehaltseinkünfte, 3 Jahre alte Postings oder meine persönliche Lebenssituation denkt! Und 2. angehen tut es euch auch dasselbe, nämlich einen feuchten!
Beiträge von timmywalker
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Ich habe Arbeit! Such du dir mal lieber Arbeit und ein anständiges Hobby! Ein echt bemitleidenwerter Mensch bist du!
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Danke Ernie für die ausführliche Antwort!
Lacki: Du tust mir Leid!
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Nein!
LG Tim -
Hallo! Verdiene 790 euro Netto im Monat und habe nach langer Suche eine Wohnung gefunden: 40qm, 245,-€ KM + 50€ NK = 295,- € WM! Das ich einen Antrag auf Erstausttaung stellen kann ist mir klar, aber wie sind die Berechnungsgrundlagen! Ziehe von Zuhause aus, wiegesagt 1. Wohnung, mein Alter 28 Jahre! Ausser TV, PC und Kleidung nehme ich nichts mit in die neue Wohnung! Brauche Küchenzeile, Bett, Kleiderschrank, Sofa, Tisch, Badezimmerschrank, Gardinen, Fußbodenbelag, Tapete (Steht leider im Mietvertrag das ich für die Kosten des Bodenbelages selber aufkommen muss) Waschmaschine, Herd! Kann wenn es hochkommt vielleicht 3-4 Sachen nach Abzug von Mietsicherheit & 1. Miete von meinem ersparten kaufen, aber mehr nicht! Danke für jedweilige Infos schonmal im vorraus! Gruß Tim
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hallo!habe am 03.06.2011 meinen bewill.besch. gekriegt der auf den 01.06.2011 datiert war!bin bei der sparkasse!wann kann ich mit dem eingang des geldes rechnen!vielen dank für die hilfe!gruss timmywalker
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hallo!bin 27 und habe vor in den nächsten wochen auszuziehen !den
antrag zur erstaustattung habe ich schon erstellt und mir jetzt auch
ein paar mietangebote aus dem netz bzw der zeitung geholt!nun habe ich
eine frage wie das "vorsichzugehenhat" bei der wohnungssuche!evtl
könnte mir einer die reihen folge sagen was jetzt zu geschehen hat?habe
noch 2-3 fragengestellt, aber im grunde würde ich gerne eine kurze
anleitung "schritt für schritt" erhalten wie ich vorzugehen habe!
1. frage: muss ich dem vermieter erzählen das ich zur zeit alg2
empfänger bin?
2.frage: muss ich dem jobcenter eine vom vermieter ausgefüllte
mietbescheinigung vorlegen oder reichte es auch wenn ich selber eine
ausfülle solange die wohnung angemessen ist? (unter 50 m² unter 350
euro warmmiete, (1 person wohnort hannover))
3. frage: bekannte haben mir gesagt bei mietangeboten von
wohngenossenschaften bzw hausverwaltungen bräuchte ich mich garnicht
vorzustellen da diese in der regel keine alg2 empfänger in ihre
wohnungen aufnehmen!
4 frage: nach meinem wissen muss ich jetzt eine wohnung suchen die
angemessen ist, mietbescheinigung vorlegen beim jobcenter/AFA, wenn
genehmigt dann antrag auf erstaustattung stellen und wenn die bewilligt
wurde kann ich dann einziehen!so richtig?
hoffe ihr könnt mir helfen!vielen dank schonmal im vorraus für diehilfe! gruss timmy
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Hallo! Habe eine Frage zu meinen Hartz4 Fortzahlungssantrag! leistungen wurden bis einschließlich 30.11.2009 bewilligt!
Der Antrag wurde am 15.11.2009 abgegeben, also zur fortzahlung ab 01.12.2009! habe am 26.11.2009 2 scheiben gekriegt wo mir jeweils 1 sanktion "androht" wurde, die jedochs unrechtens waren bzw. sind! einmal 1 sanktion wegen angeblich nicht geschriebener bewerbung (habe mich jedoch bei der firma beworben, allerdings ONLINE) & einmal wegen nichterscheinens zu einer "trainingsmaßnahme zum 23.11.2009" (konnte wegen krankheit nicht teilnehmen,arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde dem jobcenter am 23.11.2009 ausgehändigt)!
zu beiden vorwürfen habe ich zeit mich bis zum 13.12.2009 schriftlich zu äussern,was auch schon geschehe ist!habe gestern die beiden erklärungen abgegeben,also am 30.11.2009!jetzt wurde mir bis heute noch kein hartz4 bewilligt! habe heute dort angerufen und die mitarbeiterin des JC hat mir gesagt das mein status auf "gesondert" stehe, also das noch "Klärungsbedarf" bestehe oder das es ein "Systemfehler" im computersystem des JB ist! ich denke es ist wegen der drohenden sanktionen!
jetzt meine Frage! obwohl sanktionen drohen müsste mein antrag auf fortzahlung der leistungen nicht trotzdem vorerst bewilligt werden? oder könne die mich einfach bis zum 13.12.2009 hinhalten und mir bis dahin kein geld zahlen bzw die fortzahlung der leistungen einfach verweigern? habe doch anspruch auf harz4 und das zum 01.12.2009 und diese leistungen werden doch im voraus bezahlt! stehe ohne geld da!kann nicht zum arzt weil kein Fahrkartengeld vorhanden,kein essengeld ect! wüsste gerne wie das rechtlich aussieht!
hoffe ich habe alle fakten klar dargestellt und es ist nachvollziehbar worauf ich hinaus will? vielen dank! würde mich über ein paar antworten freuen