Beiträge von Ratsucher

    Wenn du 25 Jahre alt bist; was hast du bislang gemacht, außer darauf zu warten, daß du ausziehen kannst mit Unterstützung der Öffentlichkeit? Es gibt auch die Möglichkeit, zu arbeiten und Geld anzusparen für eine "Erstausstattung", die du jetzt möglicherweise vom Amt (also aus den Geldern anderer) erwartest. Allmählich nerven mich die hier zunehmenden Fragesteller jüngeren Alters, die stets nur fragen, was sie wo beantragen können. Auf die Idee wäre ich "früher" nie gekommen und finde es wirklich extrem. Es gibt Situationen, in denen man "angewiesen" ist, doch die meisten hier Fragestellenden (ich nenne sie mal "jungen") Menschen, (obwohl man mit 25 Jahren schon lange lange Zeit auf eigenen Füßen stehen kann), zählen nicht dazu. Belehre mich/uns hier eines besseren; ich wäre froh.


    Ich habe eine Ausbildung angefangen, wurde schwer krank und als ich endlich wieder fit war durfte ich nicht weitermachen. Seitdem verusche ich eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Bisher habe ich nie ALG II bekommen den Antrag jetzt auch erst gestellt, weil die Krankenkasse beschlossen hat, dass mein Beitrag höher ist als mein Einkommen. Dass meine Eltern mich nicht mehr in der Wohnung haben wollen verstehe ich, obwohl sie beide arbeiten (schon immer) sind sie selbst verschuldet. Ich hatte trotz Nebenjobs viel Geld angespart, musste aber Anfang des Jahres eine große Summe zurückzahlen, die ich für meine erste Ausbildung als Kredit bekommen habe. Außerdem war ich so blöd privat einem Freund im vierstelligen Bereich Geld zu leihen, dass ich bisher nicht mehr bekommen habe.

    Hallo,


    Ich bin über 25, habe keinen Berufsabschluss und habe mich bisher mit Nebenjobs über Wasser halten können, weil ich bei meinen Eltern kostenlos wohnen konnte. Das geht jetzt nicht mehr, ich muss ausziehen.
    Die ARGE meinte nun, erstens wäre es kein Grund, dass meine Eltern mich nicht mehr im Haus dulden und zweitens dürfte ich wenn überhaupt nur im Einzugsgebiet umziehen. Stimmt das?
    Wenn ich ausziehe, habe ich dann Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung?
    Wie soll ich eine Wohnung finden, ohne schon Geld für die Miete zu haben und ohne Geld für die Kaution? Wie kann oder muss ich da vorgehen, v.a. wenn eine andere ARGE zuständig ist?


    Gruß, Ratsucher

    Hallo,


    Ich habe keinen Berufsabschluss, also habe ich mich für eine Ausbildung beworben und tatsächlich einen Platz bekommen. Diese Ausbildung kostet aber Geld, was ich nicht habe. Also habe ich einen Bildungsgutschein beantragt. Beim ersten Gespräch fand der Sachbearbeiter das auch gut, da ich ohne Ausbildung keine Chance auf einen Job mit genug Einkommen zur Selbstversorgung habe. Die Ausbildungsstelle hat mir auch gesagt, dass sie zwar keine Schüler mit allgemeinen Bildungsgutscheinen haben, aber oft welche mit speziellen Fallgutscheinen. Also wo genau steht, für diese Person ist genau diese Ausbildung sinnvoll und die Kosten werden übernommen.
    Trotzdem wurde mein Antrag komplett abgelehnt. Die Begründung auf Nachfrage war, von Einzelfallförderung hätte man noch nie was gehört und ein Umzug wird nicht gestattet, denn es gäbe auch Ausbildungen in der Nähe.
    Ich müsste zwar aus dem Einzugsgebiet meiner jetzigen ARGE wegziehen, aber das müsste ich sowieso auch für die nächstgelegene Möglichkeit. ?!
    Außerdem sprechen meiner Meinung noch andere Fakten für die gewählte Ausbildung. Da ich wegen sehr guter Vorkenntnisse noch in den laufenden Kurs einsteigen kann, würde das Ganze nur 12 Monate dauern. In der Nähe wären es mindestens 24 Monate, der Start ist aber erst viel später möglich, wären also insgesamt 29 Monate. Außerdem sind die Kosten meiner gewählten Stelle auch viel geringer, schon pro Monat und erst recht, wenn man die Länge mit berechnet.
    Habe ich nicht irgendeine Möglichkeit eine Förderung zu bekommen?
    Kann ich auf eigene Faust umziehen und dann am neuen Wohnort versuchen Hilfe zu beantragen? Oder bin ich dann „selbst Schuld“, dass ich umgezogen bin und habe dadurch keinen Anspruch auf Hilfen oder vielleicht nicht einmal mehr ALG II?
    Darf ich überhaupt umziehen, oder muss ich vorher auf ALG II verzichten?
    Falls ich verzichten muss, kann ich es dann am neuen Wohnort trotzdem wieder beantragen?


    Gruß, Ratsucher