Beiträge von Löffele

    HI ihr lieben.


    Ich habe nun ne Aufforderung zum Umzug bekommen, oder sollte ich lieber sagen ne Nötigung?! ich weiß es nicht.


    Ich hab da ja kein Problem mit umzuziehen. Mein Problem ist aber, dass ich da wo ich wohne, mich grade mal eingelebt habe und ich nicht soviele Freunde und Bekannte hab, die mir jetzt grad meinen Umzug machen würden.
    Ich bin alleinerziehnd, seit Nov.also getrennt. ich habe kein Auto und die Hälfte der Möbel gehört mein Ex.

    Was übernimmt die Arge nun? Ich hab absolut kein Plan, wie ich den Umzug fertig bring soll,.geschweige denn, neue Möbel anschaffen soll, wovon?


    Noch dazu kommt, dass ich mich mit meiner Sb mal garnicht kann. am liebsten würde ich da alles nur noch schriftlich machen und garnicht mehr dahin gehen, weils jedes mal so krass für mich ist. Konnt die Nacht garnicht schlafen weil ich da in ein paar Std hin muss um mir die neue Whg genehmigen zu lassen.:mad:

    Hi, sry dass ich mich da einmische, aber das mit dem nur 20 jahre das find ich etwas heftig.
    Für jemand, der solange in einer Wohnung lebt, gilt meistens my home is my castle. Das ist mehr wie ne Whg!!!
    Mein beileid zum Tode Ihres Mannes.


    Es gibt Härtefallregelungen, die ich für Berlin gefunden hab, ich hoffe die gelten für alle. bitte mal nach googlen.


    Härtefallregelungen
    nach den Berliner Ausführungsvorschriften Wohnen
    Überschreitung der Richtwerte um bis zu 10 Prozent möglich insbesondere bei:
    Alleinerziehenden,
    längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre),
    wesentlichen sozialen Bezügen (zum Beispiel Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen,
    Kitas),
    über 60-jährigen Hilfeempfangenden,
    Schwangeren,
    Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte haben,
    höherem Heizungsbedarf (zum Beispiel aus gesundheitlichen und altersbedingten
    Gründen).
    Keine Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten gegebenenfalls bei:
    schwerer Krankheit oder Behinderung, sofern dadurch ein Umzug unmöglich
    wird,
    über 60 Jahre alten Hilfeempfangenden nach längerer Wohndauer, wenn die Hilfebedürftigkeit
    zukünftig unwahrscheinlich wird (zum Beispiel durch Rentenansprüche),
    einmaligen oder kurzfristigen Hilfen,
    Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern.
    Ausnahmen gelten auch für behindertengerechte Wohnungen, die entsprechend genutzt werden.
    Außerdem: Wenn die Warmmiete allein wegen gestiegener Betriebskosten nicht angemessen
    ist, soll die Aufforderung zur Kostensenkung bis zur Überprüfung der Richtwerte nach dem
    Mietspiegel von 2009 ausbleiben.


    Viel Glück.