Beiträge von sweety258

    Ja, ist ja auch nicht so einfach, das mit dem SGB II und der Wohnbauförderung auseinander zu halten... Wobei es selbst im SGB II doch ein bisschen anders ist, als es unser guter Hr. Möchtegernanwalt behauptet: https://openjur.de/u/282228.html


    Aber Hauptsache, wir haben blöden Senf abgegeben und den Gutmenschen rausgekehrt. Die TE konnte bestimmt nicht selbst nach der verlinkten Berliner Seite googeln, weil sie yahoo benutzt.


    Blöd nur, dass die Gutmenschelei nicht helfen wird, da die TE eben nunmal nur einen Anspruch auf einen WBS für 2 Zimmer hat. Weil die TE als NICHTSOZIALLEISTUNGSEMPFÄNGERIN ihr sauer verdientes Geld nicht für eine ihr genehme Wohnung ausgeben will. Das soll Väterchen Staat regeln. Wunschgemäß und mundgerecht.


    Was wird das hier? Ich habe hier nach Erfahrungen gesucht/gefragt, stattdessen wird man hier blöd angemacht.... Ich bitte vielmals um Entschuldigung das ich Arbeiten gehe und nicht wie manch einer sich von Vater Staat das leben finanzieren lässt.. Und es gibt genug Menschen die keine Lust haben ihr eigenes Geld zu verdienen, wozu auch gibt ja alles Vergünstigt oder wird ganz vom Staat bezahlt (GEz befreit,ÖffentlicheVerkehrsmittel sind günstiger, Kita/Schulessen wird übernommen, Klassenfahrten,Betriebskostennachzahlungen und und und) und die Regelsätze steigen auch von Jahr zu Jahr. Aber meine Gehalt bleibt gleich!!!!


    Ich will im Luxus leben weil ich gerne 3 zimmer hätte als 2 Zimmer, das ist wahrer LUXUS, jeder HArtz4 empfänger hat mehr Wohnraum und auch fette plasma´s in jeden Zimmer zu stehen.. Alles finanziert von Vater staat. Nicht jeder Hartz4 Empfänger sind so aber sehr viele.. Und ich werde hier blöd angemacht weil ich einen WBS beantragen möchte mit 3 statt 2 Zimmern wo kein Alleinerziehende ein "eigens Schlafzimmer hat", (sich ein Raum komplett teilen muss für alles) aber Familien und Paare schon.


    Und hier spricht nicht der Neid oder sonstiges, es ist einfach nur Unfair das die Leute die arbeiten gehen meistens die angearschten sind und zusehen können wie sie mit dem arsch an die Wand kommen und gerade Menschen die ihre Kinder alleine aufziehen.


    Aber so was kennst du wohlmöglich nicht und lässt dir auch den A.. von Vater Statt pudern.


    Ich werde sehen was bei meinem Antrag raus kommt, zur Not werde ich mir dann auch alles vom Staat finanzieren lassen, sogar den Umzug..


    Aber nein so jemand bin ich nicht, leider. Ich bin stolz darauf mein eigenes Geld zu verdienen und das wird auch so bleiben.
    Hier braucht auch nicht mehr geantwortet zu werden der, der Meinung ist mich hier blöd anmachen zu müssen.

    Natürlich geht es dir um Bequemlichkeit, du schreibst es ja selbst. Es geht nicht um menschenwürdiges Leben, denn das ist nunmal in einem Zimmer möglich, in dem kann man leben und schlafen. Das aber möchtest du nicht, du möchtest ein Zimmer fürs Leben haben und eins fürs Schlafen. Das ist bereits Luxus und wenn du den möchtest, musst du dir den selbst finanzieren. Neidgedanken hinsichtlich: Aber Eheleute/Paare haben ein Zimmer mehr. bringt da gar nichts. Die Voraussetzungen für den WBS sind so festgeschrieben und die wirst du wohl kaum ändern können, nur, weil du das ungerecht findest.


