Kann uns keiner helfen????
Beiträge von jamila1920
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Vielen Dank Bine NRW,
aber leider habe ich nichts von den § verstanden???? Was heißt das denn genau, haben wir einen Anspruch oder nicht???
Danke
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Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem. Mein Mann ist vor 3 Monate nach Deutschlan mit einem Visum (Familienenzusammenführung) eingereist. Er hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung bekommen, man hat uns gesagt er muß an einer Sicherheitsbefragung teilnehmen die ist im Februar 2010.
Der Intergrationskurs beginnt Anfang Februar. Erst nach der Sicherheitsbefragung bekommt der sein Visum.
Ich beziehe ALG II, mein Mann wurde nicht in der Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, weil er kein Visum hat sondern nur eine Fiktionsbescheinigung, Sie haben ihn nur in der Haushaltsgemeinschaft aufgenommen d.h. meine Geld wurde jetzt auch gekürzt.
Er kann jetzt auch den Kurs nicht besuchen, weil die Kostenbefreiung abgelehnt wurde, weil er kein Leistung bezieht.
Beim Sozialamt waren wir auch schon, die können uns nicht helfen da mein Mann Fiktionsbescheingung § 81 Abs.4 AufehthG Erwerbstätigkeit gestattet hat sind die nicht zuständig.Stimmt es das man erst nach 6 Monate Aufenthalt in Deutschland, anspruch auf ALG II hat????
Wer kann uns da helfen?? Was können wir machen? Lohnt es sich einen Anwalt zubeauftragen????Danke