    Naja gut. Dann ziehe ich in eine 2 Zimmer Wohnung und paar Monate später ziehe ich dann wieder um weil meine jüngere Tochter zu mir zieht..
    Die Vorraussetzungen sind so festgeschrieben naja teilweise kosten 2 Raumwohnung mehr als 3 RWohnungen (auch mit WBS) aber gut.. und ausserdem war es einmal anderes da hieß es 60-65 qm oder 2 zimmer. Das heißt die wohnung hätte auch 4 Zimmer haben können hauptsache die qm wurden nicht überschritten. Aber irgendwie wurde das leider geändert.
    Mir geht es ja nicht darum einen riesen Wohnung zu haben wenn die wohnung nur 65qm hat ist das ok.

    Es gibt generell eine einfache Möglichkeit: Such dir von MV aus eine Arbeit und ziehe dann in eine dir genehme Wohnung, die du dir dann selbst mit deinem Einkommen leisten kannst.


    Ansonsten ist der soziale Wohnungsbau nunmal nur dazu da, ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Und keine Wunschvorstellungen, wie es genehm und bequem wäre. Wenn Berlin da nicht deinen Vorstellungen entspricht, sollte das doch für dich ein Anreiz sein, deine Situation dergestalt zu ändern, als dass du dir selbst aus eigener Kraft leisten kannst, was dir vorschwebt.


    Ich brauche mir von MV aus keine Arbeit suchen weil ich mich von meinen jetzigen Arbeitgeber "versetzten" lasse. Ich habe arbeit und werde auch nicht zusätzlich Hartz4 oder ähnliches beantragen oder besser gesagt beziehen was ich auch gut so finde. Klar könnte ich mir eine 3 Zimmer Wohnung leisten aber dann bleibt nicht mehr viel für meine Tochter, evtl für meine kleine Tochter und mich zum leben übrig.
    Leider Gottes wird alles teuer aber die Gehälter werden nicht mehr.


    Wenn 2 Personen Anspruch für eine 2 Raum Wohnung haben, diese haben dann ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer.
    Wenn 3 Personen mit Kind Anspruch für eine 3 Raum Wohnung haben da hat auch das Kind ein Kinderzimmer die Eltern ein Schlafzimmer und ein gemeinschafliches Wohnzimmer und immer so weiter


    Ein alleinerziehende mit Kind hat kein Schlafzimmer und alles spielt sich dann im Wohnzimmer/Schlafzimmer ab. Ich schlafe da, ich verbringe tagsüber (wenn ich nicht gerade arbeiten bin) dort Zeit evtl wird dort auch noch gegessen, mit den Kindern gespielt und und und. Es kann auch sein das meine jüngere Tochter früher oder später sagt ich möchte jetzt zu dir (was sie eigentlich auch jetzt schon möchte ist aber eine andere Geschichte). Diese ist ja auch regelmäßig bei mir das alles in 2 Zimmer?
    Es geht mir nicht um genehm und bequem es geht mir ums Prinzip die hier aufgezählten Varianten haben alle genug Platz bzw. eine faire raumaufteilung aber eine alleinerziehende ist mal wieder total angeschissen

    Hallo zusammen,


    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin wenn nicht Thread bitte verschieben. :)


    Es geht um folgendes.. Ich beziehe kein Alg2 oder sonstiges.


    Zurzeit wohne ich in Mecklenburg Vorpommern und möchte nun zurück mit meiner Tochter nach Berlin ziehen.


    Zurzeit wohne ich mit meiner Tochter in einer 3 Zimmer Wohnung mit 68qm in MV für 368,-warm miete.. So eine "günstige" Wohnung würde ich in Berlin nicht bekommen. Daher möchte ich gerne einen WBS beantragen. Nun habe ich gelesen das mir mit dem Schein dann nur eine 2 Zimmer Wohnung zusteht. Ich möchte aber nicht das mein Wohnbereich gleichzeitig mein Schlafbereich ist. Und mit meiner Tochter in einem Zimmer schlafen möchte ich auch nicht da sie auch schon 11 Jahre ist.


    Desweiteren habe ich noch eine weitere Tochter die aber bei Ihren Papa wohnt aber regelmäßig bei mir ist und es auch sein kann das diese früher oder später zu mir kommt (wohnt). Dann würde ich zu dritt in einer 2 Zimmer wohnung wohnen aber auch wenn meine jüngere Tochter zu Besuch bei mir ist, wird das doch ziemlich eng..


    Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.. 2 Personen (Mutter und kind) stehen eine 2 Zimmer wohnung zu und eine Ehepaar mit 3 Kindern stehen eine 5 Zimmer wohnung zu. Jedes Kind sein eigenes Zimmer, die eltern ein schlafzimmer und ein gemeinsames WOhnzimmer.. Das finde ich irgednwo nicht fair..
    AUsserdem kostet in Berlin ja eine 2 Zimmer fast genauso viel als wie eine 3 Zimmer wohnung.



    Gibt es eine Möglichkeit einen WBS schein für 3 Zimmer zu bekommen? Hat jemand erfahrung?


    LG


    Ich habe hier legedlich meine Erfahrungen geschrieben und niemanden beschissen.
    Wir haben zusammen gelebt ect das ist richtig aber jeder hat getrennt gewirtschaftet und so habe ich es auch dem Jobcenter damals mitgeteilt auch als ich Shwanger wurde habe ich es dem Amt mitgeteilt und ich habe weiter leistungen erhalten. Ich bin meiner Pflicht dem Jobcenter gegenüber immer nachgekommen. Ich habe hier nicht den Staat ausgenutzt wie andere es tun.

    Hallo,


    ich war auch mal in deiner Situation. Habe ein Kind und einen neuen Partner kennengelernt. Wir sind dann zusammen gezogen ich habe für ein Jahr ALG2 weiter bekomme wo sein Einkommen nicht angerechnet wurde da wir sozusagen noch nicht so lange zusammen gelebt hatten.
    Nach den einen Jahr wollte uns das Jobcenter als BG ansehen.
    Ich bin dann dorthin und habe denen gesagt das ich nicht über sein einkommen etc verfüge wir leben zusammen aber jeder Wirtschaftet getrennt was wir auch belegen konnten. Denn man kann den Partner nicht verpflichten für dich und deine Tochter aufzukommen. Wenn er sich weigert (warum auch immer) bis du mittellos und Hilfebedürftigt.


    Ich habe weiter ergänzend ALG2 bekomme bis zur Geburt unser gemeinsamen Tochter und dann haben wir geheiratet und dann gab es narürlich nichts mehr.


    Vieleicht versuchst du das einfach mal?


    LG

    Hallo zusammen


    ich fange im April eine Weiterbildung an. Die dauert 15 Monate. Vom Arbeitsamt bekomme ich Fahrkosten erstattet.
    NUn würde ich gerne mal wissen wir man das Berechnet ich habe über Goggle Maps meine Route berechnet.
    Das Arbeitsamt rechnet mit 0.20 € je Kilometer
    Ich fahre hin und zurück insgesamt 60km
    5 Tage die Woche


    Wie berechnet man das?



    Kann mir jemand helfen?

    Hallo zusammen


    ich fange im April eine Weiterbildung an. Die dauert 15 Monate. Vom Arbeitsamt bekomme ich Fahrkosten erstattet.
    NUn würde ich gerne mal wissen wir man das Berechnet ich habe über Goggle Maps meine Route berechnet.
    Das Arbeitsamt rechnet mit 0.20 € je Kilometer
    Ich fahre hin und zurück insgesamt 60km
    5 Tage die Woche


    Wie berechnet man das?



    Danke

    Hallo zusammen,


    ich fange mitte April eine Maßnahme an um meinen Berufsabschluss nachzuholen diese dauert 18 Monate
    Ich bekomme keine Leistungen vom Arbeitsamt/Jobcenter da mein Mann "zuviel "verdient.
    Mein Arbeitsvermittler sagte mit das ich für die dauer der Maßnahme die Fahrtkosten erstattet bekommen? Wieviel wäre das? Würde das Abeitsamt die komplette kosten übernehmen? Ich fahre dann am Tag 30km hin und 30km zuück also 60km am Tag das 5 Tage die Woche. Es könnten aber ab und dann auch mehr Kilometer werden wenn ich z.b. ein Praktikum machen muss.


    Dann habe ich zwei Kinder die teilzeit in die Kita gehen kosten 122€+110€ essensgeld. Wenn ich die Maßnahme beginne dann müssen wir auf einen Vollzeitplatz umsteigen. Da kosten beide kinder ca 230€ essengeld kommt dann auch noch dazu.
    Würde das Arbeitsamt die mehr enstanden kosten für die Betreuung übernehmen?


    Weil ich lese immer nur die Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme für die Betreuung von Kindern entstehen (z.B. eine betriebliche Trainingsmaßnahme oder einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung), können übernommen werden.


    Meine Kinder gehen ja schon in die Kita der Plätz würde dann nur weitaus teuer werden darüber lese ich nichts.
    ´
    Mein Mann verdient 1600netto wenn wir alleine dann nur mal die Miete vonn 500€ und die Kitakosten abziehen dann sind wir bei ca 750€ die wir noch zum Leben haben ohne aber die anderen ausgaben noch mit berücksichtig zuhaben.
    Würde also nicht funktionieren.


    Kennnt sich jemand aus`?

    Hallo,
    ich habe mal eine frage vieleicht weiß da jemand schon mehr.
    Ich bin Schwanger entbindungstermin ist anfang Dezember.
    Wohne mit meinen Freund zusammen, er wird aber bis zur geburt des kindes nicht im ALG2 mitberechnet weil wir noch unter einen jahr zusammen sind und wohnen.
    Ich habe aus vorriger Beziehung eine Tochter (4jahre).
    Wie sieht es mit dem Bezug vom Elterngeld aus???? Es soll ja für Hartz4 empfänger kein Elterngeld mehr zusätzlich zu den Regeleistungen geben. Ab der Geburt des Kindes bekomme ich kein ALG2 mehr weil wir dann eine BG sind und aus den bezug rausfallen weil mein freund zu viel verdient um alg2 zu bekommen
    Fazit: Ich beziehe dann kein ALG2 mehr bekomme ich dann Elterngeld???????:confused::confused:

    Hallo Becca1980,


    ich bin in der selben Situation wie du. Bin aber erst in der 11 woche. Bin mit meinen freund erst im febuar zusammen gezogen und ungeplant schwanger geworden. Habe es dem amt noch nicht mitgeteilt mache ich erst wenn ich den Mutterpass habe. Habe mich aber in diversen anderen forum erkundigt und mir wurde gesagt das ich auf jeden fall bis 6 wochen vor der entbindung alg2 bekomme ob ich es bis zur geburt bekomme liege im ermessen des amtes. Begründung: Da das Kind ja noch nicht da ist bildet man keine BG erst wenn das Kind da ist gründet man eine BG. Aber 6 wochen vor der Geburt würde man ja wenn man erwerbstätig ist muttschaftsgeld von der krankenkasse bekommen aber als ALG2 empfänger bekommt man das Mutterschaftsgeld ja nicht und da gibt es einen § der besagt das der kindesvater unterhalt zahlen müsse. Ich gebe dir mal zwei links vieleicht helfen sie dir weiter.



    http://www.sozialer-brennpunkt.de/index.php?topic=2950.0


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html



    P.S. Wenn du bis zur Geburt ALG2 bekommst dann bist du im erziehungsjahr automatisch Krankenversichert. Bekommst du aber 6 wochen vor der entbindung Alg dann bist du im erziehungsjahr nicht KV heißt 140€ KV.

    Hallo
    ich mache ab 01.03.2010 eine Umschulung zur Bürokauffrau. Ich beziehe zur Zeit ALG2. Wenn ich die Umschulung machen was steht mir und meiner Tochter ( 3 jahre)zum Lebensunterhalt zu?
    Am 01.02.2010 ziehe ich mit meinen neuen Partner zusammen wie es zur Zeit aussieht würde ich kein ALG2 mehr bekommen, da er sozusagen zu viel verdient aber eigentlich alle kosten für 3 personen nicht tragen kann. muss noch geklärt werden.


    Ich habe eine ausbildung gemacht ABER diese NICHT erfolgreich beendet also habe keinen abgeschlossenen Berufsabschluss. Während meiner Ausbildung habe ich Halbwaisenrente bekommen könnte ich diese wieder beantragen? Welche Gelder könnte ich beantragen? Wäre um antworten dankbar.